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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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neue deutsche Verwaltung, keine laxe Haltung einreißen zu lassen. In den mehr<br />

als 200 protokollierten Chefbesprechungen des Jahres 1949 im Büro von Adolf<br />

Grimme war nicht mehr häufig von der britischen Kontrollmacht die <strong>Re</strong>de, aber<br />

wenn, dann drehte es sich fast immer um die politische Überprüfung der<br />

Mitarbeiter. 739<br />

Der Spielraum für quasi-hierarchische Interventionen auf der Personalebene<br />

schrumpfte erheblich infolge des Besatzungsstatuts vom 10.04.1949 sowie des<br />

Gesetzes Nr. 5 der Alliierten Kontrollkommission vom 21.09.1949 zur Presse- und<br />

Informationsfreiheit. Eine Personalkontrolle war nicht mehr vorgesehen, was die<br />

deutsche Führungsspitze des NWDR sogleich reklamierte: „Nach Erscheinen des<br />

Besatzungsstatuts wird für eine Bestätigung der Organe des Nordwestdeutschen<br />

<strong>Rundfunk</strong>s <strong>durch</strong> die Militärregierung kein Raum mehr sein.“ 740 Das mochte in den<br />

Augen der Kontrollbehörden recht selbstbewusst klingen, doch sie mussten<br />

feststellen, dass damit die neue Wirklichkeit eines mündigen Landes beschrieben<br />

wurde. Die Bestimmungsrechte der Verordnung Nr. 118 waren überholt, und<br />

damit auch die Präventivintervention bei Personalien:<br />

“Ordinance 118 will be contained in the list of legislation which the Germans are<br />

free to amend or repeal after the promulgation of the Occupation Statute.<br />

Consequently it is left to them to deprive us of the right to confirm appointments<br />

in N.W.D.R. There is little doubt that they will do so.” 741<br />

NWDR-Orchester unterlag, vgl. Besprechung Dr. Grimme/Mr. Huet-Owen, Protokolle der<br />

Chefbesprechungen, 11.02.1949, StAHH/NDR 621-1/1290.<br />

739<br />

Vgl. Protokolle der Chefbesprechungen vom 08.02.1949 bis 30.12.1949, StAHH/NDR 621-<br />

1/1290.<br />

740<br />

Memorandum des Nordwestdeutschen <strong>Rundfunk</strong>s über Änderung der Verordnung Nr. 118 und<br />

des Statuts des Nordwestdeutschen <strong>Rundfunk</strong>s anläßlich des Erlasses eines Besatzungsstatus,<br />

07.03.1949, PRO/FO 1056/275. Vgl. eine Äußerung von Dr. Nestel: „Der NWDR bittet Sie, den<br />

beteiligten Persönlichkeiten und politischen Organisationen unmissverständlich darzulegen, dass er<br />

in vollem Sinne eine rein deutsche Körperschaft des öffentlichen <strong>Re</strong>chts ist. Eine Einflussnahme der<br />

Besatzungsmächte findet weder auf die Programmgestaltung noch auf die Organisation statt.“,<br />

Fernschreiben Dr. Nestel an den Nordfunk Berlin zum Thema „Deutscher Sender für Berlin“ als<br />

Telegrammvorlage für den (Berliner) Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Suhr, 18. Juli 1949, S. 1,<br />

StAHH/NDR 621-1/1290.<br />

741<br />

Michael Thomas for Deputy Chief Plans (ISD, Berlin) an German Information Department<br />

(Foreign Office, London), 05.04.1949, PRO/FO 1056/275.<br />

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