Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
Dabei verdienen aus maritimer Sicht diejenigen Krisenzonen besondere Beachtung, die entlang<br />
der Seeverbindungen Europas („Sealines of Communication [SLOC]“), im Nahen Osten und an<br />
den Meerengen liegen, in denen sich die Schifffahrt zwangsläufig küstennah bündelt und<br />
deshalb besonders verwundbar ist. Deutsche Sicherheitspolitik beruht auf einem umfassenden<br />
Sicherheitsbegriff. Risken und Bedrohungen muss mit einem abgestimmten Instrumentarium<br />
begegnet werden. Sicherheit kann daher weder rein national noch allein durch Streitkräfte<br />
gewährleistet werden. Erforderlich ist vielmehr ein umfassender Ansatz, der nur in vernetzten<br />
sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewusstsein eines umfassenden gesamtstaatlichen<br />
und globalen Sicherheitsverständnisses zu entwickeln ist - und zwar gemeinsam mit<br />
Verbündeten und Partnern in der NATO und der EU sowie in Zusammenarbeit mit Deutschland<br />
partnerschaftlich verbundenen Staaten.<br />
Die NATO hat sich immer wieder an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld angepasst<br />
und daraus politische und konzeptionelle Schlussfolgerungen gezogen. Sie hat ihr militärisches<br />
Fähigkeitsprofil verändert hin zu militärischen Operationen zur Krisenbewältigung. Die<br />
Schwerpunkte des neuen strategischen Konzeptes der NATO haben sich von der Abschreckung<br />
und Abwehr einer groß angelegten Aggression hin zur Vorsorge gegen alte und neue<br />
Sicherheitsrisiken, vor allem zur Abwehr asymmetrischer Bedrohungen, verlagert. Die neue<br />
Sicherheitsarchitektur begreift Risiken und Abhängigkeiten nicht nur in militärischer, sondern<br />
auch in wirtschaftlicher, kultureller, ethnischer und ökologischer Dimension. Deshalb sieht die<br />
NATO die wesentliche Aufgabe der Streitkräfte des Bündnisses mehr darin, auf Krisen innerhalb<br />
eines breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes politischer Maßnahmen reagieren und<br />
einen wirksamen Beitrag zur Lösung derartiger Krisen leisten zu können.<br />
Darauf weisen auch die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) vom 21. Mai 2003 hin und<br />
bilden so die Grundlage <strong>für</strong> künftige Einsätze der Bundeswehr. Internationale Konfliktverhütung<br />
und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sind<br />
auf absehbare Zeit die wahrscheinlichen Aufgaben der Bundeswehr 9 . Diese bestimmen in<br />
Zukunft maßgeblich Fähigkeiten, Führungssysteme, Verfügbarkeit und Ausrüstung der<br />
Bundeswehr. Einsätze finden grundsätzlich gemeinsam mit Verbündeten, Partnern und im<br />
Rahmen von VN, NATO und EU ohne geografische Eingrenzung statt.<br />
Im Rahmen der multinationalen Sicherheitsvorsorge hat die NATO in Ergänzung ihrer<br />
operativen Fähigkeiten bei Krisenoperationen und zur Konfliktbewältigung auch ihre<br />
konzeptionellen Grundvorstellungen <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit und den Schutz <strong>für</strong> die<br />
Handelsschifffahrt angepasst. Ihr bisher ausschließlich auf die Kontrolle der Handelsschifffahrt<br />
ausgerichtetes „Shipping Concept“ wurde mit der MC 376/1 weiterentwickelt zu „Naval Cooperation<br />
and Guidance for Shipping - NCAGS 10 “ und bildet jetzt den Rahmen <strong>für</strong> eine effektive<br />
Zusammenarbeit mit der Handelsschifffahrt. NCAGS stellt die Fähigkeit zum Lagebild- und<br />
Informationsaustausch im Operationsgebiet sicher und bietet dem „Joint Forces <strong>Maritime</strong><br />
Component Command" (JFMCC) Handlungsmöglichkeiten bis hin zu Maßnahmen der<br />
Schifffahrtlenkung in Krisengebieten. Die Verantwortung <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit der<br />
Handelsschifffahrt obliegt dem NCAGS Commander, der auf operativer Ebene die zugewiesenen<br />
Elemente der NCAGS-Organisation führt 11 .<br />
Der Schutz der deutschen Schifffahrt ist eine nationale Aufgabe 12 . Die Verantwortung<br />
da<strong>für</strong> obliegt im Frieden und in Krisen- sowie Konfliktsituationen dem Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das BMVBS koordiniert alle Maßnahmen der<br />
„Zivilverteidigung Seeschifffahrt“ und überträgt einzelne Zuständigkeiten an Dienststellen ihres<br />
nachgeordneten Bereichs. Die Marine leistet im Rahmen der Ressortzuständigkeit ihren<br />
nationalen Beitrag zum militärischen Schutz der Handelsschifffahrt. Eine besondere Bedeutung<br />
kommt dabei der Marineschifffahrtleitung (MSLtg) zu, die sich bei der Wahrnehmung ihrer<br />
Aufgaben auf die Fachexpertise von Reserveoffizieren aus der Handelsschifffahrt stützt.<br />
9 Weißbuch 2006, a.a.O., S. 72<br />
10 NCAGS – NATO Naval Co-operation and Guidance for Shipping (MC 376/1) Oktober 2003<br />
11 BMVg FüM III3 Az 57-71-01 vom 26.04.2005 „Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche<br />
Marineschifffahrtleitorganisation“<br />
12 Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche Marineschifffahrtleitorganisation, a.a.O. Seite 5f<br />
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