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MATERIALIEN 389<br />

oder das gemeinsame Musizieren. Nicht von ungefähr wird daher in vielen Vereinen die<br />

Forderung nach Verwaltungsvereinfachung laut. Fortbildung bedeutet für die Aktiven aber<br />

mehr als den Erwerb von Qualifikationen. Die Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen<br />

ist für sie zugleich eine Anerkennung ihres Bürgerschaftlichen Engagements.<br />

Neben Qualifizierungsmaßnahmen der Bürgerschaftlich Engagierten darf die Anforderung<br />

an die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vergessen<br />

werden. Indem sich <strong>Kultur</strong>einrichtungen vermehrt Bürgerschaftlich Engagierten öffnen,<br />

verändert sich das Anforderungsprofil an die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Damit Bürgerschaftlich Engagierte in <strong>Kultur</strong>einrichtungen zu beiderlei Nutzen mitarbeiten<br />

können, müssen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Angst<br />

vor der eigenen Deprofessionalisierung mit Selbstbewusstsein zur Zusammenarbeit weiterge<strong>bildet</strong><br />

werden.<br />

Um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und auszubauen, bedarf es der gemeinsamen<br />

Kräfte von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Vereinen. Denn nur im Zusammenspiel<br />

von engagementfreundlichen Rahmenbedingungen, einer weiterentwickelten<br />

Anerkennungskultur und dem Willen aller Beteiligten, kann das bürgerschaftliche Engagement<br />

und die Bürgerbeteiligung partnerschaftlich gestaltet werden.<br />

1.10 Stellungnahme des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates zur Vorbereitung<br />

eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in<br />

der Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“)*<br />

Berlin, den 11.12.2003. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände,<br />

begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts<br />

in der Informationsgesellschaft“ die im Mai 2001 verabschiedete „EU-Richtlinie<br />

<strong>zum</strong> Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ zeitnah in deutsches Recht umgesetzt<br />

hat. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft trat am<br />

13.09.2003 in Kraft.<br />

* In seiner Stellungnahme „Urheber- und Leistungsschutzrecht in der Informationsgesellschaft“ vom September<br />

1998 hat der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat hervorgehoben, dass für eine positive Entwicklung der Informationsgesellschaft<br />

ein funktionierendes Urheberrecht unabdingbare Voraussetzung ist. Im Schreiben des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates<br />

an das BMJ vom 24.2.1999 wurde <strong>zum</strong> „Diskussionsentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“<br />

ausführlich Stellung bezogen. Dabei wurde betont, dass eine 5. Urheberrechtsnovelle nicht<br />

nur der Umsetzung der beiden WIPO-Verträge dienen dürfe, sondern weitergehende, dringende Änderungen<br />

des Urheberrechtsgesetzes notwendig sind. Dies gilt unverändert. In der Stellungnahme des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates<br />

<strong>zum</strong> Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“<br />

hat der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat bereits zu wichtigen Aspekten bei Umsetzung der genannten EU-Richtlinie Stellung<br />

bezogen. In der Stellungnahme des Deutschen <strong>Kultur</strong>rates <strong>zum</strong> Gesetzesentwurf der Bundesregierung für<br />

ein „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ hat der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat, einige<br />

wesentliche Gesichtspunkte zur Umsetzung der EU-Richtlinie herausgegriffen und die Regelung weiterer Fragestellungen<br />

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