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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 65<br />

Zwar werden im „Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen“ anders als in Baden-<br />

Württemberg die Bibliotheken nicht zu den Erwachsenenbildungseinrichtungen gezählt,<br />

dafür wird aber im Gesetz auf die Kooperation mit <strong>Kultur</strong>einrichtungen verschiedener Sparten<br />

sowie dem öffentlich-rechlichen Rundfunk explizit abgehoben.<br />

Hessen<br />

Die Erwachsenenbildung in Hessen regelt das „Gesetz zur Förderung der Weiterbildung im<br />

Lande Hessen“ vom August 2001. In Teil I, § 1 werden die Einrichtungen der Weiterbildung,<br />

das sind insbesondere Volkshochschulen, benannt. In § 2 werden die Aufgaben der<br />

Weiterbildung präzisiert:<br />

§ 2 Aufgaben der Weiterbildung<br />

(1) Die Einrichtungen der Weiterbildung haben die Aufgabe, die Grundversorgung an<br />

Weiterbildung sicherzustellen. Ihr Bildungsangebot umfasst Inhalte, die die Entfaltung der<br />

Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens<br />

stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche<br />

der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung sowie der Weiterbildung<br />

im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes und schließt die Vorbereitung<br />

auf den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Gesundheitsbildung, Eltern-, Familienund<br />

Frauenbildung ein.<br />

In § 10 wird auf die Grundversorgung und das Pflichtangebot eingegangen. Dabei zählen<br />

laut Abs. 2<br />

2) Zum Pflichtangebot der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zählen in der Regel<br />

Lehrveranstaltungen der politischen Bildung, der Alphabetisierung, der arbeitswelt- und<br />

berufsbezogenen Weiterbildung, der kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und<br />

schulabschlussbezogenen Bildung, Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen<br />

einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie<br />

Angebote zur Förderung von Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen-,<br />

<strong>Kultur</strong>- und Medienkompetenz. Zum Pflichtangebot gehören auch Bildungsangebote im<br />

Bereich der Eltern-, Familien- und Frauenbildung sowie für das Ehrenamt. Darüber hinaus<br />

zählen Angebote der Gesundheitsbildung dann <strong>zum</strong> Pflichtangebot, wenn sie im Bereich<br />

der Gesundheitsvorsorge der Primärprävention und dem Arbeitsschutz dienen und<br />

mindestens zur Hälfte der maßnahmenbezogenen Kosten durch Teilnahmebeiträge und/<br />

oder Drittmittel gedeckt sind.<br />

Hervorzuheben ist, dass sowohl die kulturelle Bildung als auch Bildungsangebote für das<br />

Ehrenamt <strong>zum</strong> Pflichtangebot in Hessen zählen.

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