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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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of <strong>education</strong>al, cultural and economic interests, will be responsible under British<br />

supervision for laying down the general lines of broadcasting policy and<br />

maintaining this position of independence.” 398<br />

Bis dahin hatten die britischen Radiokontrolleure über viele Monate versucht, ihren<br />

deutschen Mitarbeitern im Sender das Unabhängigkeits-Postulat einzuprägen. Die<br />

Verordnung Nr. 118 der Militärregierung, die das Statut und die Satzung des<br />

NWDR enthielt, wies einleitend auf das Hauptziel hin, „den Nordwestdeutschen<br />

<strong>Rundfunk</strong> als eine unabhängige Anstalt zur Verbreitung von Nachrichten und<br />

Darbietungen unterhaltender, bildender und belehrender Art zu errichten.“ 399 Dies<br />

wird in Artikel 2 „Aufsicht“ bekräftigt: „Eine Beaufsichtigung ihrer Tätigkeit [der<br />

Organe des NWDR, FH] nach den Vorschriften, betreffend die Aufsicht über<br />

öffentlich rechtliche Körperschaften <strong>durch</strong> Organe der Behörden des Staates, der<br />

Länder oder anderer Körperschaften, findet nicht statt.“ 400 Um es schließlich in der<br />

Satzung des NWDR nochmals festzuhalten: „Der <strong>Rundfunk</strong> wird in voller<br />

Unabhängigkeit von Einflüssen des Staates und parteipolitischen Richtungen<br />

betrieben.“ 401<br />

Um den Geist dieses Statuts einzuüben und um die Arbeitsweise des<br />

„administrative boards“ (Verwaltungsrat) zu überwachen, verblieb die Kontroll-<br />

und Lenkungsfunktion noch fast ein Jahr beim britischen Kontrollpersonal, und<br />

zwar v.a. in Ge-stalt des BBC-erfahrenen Interims-Generaldirektors (und zugleich<br />

Controllers der Broadcasting Unit) Greene. 402<br />

Als am 15.11.1948 die Übergabe des Senders in die Hände der Deutschen<br />

erfolgte, war die strukturpolitische Aufgabe der britischen Kontrolloffiziere für den<br />

398 R. Gauntlett (PR/ISC), an Chiefs of Staff, Establishment of the North West German Radio as an<br />

Institution of Public Law, 18.11.1947, PRO/FO 1049/791.<br />

399 Amtsblatt der Militärregierung – Deutschland (Britische Zone), Ausgabe Nr. 30, Teil 10 B, o.O.<br />

06.08.1949, S. 7.<br />

400 Ebd.<br />

401 Ebd., S. 8.<br />

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