Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
Die Festlegung maximal zulässiger Fangmengen alleine reicht aber nicht aus, um eine nachhaltige<br />
und umweltverträgliche Fischerei zu gewährleisten. Sie wird daher durch eine Reihe weiterer<br />
fischereipolitischer Instrumente ergänzt und unterstützt:<br />
• Durch so genannte technische Erhaltungsmaßnahmen soll erreicht werden, dass im<br />
Netz nur die Fische landen, die auch wirklich erwünscht sind - Jungfische und Nichtzielarten<br />
aber geschont werden. Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation FAO beläuft<br />
sich der Anteil der unbeabsichtigten und wieder über Bord geworfenen Beifänge<br />
weltweit auf etwa 25 Prozent. Auch wenn sich Beifänge nicht gänzlich vermeiden lassen,<br />
tragen verschiedene Gemeinschaftsmaßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung bei.<br />
Hierzu gehören zum Beispiel Vorschriften über die zulässigen Netze sowie deren Maschenöffnungen<br />
oder die Festlegung von Mindestgrößen, bei deren Unterschreitung Fische<br />
nicht angelandet und vermarktet werden dürfen.<br />
• Die Ausweisung von Schutzgebieten oder Schonzeiten, in denen die Fischerei eingeschränkt<br />
oder ganz verboten wird. So können Meeresregionen, in denen sich die Fische<br />
in den Laichzeiten konzentrieren oder in denen sich besonders viele Jungfische aufhalten,<br />
besonders geschützt werden.<br />
• Die Begrenzung des so genannten Fischereiaufwands, das heißt der Fangtätigkeit auf<br />
See (zum Beispiel durch ein zeitlich begrenztes Fangverbot oder durch die Festsetzung<br />
von Fangtagen).<br />
Für besonders bedrohte Bestände wurden inzwischen Wiederauffüllungspläne ausgearbeitet,<br />
die über einen längeren Zeitraum einschneidende Beschränkungen der Fangmengen und der<br />
Fangaktivitäten vorsehen. Diese gelten, bis der betroffene Bestand sich wieder soweit erholt hat,<br />
dass er sich innerhalb sicherer biologischer Grenzen befindet. Wiederauffüllungspläne gibt es<br />
gegenwärtig <strong>für</strong> Kabeljau und Seehecht in der Nordsee und in angrenzenden Gewässern <strong>für</strong><br />
Seezunge im Golf von Biskaya sowie <strong>für</strong> Kaisergranat vor der spanischen Küste. Weitere Wiederauffüllungspläne<br />
und ein mehrjähriger Bewirtschaftungsplan <strong>für</strong> die Nordseescholle befinden<br />
sich in Vorbereitung.<br />
Strukturpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit – Zahlreiche zum Teil einschneidende<br />
Veränderungen haben die Fischer und die Fisch verarbeitenden Unternehmen im<br />
Laufe der vergangenen Jahrzehnte vor große Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Gemeinsamen<br />
Fischereipolitik wurden daher schon sehr früh strukturpolitische Maßnahmen entwickelt,<br />
mit deren Hilfe die erforderliche Anpassung des Sektors an sich ändernde ökonomische<br />
und ökologische Rahmenbedingungen erleichtert werden sollte.<br />
Da in den Anfangsjahren der Gemeinsamen Fischereipolitik die meisten Fischbestände noch in<br />
einer vergleichsweise guten Verfassung waren, konzentrierte sich die Strukturförderung zunächst<br />
vorrangig auf die Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen, um die<br />
Fangerträge zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Flotte zu verbessern.<br />
Schon bald stellte sich allerdings heraus, dass diese Form der Unterstützung zur Entstehung<br />
übermäßiger Fangkapazitäten führte - eine Entwicklung, die durch den unerwarteten schnellen<br />
Rückgang zahlreicher Fischbestände noch verschärft wurde.<br />
Um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Flottenkapazitäten einerseits und verfügbaren<br />
Fischereiressourcen andererseits abzubauen, wurden daher erhebliche Korrekturen an der<br />
grundsätzlichen Ausrichtung der Förderpolitik vorgenommen. So wurden zum Beispiel Abwrackprämien<br />
<strong>für</strong> die Verschrottung von Fischereifahrzeugen oder Zuschüsse <strong>für</strong> den Export von Fischereifahrzeugen<br />
in Drittländer eingeführt. Darüber hinaus wurden mehrjährige Ausrichtungsprogramme<br />
aufgelegt, mit denen der unabdingbare Kapazitätsabbau gezielt <strong>für</strong> die einzelnen<br />
Segmente der Fischereiflotten gesteuert werden sollte. Gleichzeitig wurde die Unterstützung <strong>für</strong><br />
die Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen kontinuierlich zurückgeführt. In<br />
der Folge dieser Maßnahmen ging die Zahl der Fischereifahrzeuge in der EU zwischen 1995 und<br />
2002 von 100.000 auf etwa 90.000 zurück.<br />
Im Rahmen der Reform der GFP im Jahre 2002 vereinbarten die Fischereiministerinnen und -<br />
minister der EU schließlich, die Flottenförderung nahezu vollständig einzustellen. Seit 1. Januar<br />
2005 gibt es keinerlei Zuschüsse mehr <strong>für</strong> Schiffsbaumaßnahmen, die einen Anstieg der Kapazi-<br />
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