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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 37<br />

· „Lebenslanges Lernen“. Laufzeit: 1.4.2000 bis 30.3.2005. BLK-Programmkoordination:<br />

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und <strong>Kultur</strong> des Landes Rheinland-Pfalz. Programmträger:<br />

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung e.V. An dem BLK-Programm<br />

„Lebenslanges Lernen“ beteiligen sich alle Länder mit 24 Projekten. Ziel des Programms ist<br />

die Erprobung innovativer Projekte für einen Wandel in der Lernkultur und zur Unterstützung<br />

des nötigen Prozesses der Neuorientierung des Bildungssystems. Es geht um die Stärkung<br />

der Eigenverantwortung und Selbststeuerung der Lernenden. Das Programm soll<br />

Veränderungsprozesse von Bildungsinhalten und Vermittlungsformen sowie von Aufgaben<br />

und Strukturen der Bildungsträger untersuchen, und die Rahmenbedingungen für lebenslanges<br />

Lernen verbessern.<br />

Die kurze Skizzierung der Modellvorhaben und Verbundprojekte zeigt bereits, dass die<br />

BLK eine wichtige Funktion im Anstoßen und Erproben von Innovationen im Bildungswesen<br />

übernimmt. Gerade in den Verbundprojekten, an denen mehrere Länder beteiligt<br />

sind, können die unterschiedlichen Erfahrungen aus den Ländern mit ihren jeweils verschiedenen<br />

bildungspolitischen Ansätzen ausgetauscht und für die eigene Arbeit fruchtbar<br />

gemacht werden.<br />

Seit März 2005 ist das Online Informationssystem „Lesen in Deutschland“ im Internet<br />

zugänglich (www.lesen-in-deutschland.de). Das Online-Informationssystem wurde von der<br />

BLK initiiert und in Zusammenarbeit von Bund und Ländern aufgebaut. Die Finanzierung<br />

erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird vom Deutschen<br />

Institut für Internationale Pädagogische Forschung betreut und kooperiert eng mit dem<br />

Deutschen Bildungsserver, der gemeinsam von Bund und Länder getragen wird. „Lesen in<br />

Deutschland“ liefert Informationen zur Leseforschung, zu Institutionen der Leseförderung<br />

und stellt Leseempfehlungen zur Verfügung.<br />

Die BLK als gemeinsame Institution von Bund und Ländern mit jährlich wechselndem<br />

Vorsitz zwischen Bund und Ländern ist in den 35 Jahren ihres Bestehens zu einem wichtigen<br />

Ort des Austausches und gemeinsamen Handelns von Bund und Ländern geworden.<br />

Sie übernimmt daher eine wichtige vermittelnde Funktion in den sich ansonsten <strong>zum</strong>eist<br />

gegenüberstehenden Interessen von Bund und Ländern ein.<br />

2.3.2 <strong>Kultur</strong> als Staatsziel<br />

Bereits im Rahmen der Verfassungsdiskussion nach der Vereinigung beider deutschen Staaten<br />

wurde die Frage nach der Verankerung eines Staatsziels <strong>Kultur</strong> im Grundgesetz diskutiert.<br />

Neben der Definition der Bundesrepublik als Rechtsstaat und als Sozialstaat sollte<br />

auch die des <strong>Kultur</strong>staats erfolgen. Die Befürworter einer solchen Staatszielklausel konnten<br />

sich letztlich nicht durchsetzen. Zwischenzeitlich wurden andere Staatsziele in das Grundgesetz<br />

zusätzlich aufgenommen wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der<br />

Tierschutz. Im Jahr 2004 entbrannte daher erneut die Diskussion um das Staatsziel <strong>Kultur</strong>.<br />

Diese Diskussion wurde parallel zur Föderalismusreform geführt und die Befürworter erhofften<br />

sich, dass mit den im Zuge der Föderalismusreform geplanten Grundgesetzänderungen<br />

auch das Staatsziel <strong>Kultur</strong> im Grundgesetz verankert werden könnte.<br />

Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat hat sich in seiner bereits erwähnten Stellungnahme „<strong>Kultur</strong> als<br />

Daseinsvorsorge“ (siehe hierzu Teil D) klar für die Verankerung des Staatsziels <strong>Kultur</strong> in der<br />

Verfassung ausgesprochen.

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