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TAGUNG KULTURELLE BILDUNG 307<br />

den, sondern die <strong>Kultur</strong>elle Bildung insgesamt, da die Effekte eher auf der Ebene der „Beschäftigungstherapie“<br />

als auf der Ebene der Bildung gesehen werden. Das Interessante ist,<br />

dass dieses Etikett vor allem von Leuten verwendet wird, die eher selten an einem Angebot<br />

der <strong>Kultur</strong>ellen Bildung teilgenommen haben. Werden solche Angebote allerdings in der<br />

Managerqualifizierung eingesetzt, werden sie als methodische Innovation gefeiert.<br />

Als eines der besonders prägnanten Beispiele dieser Art kann man „Ikebana“ anführen.<br />

Bezogen auf den Volkshochschulkurs als Inbegriff des „Bastelns“ immer wieder als Argument<br />

für eine Reduzierung öffentlicher Gelder angeführt, gilt die Auseinandersetzung mit<br />

„Ikebana“ in Managementkontexten als eine Basis für die interkulturelle Verständigung<br />

mit asiatischen Geschäftspartnern. Die Bewertung von Angeboten der <strong>Kultur</strong>ellen Bildung<br />

ist auch immer eine Frage der Codierung.<br />

Die ökonomische Codierung der <strong>Kultur</strong>ellen Bildung hat – wie gezeigt – zwei Seiten. Das<br />

Problem, dem wir uns stellen müssen, ist, dass vor allem die ökonomiebezogene Perspektive<br />

zurzeit im Vordergrund steht. Dies gilt auch für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die<br />

in Deutschland für Bildung entwickelt werden.<br />

3. Die rechtliche und politische Rahmung von <strong>Kultur</strong>eller Bildung<br />

Die Bedeutung von <strong>Kultur</strong>eller Erwachsenenbildung realisiert sich heute nicht nur über<br />

den Bildungsmarkt, sondern verstärkt über die politische Einordnung, die durch gesetzliche<br />

Rahmenbedingungen <strong>zum</strong> Ausdruck kommt. Doch auf dieser Ebene ist in den letzten<br />

Jahren eher ein negativer Trend festzustellen. Die <strong>Kultur</strong>elle Bildung wird zwar in vielen<br />

Weiterbildungsgesetzen der Länder genannt, besonders hervorgehoben wird sie kaum noch.<br />

Exponiert aufgenommen ist die <strong>Kultur</strong>elle Bildung im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz<br />

vom August 2003. Dort werden kulturelle und künstlerische Bildung explizit mit ihren<br />

Potentialen in der Präambel genannt:<br />

„Die kulturelle Erwachsenenbildung soll zur Auseinandersetzung mit der eigenen <strong>Kultur</strong><br />

befähigen, der Identitätsfindung dienen und <strong>zum</strong> Erhalt wichtiger kultureller Werte beitragen.<br />

... Die künstlerische Bildung erweitert die ästhetische Urteilsfähigkeit, regt die kreativkünstlerische<br />

Selbstbetätigung an und erweitert damit Voraussetzungen zur eigenen Freizeitgestaltung.“<br />

(Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz 2003)<br />

Der Bezug zur Freizeitgestaltung schränkt hier aber schon wieder die Reichweite von <strong>Kultur</strong>eller<br />

Bildung ein.<br />

Betrachtet man die Weiterbildungsgesetzgebung der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass<br />

der Status der <strong>Kultur</strong>ellen Bildung bei der Neuformulierung von Weiterbildungsgesetzen<br />

deutlich abgeschwächt wurde. So wird im Nordrhein-Westfälischen Weiterbildungsgesetz<br />

von 2000 bei der Beschreibung der Grundversorgung in § 11 im Gegensatz zur politischen<br />

Bildung die <strong>Kultur</strong>elle Bildung nicht mehr explizit genannt (vgl. Nordrhein-Westfälische<br />

Weiterbildungsgesetz 2000).<br />

Bei der Weiterbildungsgesetzgebung ist bundesweit eine immer stärkere Konzentration auf<br />

die qualifikationsbezogene Weiterbildung festzustellen. Da dies immer auch mit Fördermitteln<br />

verbunden ist, lässt sich zeigen, wie sich in den letzten Jahren die Gewichte zu<br />

Ungunsten der <strong>Kultur</strong>ellen Bildung verschoben haben.<br />

Insgesamt ist nicht nur die politische Akzeptanz <strong>Kultur</strong>eller Bildung zurückgegangen, sondern<br />

die Rahmenbedingungen haben sich insgesamt verschlechtert. Als Folge der prekären<br />

Finanzierungssituation vieler kommunaler und regionaler Erwachsenenbildungsträger wur-

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