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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

Dabei verdienen aus maritimer Sicht diejenigen Krisenzonen besondere Beachtung, die entlang<br />

der Seeverbindungen Europas („Sealines of Communication [SLOC]“), im Nahen Osten und an<br />

den Meerengen liegen, in denen sich die Schifffahrt zwangsläufig küstennah bündelt und<br />

deshalb besonders verwundbar ist. Deutsche Sicherheitspolitik beruht auf einem umfassenden<br />

Sicherheitsbegriff. Risken und Bedrohungen muss mit einem abgestimmten Instrumentarium<br />

begegnet werden. Sicherheit kann daher weder rein national noch allein durch Streitkräfte<br />

gewährleistet werden. Erforderlich ist vielmehr ein umfassender Ansatz, der nur in vernetzten<br />

sicherheitspolitischen Strukturen sowie im Bewusstsein eines umfassenden gesamtstaatlichen<br />

und globalen Sicherheitsverständnisses zu entwickeln ist - und zwar gemeinsam mit<br />

Verbündeten und Partnern in der NATO und der EU sowie in Zusammenarbeit mit Deutschland<br />

partnerschaftlich verbundenen Staaten.<br />

Die NATO hat sich immer wieder an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld angepasst<br />

und daraus politische und konzeptionelle Schlussfolgerungen gezogen. Sie hat ihr militärisches<br />

Fähigkeitsprofil verändert hin zu militärischen Operationen zur Krisenbewältigung. Die<br />

Schwerpunkte des neuen strategischen Konzeptes der NATO haben sich von der Abschreckung<br />

und Abwehr einer groß angelegten Aggression hin zur Vorsorge gegen alte und neue<br />

Sicherheitsrisiken, vor allem zur Abwehr asymmetrischer Bedrohungen, verlagert. Die neue<br />

Sicherheitsarchitektur begreift Risiken und Abhängigkeiten nicht nur in militärischer, sondern<br />

auch in wirtschaftlicher, kultureller, ethnischer und ökologischer Dimension. Deshalb sieht die<br />

NATO die wesentliche Aufgabe der Streitkräfte des Bündnisses mehr darin, auf Krisen innerhalb<br />

eines breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes politischer Maßnahmen reagieren und<br />

einen wirksamen Beitrag zur Lösung derartiger Krisen leisten zu können.<br />

Darauf weisen auch die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) vom 21. Mai 2003 hin und<br />

bilden so die Grundlage <strong>für</strong> künftige Einsätze der Bundeswehr. Internationale Konfliktverhütung<br />

und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sind<br />

auf absehbare Zeit die wahrscheinlichen Aufgaben der Bundeswehr 9 . Diese bestimmen in<br />

Zukunft maßgeblich Fähigkeiten, Führungssysteme, Verfügbarkeit und Ausrüstung der<br />

Bundeswehr. Einsätze finden grundsätzlich gemeinsam mit Verbündeten, Partnern und im<br />

Rahmen von VN, NATO und EU ohne geografische Eingrenzung statt.<br />

Im Rahmen der multinationalen Sicherheitsvorsorge hat die NATO in Ergänzung ihrer<br />

operativen Fähigkeiten bei Krisenoperationen und zur Konfliktbewältigung auch ihre<br />

konzeptionellen Grundvorstellungen <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit und den Schutz <strong>für</strong> die<br />

Handelsschifffahrt angepasst. Ihr bisher ausschließlich auf die Kontrolle der Handelsschifffahrt<br />

ausgerichtetes „Shipping Concept“ wurde mit der MC 376/1 weiterentwickelt zu „Naval Cooperation<br />

and Guidance for Shipping - NCAGS 10 “ und bildet jetzt den Rahmen <strong>für</strong> eine effektive<br />

Zusammenarbeit mit der Handelsschifffahrt. NCAGS stellt die Fähigkeit zum Lagebild- und<br />

Informationsaustausch im Operationsgebiet sicher und bietet dem „Joint Forces <strong>Maritime</strong><br />

Component Command" (JFMCC) Handlungsmöglichkeiten bis hin zu Maßnahmen der<br />

Schifffahrtlenkung in Krisengebieten. Die Verantwortung <strong>für</strong> die Zusammenarbeit mit der<br />

Handelsschifffahrt obliegt dem NCAGS Commander, der auf operativer Ebene die zugewiesenen<br />

Elemente der NCAGS-Organisation führt 11 .<br />

Der Schutz der deutschen Schifffahrt ist eine nationale Aufgabe 12 . Die Verantwortung<br />

da<strong>für</strong> obliegt im Frieden und in Krisen- sowie Konfliktsituationen dem Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das BMVBS koordiniert alle Maßnahmen der<br />

„Zivilverteidigung Seeschifffahrt“ und überträgt einzelne Zuständigkeiten an Dienststellen ihres<br />

nachgeordneten Bereichs. Die Marine leistet im Rahmen der Ressortzuständigkeit ihren<br />

nationalen Beitrag zum militärischen Schutz der Handelsschifffahrt. Eine besondere Bedeutung<br />

kommt dabei der Marineschifffahrtleitung (MSLtg) zu, die sich bei der Wahrnehmung ihrer<br />

Aufgaben auf die Fachexpertise von Reserveoffizieren aus der Handelsschifffahrt stützt.<br />

9 Weißbuch 2006, a.a.O., S. 72<br />

10 NCAGS – NATO Naval Co-operation and Guidance for Shipping (MC 376/1) Oktober 2003<br />

11 BMVg FüM III3 Az 57-71-01 vom 26.04.2005 „Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche<br />

Marineschifffahrtleitorganisation“<br />

12 Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche Marineschifffahrtleitorganisation, a.a.O. Seite 5f<br />

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