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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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accordance with British policy, so that at some future date the period of German<br />

apprenticeship may end and a measure of independence be given to a German<br />

Home Service in the British Zone.” 381<br />

Die Unabhängigkeit des indigenen deutschen Dienstes war in der Konstruktion des<br />

Vorgängersenders (<strong>Re</strong>ichssender Hamburg) nicht gegeben, sodass der NWDR<br />

strukturell aus bislang geltenden <strong>Re</strong>chtsbezügen herausgelöst werden musste. Der<br />

entscheidende Schritt hierzu war seine Entlassung aus der Kompetenz der<br />

<strong>Re</strong>ichspost. Im Oktober 1945 informierte die britische Militärbehörde den<br />

Hamburger Bürgermeister über die neuen Zuständigkeiten:<br />

“The Nordwest Deutscher <strong>Rundfunk</strong>, which is in process of formation, will<br />

commence forthwith to take the place of the former <strong>Re</strong>ichs <strong>Rundfunk</strong> Gesellschaft<br />

mbH throughout the British Zone. [...] This will be done under the supervision of<br />

the Broadcasting Control Unit, Hamburg.“ 382<br />

Damit war der Schritt getan, den German Home Service aus binnenpolitischen<br />

Abhängigkeiten zu lösen. Auf der Ebene des Programms war diese Klarheit im<br />

Herbst 1945 nicht erreicht, sodass die Schärfung eines eigenen<br />

„nordwestdeutschen“ inhaltlichen Profils nun zur Priorität wurde.<br />

2.3. Abgrenzung und Aufgaben<br />

Wenn es gelingen sollte, den jungen deutschen Sender auf eigene Beine zu<br />

stellen, musste der geplante Übergang von der Abspielstation vorgefertigter<br />

Sendungen aus dem Ausland (BBC, Radio Luxemburg) zu eigenproduzierten<br />

deutschen Beiträgen ins Werk gesetzt werden. Nach der anfänglichen „Black-Out-<br />

<strong>Rundfunk</strong>” erfolgte am 22.09.1945, vgl. Ha-Dienst Meldung Nr. 5, 20.09.1945, StA HH/NDR 621-<br />

1/1126.<br />

381 Major-General K. Strong (PID), Memorandum by the Political Intelligence Department,<br />

03.10.1945, PRO/FO 371/46702.<br />

129

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