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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Kurs, und selbst die kooperierenden Briten und Amerikaner kamen zu<br />

unterschiedlichen Konzepten. Der zentralen Rundunkanstalt in der britischen Zone<br />

stand ein regionales Netz in der amerikanischen Zone gegenüber. 149 Trotz dieser<br />

Abweichungen lässt sich für die drei westlichen Besatzungszonen eine einheitliche<br />

Grundsatzentscheidung bezüglich der Medienordnung festhalten: Um das<br />

übergeordnete Ziel der Staatsferne zu erreichen, etablierten die Besatzer eine<br />

privatwirtschaftlich organisierte Presse und einen öffentlich-rechtlich organisierten<br />

<strong>Rundfunk</strong>.<br />

Mit dem Modell des Deutschlandsenders scheiterte die gemeinsame Medienpolitik<br />

und damit eine abgestimmte dritte Phase der Übergabe der Medien in deutsche<br />

Hände. Die Briten übergaben ohne Absprache ihren Zonensender am 15.11.1948<br />

an die Deutschen. Die Amerikaner folgten mit ihren 4 Sendern im Laufe des<br />

Jahres 1949. Die Übergabe der französischen Sendeanstalt erfolgte offiziell am<br />

30.10.1948, doch <strong>durch</strong> einen bis 1952 gültigen Autonomievorbehalt blieb der<br />

Sender im Kontrollbereich des französischen Oberkommandos. 150 Viel früher<br />

schon, Ende 1945, hatten die Sowjets in ihrer Zone den Schritt zur Übergabe des<br />

<strong>Rundfunk</strong>s in deutsche Verantwortung vollzogen. 151 Damit hinterließen die<br />

Siegermächte den Deutschen zwei gegensätzliche <strong>Rundfunk</strong>ordnungen und<br />

insgesamt sieben verschiedene <strong>Rundfunk</strong>gebilde in vier Zonen. Medien- und<br />

<strong>Rundfunk</strong>politik hatten die Entwicklungen der partikularisierten Deutschlandpolitik<br />

nachvollzogen.<br />

Neubeginn? Massenkommunikation in Deutschland 1945-1949, Siegen 1981 (= Veröffentlichungen<br />

des Forschungsschwerpunktes Massenmedien und Kommunikation, Bd. 12), S. 10 f.<br />

149 Vgl. Schütz, Medienpolitik, S. 31 f.<br />

150 Vgl. Arnulf Kutsch, <strong>Rundfunk</strong> unter alliierter Besatzung, in: Jürgen Wilke (Hg.), Mediengeschichte<br />

der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1999 (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für<br />

politische Bildung, Bd. 361), S. 77 ff.<br />

151 Ein Befehl vom 21.12.1945 übertrug das <strong>Rundfunk</strong>wesen auf die Deutsche Zentralverwaltung für<br />

Volksbildung (DVV). Gleichwohl unterlag die DVV wie die anderen Zentralverwaltungen der SBZ<br />

den Weisungen der SMAD, vgl. Kutsch, <strong>Rundfunk</strong> unter alliierter Besatzung, S. 70 ff.<br />

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