Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
täten zur Folge hätten. Lediglich Investitionen, die der Erhöhung der Sicherheit und der Verbesserung<br />
der Arbeitsbedingungen dienen, sind weiterhin förderfähig. Die mehrjährigen Ausrichtungsprogramme,<br />
die sich als wenig erfolgreich beim Abbau der Überkapazitäten erwiesen hatten,<br />
wurden durch ein einfacheres System ersetzt.<br />
Um den unvermeidbaren Kapazitätsabbau mit seinen Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen sozial abzufedern<br />
und gleichzeitig den Erhalt einer leistungsfähigen modernen Kernfischereiflotte zu sichern,<br />
hat das Bundesministerium <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den<br />
erforderlichen Anpassungsprozess mit erheblichen Mitteln flankiert: Über 170 Mio. EUR wurden<br />
der deutschen Fischerei zwischen 1987 und 2001 <strong>für</strong> die vorübergehende und endgültige Stilllegung<br />
von Fischereifahrzeugen ausgezahlt. Ab 2001 bot die Bundesregierung im Rahmen der<br />
Strukturverordnung über mehrere Jahre eine Fördermaßnahme zur Reduzierung der unvermeidbaren<br />
Beifänge an. Fischer konnten danach eine Entschädigung erhalten, wenn sie ihre<br />
Fangaktivitäten zu Zeiten besonders hohen Jungfischaufkommens verminderten. Inwieweit diese<br />
Regelung wieder aufgenommen werden kann, hängt von den EG-rechtlichen Rahmenvorschriften<br />
ab.<br />
Parallel zum Abbau der Überkapazitäten wurden in der EU-Fischereistrukturverordnung weitere<br />
Maßnahmen ausgebaut oder neu eingeführt, unter anderem in folgenden Bereichen:<br />
• Aquakultur,<br />
• Verbesserung der Qualität von Fischereierzeugnissen,<br />
• Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten,<br />
• Schutz der Meeresressourcen,<br />
• Ausrüstung von Fischereihäfen,<br />
• Verarbeitung und Vermarktung sowie<br />
• sozioökonomische Maßnahmen (zum Beispiel Vorruhestand).<br />
Stabilisierung der Märkte und Einkommen – Die Fischerei ist in hohem Maße von natürlichen<br />
Einflüssen abhängig. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Fischer während anhaltender<br />
Schlechtwetterperioden längere Zeit nicht auslaufen und daher auch keine Einkünfte<br />
erwirtschaften können. Bei günstigen Fangbedingungen entsteht demgegenüber manchmal ein<br />
Überangebot an Fisch, das sehr schnell einen Verfall der Erzeugerpreise nach sich ziehen kann.<br />
Um die negativen Auswirkungen derartiger unerwünschter Marktstörungen zu vermindern,<br />
wurden in einer gemeinsamen Marktorganisation <strong>für</strong> Fischereierzeugnisse Vorkehrungen<br />
getroffen, die die Märkte stabilisieren und es den Fischern ermöglichen sollen, ein angemessenes<br />
Einkommen zu erzielen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Unterstützung der mengenmäßigen<br />
und qualitativen Ausrichtung des Angebots an die Markterfordernisse. So sind die Erzeugerorganisationen,<br />
in denen sich die meisten Fischer zusammengeschlossen haben, verpflichtet,<br />
am Anfang eines jeden Jahres eine detaillierte Fang- und Vermarktungsplanung auszuarbeiten.<br />
In Phasen, in denen das Angebot die Nachfrage dennoch übersteigt − zum Beispiel aufgrund<br />
einer jahreszeitlich bedingten Häufung der Fänge − kommen preisstützende Mechanismen zur<br />
Anwendung. So können Zuschüsse <strong>für</strong> die Lagerung oder Weiterverarbeitung von Fischen gewährt<br />
werden. Darüber hinaus können auch Maßnahmen gefördert werden, mit denen die Qualität<br />
der Fischereierzeugnisse verbessert wird, um ihre Absatzchancen zu erhöhen und neue<br />
Märkte zu erschließen. Die Durchführung dieser Maßnahmen obliegt den Erzeugerorganisationen.<br />
In der gemeinsamen Marktorganisation sind zudem einheitliche Vermarktungsnormen festgelegt,<br />
nach denen Fischereierzeugnisse in vorgegebene Frische- und Größenklassen eingestuft<br />
werden. Dadurch soll der Handel im Binnenmarkt erleichtert werden. Schließlich enthält die Gemeinsame<br />
Marktorganisation Bestimmungen <strong>für</strong> den Handel mit Drittländern, die nicht der EU<br />
angehören.<br />
6 - 3