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ARBEITSMARKT KULTUR UND QUALIFIZIERUNG 117<br />

umsatzsteuerstatistisch erfasst wird, grenzt ein Vergleich der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur<br />

für Arbeit mit dem Mikrozensus die Zahl der abhängig Beschäftigten ein. Dieses<br />

liegt in erster Linie daran, dass der Mikrozensus, wie beschrieben, einen umfassenderen<br />

Begriff von Beschäftigung anlegt als die Beschäftigtenstatistik. Doch weichen die Daten<br />

nicht so stark voneinander ab, wie der Vergleich des Mikrozensus mit der Umsatzsteuerstatistik.<br />

Insgesamt 76% der vom Mikrozensus erfassten abhängig Beschäftigten in den <strong>Kultur</strong>berufen<br />

werden auch in der Beschäftigtenstatistik geführt, d.h. diese haben ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis. Betrachtet man die einzelnen Berufsgruppen, ergibt<br />

sich folgendes Bild (<strong>Kultur</strong>berufe in Deutschland Tabelle 11):<br />

94% der im Mikrozensus geführten abhängig beschäftigten Fotografen werden auch in<br />

der Beschäftigtenstatistik geführt,<br />

dies gilt ebenfalls für 91% der Musiker, Sänger und Darstellenden Künstler,<br />

für 83% der Lehrer für musische Fächer,<br />

für 81% der Architekten und Raumplaner,<br />

für 74% der Geisteswissenschaftler,<br />

für 73% der Publizisten,<br />

für 72% der Bibliothekare, Archivare und Museumsberufe,<br />

für 69% der künstlerisch-technischen Berufe,<br />

für 68% der Bildenden Künstler im Bereich angewandte Kunst/Design,<br />

für 60% der Raum-, Schauwerbegestalter,<br />

für 45% der Dolmetscher.<br />

Festzuhalten ist zuerst, dass bis auf die Dolmetscher immerhin über 60% der im Mikrozensus<br />

als abhängig Beschäftigte in <strong>Kultur</strong>berufen Geführten sich in der Beschäftigtenstatistik<br />

wiederfinden. Eine solitäre Stellung nehmen die Dolmetscher ein. Nur 45% der Dolmetscher<br />

aus den Daten des Mikrozensus werden auch in der Beschäftigtenstatistik geführt.<br />

D.h. im Umkehrschluss immerhin 55% in der Berufsgruppe verdienen weniger als 400,–<br />

Euro im Monat oder arbeiten weniger als 15 Wochenstunden und werden daher der Bundesanstalt<br />

für Arbeit nicht als abhängig beschäftigt gemeldet.<br />

Demgegenüber sind 94% der Fotografen, zu denen in den hier zur Diskussion stehenden<br />

Statistiken auch die Kameraleute gerechnet werden, aus dem Mikrozensus auch nach der<br />

Beschäftigtenstatistik abhängig beschäftigt.<br />

Einen ähnlich hohen Wert erreichen die darstellenden Künstler, Musiker und Sänger. Sie<br />

verfügen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im <strong>Kultur</strong>bereich über eine relativ hohe<br />

soziale Absicherung, da sie zu 91% sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Schauspieler<br />

werden auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn sie beispielsweise<br />

in einem Fernsehfilm mitwirken, zehn Drehtage haben und danach wieder arbeitslos sind.<br />

D.h. anders als beispielsweise bei den Bildenden Künstler, bei denen die selbstständige<br />

Tätigkeit vorherrschend ist und bei einer kurzzeitigen Beschäftigung eher ein Werkvertrag<br />

geschlossen als ein Angestelltenverhältnis eingegangen wird, ist es bei den darstellenden<br />

Künstlern üblich, dass auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis geschlossen wird. Dieses ermöglichte den Künstlern sich<br />

während der offiziellen Arbeitslosigkeit auf neue Rollen vorzubereiten. Die Filmproduktionsfirmen<br />

haben die Möglichkeit, die Schauspieler tatsächlich nur die Drehtage zu beschäftigen.<br />

Die gesamte Vorbereitungszeit wird letztlich von der Bundesagentur für Arbeit,

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