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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Obwohl sein Argument der Eigenverantwortlichkeit im Geist des politischen<br />

Demokratisierungsgebots der Besatzungsmacht stand und mit der Übernahme des<br />

NWDR <strong>durch</strong> eine deutsche Verwaltung der Fall der Zensur ohnehin bevorstand,<br />

stieß Greenes Ansinnen bei den britischen Behörden nicht auf Gegenliebe. Richtig<br />

war, dass die Zensurpraxis, wie sie vor Jahren einmal entworfen wurde, de facto<br />

ruhte. Dies jedoch offiziell zu sanktionieren, war gegenüber den anderen<br />

Besatzungsmächten zu diesem Zeitpunkt nicht vertretbar. Im Gegensatz zu jeder<br />

Lokalzeitung – wo in der Tat, wie Greene bemerkte, die Zensur längst außer Kraft<br />

war – handelte es sich beim NWDR um ein Medium mit zonaler, wenn nicht<br />

zonenübergreifender Bedeutung. Der Anspruch von Autorität, den die britische<br />

Besatzungsmacht nach außen geltend machen wollte, vertrug sich kaum mit dem<br />

Einge-ständnis, dass man zwecks politischer Umerziehung seit geraumer Zeit den<br />

deutschen Medien nicht mehr so genau auf die Finger sah. Der Verdacht auf<br />

Kumpanei mit den Besiegten war im Sommer 1948 außenpolitisch zu heikel, um<br />

mit einer offiziellen Verabschiedung von der Zensur ohne Not einen Eklat zu<br />

riskieren:<br />

„Whilst appreciating your arguments it is considered that the present is not a<br />

suitable time to withdraw the pre-censorship of news and talks over N.W.D.R. and<br />

further, the immediate future is also likely to be a difficult time. Chief, I.S.D.<br />

considers that a suitable time to withdraw this pre-censorship would be when the<br />

new German Director-General is appointed.” 681<br />

Greene musste sich fügen, und so fiel die Zensur offiziell erst mit dem Amtsantritt<br />

von Adolf Grimme. Als für den 15.11.1948 Greene in einem Rundschreiben den<br />

Wegfall der Vorzensur verkündete, konnte er nur noch eine vollendete Tatsache<br />

Chief of Staff, Establishment of the North West German Radio as an Institution of Public Law,<br />

18.11.1947, PRO/FO 1049/791.<br />

681 Deputy Chief ISD (HQ CCG (BE), Berlin) an H.C. Greene (Controller Broadcasting Branch),<br />

Censorship of broadcast news and talks, 22.06.1948, PRO/FO 1056/271.<br />

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