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116 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

erfasst. Umgekehrt heißt dies aber, dass immerhin 63% der laut Mikrozensus in <strong>Kultur</strong>berufen<br />

Selbstständige einen Umsatz haben, der unterhalb des Wertes liegt, der von der<br />

Umsatzsteuerstatistik erfasst wird. Bei den Selbstständigen aller Berufe ist das Verhältnis<br />

genau umgekehrt. Insgesamt 61% der im Mikrozensus als selbstständig Geführten werden<br />

auch in der Umsatzsteuerstatistik geführt. Bereits diese Daten liefern einen ersten Hinweis<br />

darauf, dass es sich bei den Selbstständigen in <strong>Kultur</strong>berufen um keine Selbstständigen im<br />

klassischen Sinne handelt.<br />

Betrachtet man die von Söndermann zusammengestellten Zahlen (<strong>Kultur</strong>berufe in Deutschland,<br />

Tabelle 10) genauer, so zeigt sich, folgendes Bild:<br />

von den Lehrer für musische Fächer sind 72% der im Mikrozensus erfassten Selbstständigen<br />

auch in der Umsatzsteuerstatistik erfasst,<br />

bei den Architekten und Raumplanern gilt dies für 68%,<br />

bei den Fotografen bzw. dem Fotografischen Gewerbe für 65%,<br />

bei den Bühnen-, Film- und Rundfunkkünstlern für 43%,<br />

bei den Selbständigen Schriftstellern und Journalisten für 35%,<br />

bei den Übersetzern und Dolmetschern für 33%,<br />

bei den Bildenden Künstlern und Restauratoren für 29%,<br />

bei den Designern für 25%,<br />

bei den Musikern für 18%,<br />

bei den Artisten für 16%.<br />

Die Aufteilung nach <strong>Kultur</strong>berufen zeigt, dass immerhin mehr als die Hälfte der selbstständigen<br />

Lehrer für musische Fächer, Architekten und Raumplaner sowie Fotografen einen<br />

Umsatz von über 16.617 Euro im Jahr erwirtschaften. Demgegenüber erreicht nur ein<br />

Viertel der selbstständigen Designer einen Umsatz von über 16.617 Euro im Jahr. Und bei<br />

den selbstständigen Musikern und Artisten ist es sogar weniger als ein Viertel. D.h. drei<br />

Viertel der Selbstständigen dieser Berufsgruppen erzielen einen so kleinen Umsatz, dass sie<br />

umsatzsteuerlich nicht erfasst werden.<br />

Mit Blick auf das Arbeitsfeld kulturelle Bildung kann festgehalten werden, dass es den<br />

freiberuflichen Musikerziehern zu zwei Dritteln gelingt, ein Einkommen zu erwirtschaften,<br />

das in der Umsatzsteuerstatistik erfasst ist. Da bei den anderen Berufsgruppen, diejenigen,<br />

die im Bereich kultureller Bildung tätig sind, nicht gesondert ausgewiesen werden, können<br />

zu deren Verdienst keine Aussagen gemacht werden. Generell ist aber an<strong>zum</strong>erken, dass in<br />

der Sparte Musik die Tätigkeit als freiberuflicher Musikerzieher ein Berufsweg ist, der anerkannt<br />

ist und auf eine lange Tradition zurückblicken kann. Demgegenüber ist die Arbeit in<br />

der kulturellen Bildung bei bildenden Künstler eher ein Zubrot als eine hauptberufliche<br />

Beschäftigung. Daher würde bereits auf Grund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen<br />

ein Vergleich hinken.<br />

Laut Mikrozensus ist die Zahl der Selbstständigen in den <strong>Kultur</strong>berufen zwischen 1995<br />

und 2003 um 50% gestiegen.<br />

4.1.3 Abhängig Beschäftigte in <strong>Kultur</strong>berufen<br />

Ebenso wie die Daten der Umsatzsteuerstatistik in der Studie „<strong>Kultur</strong>berufe in Deutschland“<br />

mit denen des Mikrozensus verglichen wurden und sich hier zeigte, dass nur ein<br />

kleiner Teil der Selbstständigen in den <strong>Kultur</strong>berufen einen Umsatz erwirtschaftet, der

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