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46 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

und Verwerter wird damit vermittelt, Musik oder Filme seien kostenlos. Um das Bewusstsein<br />

für den „Wert der Kreativität“ zu schärfen, veröffentlicht der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat regelmäßig<br />

in seiner Zeitung „politik und kultur“ Beiträge <strong>zum</strong> Thema „Wert der Kreativität“.<br />

Außerdem hat der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat das Themenheft „Lernen mit den Prinzen – Wert<br />

der Kreativität“ unterstützt, das der Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft, die<br />

GEMA und die Deutsche Phono-Akademie gemeinsam erarbeitet und herausgearbeitet<br />

haben. Das Heft richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer. Es stellt Unterrichtsmaterialien<br />

und -beispiele <strong>zum</strong> Themenfeld Urheberrecht zusammen.<br />

2.3.10 Zusammenfassung<br />

Die Verantwortung des Bundes für die kulturelle Bildung wird deutlich, vergegenwärtigt<br />

man sich, dass der Bund selbst durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen in den verschiedensten<br />

Rechtsgebieten vom Kinder- und Jugendhilfegesetz bis <strong>zum</strong> Urheberrecht den<br />

Rahmen vorgibt, innerhalb dessen kulturelle Bildung sich entwickeln kann. Entsprechend<br />

der Verantwortungsteilung von Bund und Ländern in bildungs- und kulturpolitischen Fragen<br />

beteiligt sich der Bund nur <strong>zum</strong> kleinen Teil an der Finanzierung kultureller Bildung.<br />

Auch wenn die Wirkung dieser Finanzierung, gerade auch im Bereich der Modellprojektförderung,<br />

gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat fordert,<br />

den Erhalt dieser wichtigen Modellprojekte sowie der Bund-Länder-Kommission für<br />

Bildungsplanung und Forschungsförderung, die eine wichtige Schnittstelle in der Zusammenarbeit<br />

von Bund und Ländern ist.<br />

Darüber hinaus führt der Bund die Verhandlungen in handelspolitischen Fragen gegenüber<br />

der Europäischen Union. Zwar verfügen die Länder über weitreichende grundgesetzlich<br />

verankerte Mitwirkungsrechte, dennoch ist es <strong>zum</strong>eist der Bund, der am europäischen<br />

oder internationalen Verhandlungstisch sitzt. Er muss sich zwar innerstaatlich abstimmen,<br />

nach außen aber eine deutliche Position vertreten. Mit Blick auf die größer gewordene<br />

Europäische Union und die wachsende Bedeutung europäischer Richtlinien und internationaler<br />

Abkommen für die nationale Politik muss der Bund handlungsfähig sein. In seinen<br />

Stellungnahmen fordert der Deutsche <strong>Kultur</strong>rat diese Handlungsfähigkeit des Bundes ein.<br />

2.4 <strong>Kultur</strong>elle Bildung und Landespolitik<br />

Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, pochen die Länder in den letzten Jahren zunehmend<br />

auf ihre Kompetenz in der Bildungspolitik. Und tatsächlich haben alle Länder, bis<br />

auf Hamburg, ihre Verantwortung für Bildung und <strong>Kultur</strong> in ihren Landesverfassungen<br />

niedergelegt (siehe hierzu Synopse der Landesverfassungen in Teil D).<br />

Originär zuständig sind die Länder für die Bildungsgesetze für die frühkindliche Bildung,<br />

die Schulgesetze, die Weiterbildungsgesetze und die Hochschulgesetze.<br />

2.4.1 Elementarbildung<br />

Ein wesentlicher Schritt zur besseren Verankerung der frühkindlichen Bildung war die Verabschiedung<br />

des „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten“<br />

(im Folgenden: Gemeinsamer Rahmen) der durch Beschluss der Jugend-

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