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Re-education durch Rundfunk - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Alle Siegermächte erklärten, ein freiheitliches, demokratisches Mediensystem<br />

errichten zu wollen. Im Kommuniqué der Potsdamer Konferenz vom August 1945<br />

wird von den Besatzungsmächten „die Freiheit der <strong>Re</strong>de, der Presse und der<br />

<strong>Re</strong>ligion gewährleistet.“ 139 Aufgabe der Medien war es, die Wertvorstellungen der<br />

Besatzer zu verbreiten und den Boden für ein demokratisches Staatswesen zu<br />

bereiten. 140 Mit der Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 1 wurde die Kontrolle der<br />

Alliierten festgeschrieben: „Nur auf Grund einer schriftlichen Zulassung der<br />

Militärregierung [...] wird zugelassen: [...] der Betrieb von Nachrichtendiensten,<br />

Nachrichten- oder Bildagenturen, <strong>Rundfunk</strong>- oder Fernsehstationen“. 141 Die<br />

Proklamation Nr. 2 des Alliierten Kontrollrats sah die „Aufstellung [...] einer<br />

Zensur“ vor und hielt die deutschen Behörden an, „alle Anweisungen der Alliierten<br />

Vertreter zu befolgen, betreffend Gebrauch, Kontrolle und Zensur aller Mittel zur<br />

Beeinflussung von Meinungsäußerungen und Ansichten, einschließlich<br />

Radiosendungen, Presse und Veröffentlichungen.“ 142<br />

Zu diesen ordnungspolitischen Verfügungen erließen die Alliierten später eine<br />

gemeinsame inhaltliche Richtlinie für die deutschen Medien. Sie kam da<strong>durch</strong><br />

zustande, dass mit der Verschlechterung der Ost-West-Beziehungen die deutschen<br />

Pressekommentare zum Gebaren der Besatzungsmächte zusehends respektloser<br />

wurden. 143 Solcherlei Interpretation der Pressefreiheit seitens der Verlierer wollten<br />

die Militärkommandanten nicht tolerieren:<br />

139 Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945, abgedr. in: Dokumentation zur Deutschlandfrage. Von<br />

der Atlantik-Charta 1941 bis zur Berlin-Sperre 1961. Hauptband I (zusammengestellt von Heinrich<br />

von Siegler), 2. ergänzte und erweiterte Auflage, Bonn/Wien/Zürich 1970, S. 34. An anderer Stelle<br />

äußerte US-Präsident Truman: „There is one thing that Americans value even more than peace. It<br />

is freedom: freedom of worship – freedom of speech – and freedom of enterprise. It must be true<br />

that the first two of these freedoms are related to the third.”, zit .n. Mettler, Demokratisierung und<br />

Kalter Krieg, S. 33.<br />

140 Vgl. Schütz, Medienpolitik, S. 31 f.<br />

141 Nachrichtenkontroll-Vorschrift Nr. 1 vom 12.05.1945, abgedr. in: <strong>Re</strong>inhard Greuner, Lizenzpresse.<br />

Auftrag und Ende. Der Einfluß der anglo-amerikanischen Besatzungspolitik auf die Wiedererrichtung<br />

eines imperialistischen Pressewesens in Westdeutschland, Berlin 1962, S. 266-268.<br />

142 Alliierter Kontrollrat in Deutschland/Proklamation Nr. 2: Zusätzliche an Deutschland gestellte<br />

Forderungen, abgedr. in: Deuerlein, Die Einheit Deutschlands, S. 260.<br />

143 Vgl. Balfour, Vier-Mächte-Kontrolle, S. 328.<br />

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