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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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„Es wäre bedauerlich, wenn wir deutschen Zeitungen gestatteten, an jeder der<br />

alliierten Mächte Kritik zu üben. Andererseits [...] ist die amerikanische Vertretung<br />

keineswegs bereit, sich mit Dreck bewerfen zu lassen, ohne selbst dann<br />

entsprechend zu reagieren.“ 144<br />

Der Kontrollrat quittierte diese Polemik mit der Direktive Nr. 40, die die Freiheiten<br />

der deutschen Medien definierte. 145 Als es daran ging, ein <strong>Rundfunk</strong>system im<br />

Sinne aller Sieger zu errichten, zeigten sich Risse in der alliierten Koalition. In der<br />

Political Warfare Division (PWD), dem anglo-amerikanischen Planungsstab, wurde<br />

im März 1944 ein „Radio Plan“ vorgestellt, der eine Koordinierung aller<br />

Besatzungsmächte vorsah. Die gemeinsame Aufgabe, den Deutschen die<br />

Demokratie beizubringen, sei nur zu bewältigen, wenn die Alliierten mit einer<br />

Stimme sprechen würden. 146 Das Alliierte Oberkommando fasste in der Tat den<br />

Plan, eine gemeinsame <strong>Rundfunk</strong>organisation aufzubauen. Der frühere<br />

Deutschlandsender in Königswusterhausen sollte ein vereintes Programm aller vier<br />

Besatzungsmächte ausstrahlen. Bald aber erwies sich der Plan einer Vierer-<br />

<strong>Rundfunk</strong>-Station als illusorisch, weil die Sowjets (die den Deutschlandsender als<br />

ihren Zonensender beanspruchten) und die Franzosen eine Vier-Mächte-Anstalt<br />

kategorisch blockierten. 147 Das Projekt einer gemeinsamen Verwaltung des<br />

deutschen <strong>Rundfunk</strong>wesens war gescheitert.<br />

Schnell drifteten nun die Besatzungsmächte bei der Gestaltung ihrer Medienpolitik<br />

auseinander. In der sowjetischen Zone gingen die Behörden zügig an die<br />

Verstaatlichung aller Medien. 148 Die Franzosen gestatteten sich einen eigenwilligen<br />

144<br />

So die <strong>Re</strong>aktion des amerikanischen Befehlshabers Clay auf einen „niederträchtigen Angriff“ im<br />

„Neuen Deutschland“ vom 18.09.1946, vgl. Lucius D. Clay, Entscheidung in Deutschland, Frankfurt<br />

am Main 1950, S. 157. Weitere Beispiele vgl. Balfour, Vier-Mächte-Kontrolle, S. 328 f.<br />

145<br />

Kontrollratdirektive Nr. 40 vom 12.10.1946, abgedr. in: Greuner, Lizenzpresse, S. 279-280.<br />

146<br />

Vgl. Joachim Görgen, Der britische Einfluß auf den deutschen <strong>Rundfunk</strong> 1945 bis 1948, Phil.<br />

Diss., Berlin 1983, S. 99 ff.<br />

147<br />

Vgl. Christof Schneider, Nationalsozialismus als Thema im Programm des Nordwestdeutschen<br />

<strong>Rundfunk</strong>s (1945-1948), Potsdam 1999 (= Veröffentlichungen des Deutschen <strong>Rundfunk</strong>archivs, Bd.<br />

23), S. 35 f.; Bausch, <strong>Rundfunk</strong>politik nach 1945, S. 15 f.<br />

148<br />

Maßgeblich dafür waren im Oktober 1945 die Befehle Nr. 22, Nr. 124 und Nr. 126 der<br />

Sowjetischen Militäradministration (SMAD) zum Umgang mit Informationsmaterial unter Aufsicht<br />

des Militärkommandanten und zur Enteignung von Druckereien, vgl. Kurt Koszyk, Kontinuität oder<br />

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