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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 33<br />

rungen an der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorzunehmen. Zur Sicherung der kulturellen<br />

Vielfalt ist es aus Sicht des Deutschen <strong>Kultur</strong>rat erforderlich statt einer horizontalen Regelung<br />

sektorspezifische durchzuführen. Ebenso erinnert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat daran, dass<br />

die <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsklausel Anwendung finden muss.<br />

Es bleibt abzuwarten, wie eine neue EU-Dienstleistungsrichtlinie aussehen wird. Fest steht,<br />

dass sowohl der <strong>Kultur</strong>- als auch der Bildungsbereich den weiteren Prozess genau verfolgen<br />

muss.<br />

2.2.9 Zusammenfassung<br />

Die Europäische Union hat zwar im <strong>Kultur</strong>- und Bildungsbereich auf Grund des geltenden<br />

Subsidiaritätspinzips nur wenige Kompetenzen. Dementsprechend sind die Förderprogramme<br />

im <strong>Kultur</strong>- und Bildungsbereich mit verhältnismäßig geringen Finanzvolumina ausgestattet.<br />

Die <strong>Kultur</strong> soll einen besonderen Schutz erfahren, in dem nämlich andere Politiken<br />

die Vielfalt der <strong>Kultur</strong> nicht gefährden dürfen. Obwohl diese <strong>Kultur</strong>verträglichkeitsklausel<br />

bereits seit vielen Jahren in den europäischen Verträgen verankert ist, ist sie immer noch ein<br />

stumpfes Schwert. Sie zu schärfen, ist eine wichtige Aufgabe der Politik.<br />

Dass der Bildungsbereich bereits heute der europäischen Harmonisierung unterliegt, beweist<br />

der Bologna-Prozess. Hier wird es mit Blick auf die deutsche Künstlerausbildung<br />

darauf ankommen, die Besonderheiten und die bestehende Qualität zu erhalten.<br />

Die weitere Liberalisierung der europäischen Märkte darf nicht zu Lasten der <strong>Kultur</strong> gehen.<br />

Da <strong>Kultur</strong> immer einen Doppelcharakter hat, als <strong>Kultur</strong>gut und als Ware, ist sie in besonderer<br />

Weise zu schützen.<br />

Hinsichtlich der europäischen <strong>Kultur</strong>förderung fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat u.a. eine adäquate<br />

Mittelausstattung der Programme sowie die Zugänglichkeit für viele Akteure des kulturellen<br />

Lebens.<br />

2.3 <strong>Kultur</strong>elle Bildung und Bundespolitik<br />

Die Frage nach der Zuständigkeit des Bundes in kultur- und bildungspolitischen Fragen<br />

wurde im Jahr 2004 im Rahmen der „Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat<br />

zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ (im Folgenden: Föderalismuskommission)<br />

ausgiebig erörtert und letztlich ist die Föderalismuskommission an diesem<br />

Streitpunkt gescheitert. Die Positionen von Bund und Ländern zu Fragen zur Bildungspolitik<br />

waren unvereinbar, vor allem deshalb weil die Länder die alleinige Zuständigkeit für<br />

den Bildungs- einschließlich des Hochschulbereiches für sich beanspruchten.<br />

Der <strong>Kultur</strong>- und der Bildungsbereich werden von den Ländern als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit<br />

in Anspruch genommen und der Einfluss des Bundes soll zurückgedrängt werden.<br />

Der Bund sollte sich nach Auffassung der Länder ausschließlich auf seine Zuständigkeit<br />

in der Auswärtigen <strong>Kultur</strong>politik konzentrieren. Alle Kompromissvorschläge, die von Mitgliedern<br />

des Deutschen Bundestags in der Föderalismuskommission vorgebracht wurden,<br />

waren für die Länder letztlich unannehmbar. Insofern besteht der vorherige Zustand fort.<br />

Unbestritten ist es so, dass der Bund in den vergangenen Jahren an Einfluss und an Kompetenzen<br />

im <strong>Kultur</strong>- und im Bildungsbereich gewonnen hat. Nicht zuletzt der europäische<br />

Einigungsprozess, wie z.B. im Hochschulwesen der bereits dargestellte Bologna-Prozess,

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