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MARXISMUS & GEWERKSCHAFTEN - MARX IS MUSS 2013

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14 Der aufhaltsame Abstieg<br />

allen Fällen vorübergehender Beschäftigungsprobleme weitgehend ausgedünnt.<br />

»Wesentliche interessenpolitische Druckmittel, etwa Mehrarbeitsanträge nicht<br />

oder nur gegen Zugeständnisse zu genehmigen, oder die Zustimmung zur Kurzarbeit<br />

zu verweigern, werden somit weitgehend neutralisiert, wenn nicht bedeutungslos.«<br />

16<br />

Zum anderen sei die Folge, dass »nach Auskunft der Betriebsräte Mehrarbeitszuschläge<br />

(Überstunden, Samstagsarbeit u. a., d. V.) praktisch in der Versenkung<br />

verschwunden sind«. 17 Damit sei aber das klassische Instrument der IG Metall,<br />

über die Verteuerung der Mehrarbeit Druck auf Einstellungen auszuüben, wirkungslos<br />

geworden. Durch die »lohnpolitische Neutralisierung der Überstunden«<br />

seien diese »erst recht zur hauptsächlichen Kapazitätsreserve« geworden. Und<br />

anstelle der ursprünglich einmal erhofften individuellen Arbeitszeitgestaltung<br />

nach persönlichen Bedürfnissen sei »der Druck zur Anpassung der privaten Lebensorganisation<br />

an saisonale Marktmechanismen getreten. In vielen Betrieben<br />

sei »das Thema Arbeitszeitregulierung zu einem Reizthema« geworden und die<br />

Autoren der Studie zitieren stellvertretend dazu einen Vertrauensmann: »Den<br />

Kollegen stinkt nicht nur die ständige Veränderung. Sie ärgert ganz besonders,<br />

dass immer kurzfristiger entschieden wird, ob man noch eine Stunde an die Spätschicht<br />

dranhängen muss, oder ob auch am Samstag Produktion gefahren wird.<br />

Das führt immer häufiger zu derben Auseinandersetzungen.« 18<br />

Schließlich weisen die Autoren der Studie auf einen weiteren Trend hin, der<br />

das ganze Ausmaß der Zerstörung kollektivvertraglicher Regulierung der Arbeitszeit<br />

infolge der Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik durch Öffnungsklauseln<br />

in den Manteltarifverträgen der IG Metall aufzeigt. Es dränge sich der<br />

Eindruck auf, dass durch die nach Tarifverträgen vorgesehene Arbeitszeitflexibilisierung<br />

»Tendenzen zur Entgrenzung der Arbeitszeiten naturwüchsig freigesetzt<br />

wurden«. Die »einmal losgelassene Flexibilisierungsdynamik« habe »die vergleichsweise<br />

harmlose Öffnungsoption der manteltarifvertraglichen Regelung<br />

weit überschritten«. In vielen Betrieben würde offensichtlich nach dem Motto<br />

verfahren: »Es ist alles erlaubt, was im Tarifvertrag nicht ausdrücklich verboten<br />

ist.« Offensichtlich würden in vielen Fällen die entsprechenden Vorschriften des<br />

Tarifvertrages »nur noch als unverbindliche Orientierung wahrgenommen, die<br />

zwar eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ermöglichen, sie aber nicht eindeutig<br />

und wirksam begrenzen können.« 19<br />

Da wundert es nicht, wenn Berthold Huber auf dem IG-Metall-Gewerkschaftstag<br />

2007 die 500 Delegierten mit der Aussage überrascht, dass im Metall-<br />

16<br />

Bergmann u.a., S. 31<br />

17<br />

ebda.<br />

18<br />

ebda. S.32<br />

19<br />

ebda., S.34

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