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30 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Im letzten Fortschrittbericht vom Dezember 2004 wird u.a. für Deutschland berichtet,<br />

dass im Jahr 2002 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Bachelor- und<br />

Masterstudiengängen geschaffen wurden. Im Jahr 2003 wurde die bildungspolitische Grundsatzentscheidung<br />

getroffen bis <strong>zum</strong> Jahr 2010 die zweistufigen Abschlüsse möglichst flächendeckend<br />

einzuführen. Hinsichtlich der Lehrerausbildung haben 11 Länder damit begonnen,<br />

die Studiengänge entsprechend umzustellen. Ab dem Jahr 2005 erhalten alle Absolventen<br />

ein Diploma Supplement, dass Angaben zu den Studienabschlüssen und erworbenen<br />

Qualifikationen enthält.<br />

An den Kunst- und Musikhochschulen wird der Bologna-Prozess mit sehr gemischten Gefühlen<br />

betrachtet. Zwar wurden die zweistufigen Abschlüsse bei den Lehramtsstudiengängen<br />

teilweise bereits eingeführt, so z.B. in der Universität der Künste in Berlin, die Musiklehrer<br />

und Kunstlehrer in BA-Studiengängen aus<strong>bildet</strong>, für die künstlerisch-wissenschaftliche<br />

Ausbildung wird die Einführung des zweistufigen Systems jedoch als nicht geeignet<br />

betrachtet. Die Rektorenkonferenz der Kunsthochschulen hat auf Grund der Spezifik der<br />

künstlerischen Ausbildung, die bei den Hochschulen, die im Klassen-System ausbilden, auf<br />

einer engen Lehrer/Schüler-Beziehung beruht, die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Bologna-<br />

Vorgaben abgelehnt. Und tatsächlich ist die Frage zu stellen, ob bei einer künstlerischen<br />

Ausbildung nicht ganz andere Faktoren wesentlich sind, als die Anpassung an ein europäisches<br />

Hochschulsystem, dass von Norwegen bis Zypern, von Island bis Litauen vergleichbare<br />

Abschlüsse bietet. In der künstlerischen Ausbildung geht es darum, das Individuelle<br />

herausbilden und nicht das Allgemeinvergleichbare. Künstlerinnen und Künstler, <strong>zum</strong>indest<br />

Urheber, sollen unverwechselbare Werke schaffen, erst dann haben sie Chancen auf dem<br />

nationalen, europäischen und internationalen Märkten erfolgreich zu sein. Und auch ausübende<br />

Künstler müssen, sei es als Musiker oder als Schauspieler, einen jeweils eigenen Ton<br />

treffen und sich vom Künstlerkollegen abheben. Es bleibt abzuwarten, wie die Kunst- und<br />

Musikhochschulen sich in den nächsten Jahren verhalten werden.<br />

Die Kultusministerkonferenz hat sich am 21.04.2005 auf „Ländergemeinsame Strukturvorgaben<br />

gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“<br />

verständigt. In einem Teil B werden „Besondere Regelungen“ für einzelne Studienbereiche<br />

festgelegt. Der Teilbereich B 1 befasst sich mit den „Besonderen Regelungen für<br />

künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen“. Mit diesen besonderen<br />

Regelungen soll den Besonderheiten der künstlerischen Studiengänge Rechnung getragen<br />

werden. Die Ziele des Bachelorstudiengangs werden wie folgt beschrieben:<br />

Die künstlerischen Studiengänge fördern die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung und<br />

entwickeln diese fort; sie vermitteln die wissenschaftlichen Grundlagen und die Methodenkompetenz<br />

des jeweiligen Faches sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen.<br />

Im Unterschied zu den sonstigen Studiengängen können an Kunst- und Musikhochschulen<br />

nach Maßgabe des Landesgesetzgebers auch konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden.

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