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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Diese Aufteilung blieb in Kraft bis zum 23.04.1946, als die Briten die Länder<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bildeten.<br />

Unterhalb der vier Militärregierungen der Provinzen (= (P) Mil Gov Det) gab es die<br />

Militärregierung der Länder oder <strong>Re</strong>gierungsbezirke (= (L/R) Mil Gov Det),<br />

darunter die Militärregierung der Stadtkreise (= (S/K) Mil Gov Det) bzw. der<br />

Landkreise (= (L/K) Mil Gov Det).<br />

Als übergeordnete Instanz fungierte die Control Commission of Germany/British<br />

Element (CCG/BE). Sie war aufgeteilt in 12, später 15 Abteilungen, wovon die<br />

Loslösung der Abteilung „Public <strong>Re</strong>lations and Information Services“ aus der<br />

Political Division in eine eigenständige Abteilung hervorzuheben ist. Allerdings<br />

hatten sich die Pläne des Foreign Office zerschlagen, die Verantwortung bei einer<br />

interalliierten Zentrale in Berlin nahe dem Kontrollrat anzusiedeln. Somit verlagerte<br />

sich der Schwerpunkt der Exekutivgewalt auf das Zonal Executive Office der 21.<br />

Armeegruppe im Raum Bad Oeynhausen/Minden. Im September 1945 wurden die<br />

Stäbe der 21. Armeegruppe und die der CCG/BE vereinigt. 333 Sie bildeten die<br />

zentrale Militärregierung für die britische Zone. Unterhalb dieser Ebene agierten<br />

die genannten örtlichen Länder-, Kreis- und Stadt-Militärregierungen. Seit Ende<br />

1945 begann die Schaffung von Institutionen in deutscher Hand, die für die<br />

Verwaltung nach neuen demokratischen Leitlinien vorgesehen war. Zunächst<br />

waren dies die Zonen-Zentralämter als Beratungsorgane, die im Laufe der Zeit<br />

exekutive Befugnisse erhielten. Sie entsprachen den britischen Fachabteilungen<br />

für Wirtschaft, Landwirtschaft usw. Dazu stellte sich später die Konferenz der<br />

Länder- und Provinzchefs sowie der übergeordnete Zonenbeirat. War auch die<br />

formale Kompetenz dieser Organe eingeschränkt, so spielten sie eine starke Rolle,<br />

da sich die Militärregierung oft an ihre Empfehlungen hielt. 334<br />

333<br />

Vgl. Schneider, Britische Besatzungspolitik, S. 26, 62 ff.; Thies, What is going on in Germany?,<br />

S. 37 ff.<br />

334<br />

Vgl. Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung, S. 76 f.; zur eher pragmatischen Kooperation der<br />

britischen Militärregierung mit den alten Funktionseliten in Hamburg vgl. Schildt, Das „Hamburg<br />

Project“, S. 135.<br />

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