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KULTURPÄDAGOGIK UND SCHULE 227<br />

Hilfe einzusetzen. Denn damit tritt sofort ein Entfremdungsprozess des Lernsubjektes von<br />

seinen eigenen Lernhandlungen ein. Subjektivität ernst zu nehmen heißt für den Lehrenden<br />

daher, auch ein (notwendiges) Rückmeldesystem für Lernerfolge so zu entwickeln, dass<br />

keine Demütigung stattfindet und das die Entscheidungsgewalt über die eigenen Lernvorgänge<br />

stärkt. In einem solchen selbstgesteuerten System macht daher „Mogeln“ überhaupt<br />

keinen Sinn, so LehrerInnen an Schulen, die ein solches Selbstbewertungssystem praktizieren,<br />

in dem oben erwähnten Film von Reinhard Kahl, weil man es ja selbst ist, vor dem<br />

man Rechenschaft ablegt. Oelkers (2003) stellt daher die Qualität des Unterrichts in den<br />

Mittelpunkt seiner Überlegungen zur Schulreform. Es müsse sich nicht nur das professionelle<br />

Selbstverständnis der Lehrenden verändern, es entsteht auch eine andere Schülerrolle<br />

(ebd., S. 133):<br />

1. „Die Schülerinnen und Schüler erhalten in Leitbildern und Lernprogrammen der Schule<br />

eine eigenständige Funktion.<br />

2. Die wechselseitigen Erwartungen der Lehrkräfte wie der Schüler werden formuliert und<br />

transparent kommuniziert.<br />

3. Die Ziele der Schulentwicklung gelten für die Schüler und Lehrkräfte in unterschiedlichen<br />

Funktionen gleich.<br />

4. Die Verantwortung der Lehrkräfte für das Zustandekommen von Unterrichtsqualität<br />

unterscheidet sich von der der Schüler, aber die Schüler haben eine klar definierte Verantwortung<br />

für den eigenen Lernerfolg.<br />

5. Die je erreichte Qualität des Lehrens und Lernens muss fortlaufend bilanziert werden,<br />

die Erfahrungen der Schüler müssen in die weitere Schulentwicklung fließen.<br />

6. Für Konflikte sind unabhängige Schnittstellen einzurichten, generell muss bei unterschiedlichen<br />

Rollen und Funktionen die Kommunikation entwickelt werden, damit Leistungspartnerschaft<br />

entstehen kann.“<br />

Dieser Vorschlag nimmt den Schüler in seiner Mitverantwortung ernst, macht Lehrer und<br />

Schüler zu Partnern mit Rechten und Pflichten (vgl. auch Terhart 2002). Dabei geht es<br />

nicht darum, Leistungserwartungen zu kaschieren, sondern transparent zu machen. Der<br />

Grundgedanke eines Vertrages, der durchaus real abgeschlossen werden kann – wobei die<br />

Eltern mit einzubeziehen wären –, hat durchaus seinen Reiz, <strong>zum</strong>al er sich auf eine gute<br />

Tradition in der politischen und Sozialphilosophie stützen kann.<br />

Bevor ich diesen Gedanken eines Vertrages weiter verfolge, will ich ein bestimmtes Problem<br />

der (deutschen) Schule hervorheben: Eine grundsätzliche Vernachlässigung des Schülers als<br />

Subjekt seines Lernens. Dies ist gerade für den Vertragsgedanken wichtig, da dieser erst<br />

dann greifen kann, wenn die Beteiligten „Rechtssubjekte“ sind. Um Rechtssubjekt in diesem<br />

Sinne sein zu können, muss der Schüler als Lernender zunächst einmal die „Verfügungsgewalt“<br />

über das eigene Lernen gewinnen.<br />

Der Schüler als Subjekt des Lernens<br />

Die Anthropologie der Bildung und Erziehung liefert wie erwähnt gute Gründe für die<br />

These, dass der Mensch ein stets lernendes Verhältnis zur Welt hat, in der Sprache der<br />

klassischen Bildungsphilosophie, hier: W. v. Humboldt, dass der Mensch so viel Welt wie<br />

möglich in sich aufnehme. Lernen ist Weltaneignung, und dass Weltaneignung und Selbstaneignung,<br />

Weltgestaltung und Selbstgestaltung Hand in Hand gehen – in der Tat: mit der<br />

Hand zu tun haben –, das weiß die Lerntheorie auch schon lange. In Konzeptionen wie

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