17.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

täten zur Folge hätten. Lediglich Investitionen, die der Erhöhung der Sicherheit und der Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen dienen, sind weiterhin förderfähig. Die mehrjährigen Ausrichtungsprogramme,<br />

die sich als wenig erfolgreich beim Abbau der Überkapazitäten erwiesen hatten,<br />

wurden durch ein einfacheres System ersetzt.<br />

Um den unvermeidbaren Kapazitätsabbau mit seinen Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen sozial abzufedern<br />

und gleichzeitig den Erhalt einer leistungsfähigen modernen Kernfischereiflotte zu sichern,<br />

hat das Bundesministerium <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den<br />

erforderlichen Anpassungsprozess mit erheblichen Mitteln flankiert: Über 170 Mio. EUR wurden<br />

der deutschen Fischerei zwischen 1987 und 2001 <strong>für</strong> die vorübergehende und endgültige Stilllegung<br />

von Fischereifahrzeugen ausgezahlt. Ab 2001 bot die Bundesregierung im Rahmen der<br />

Strukturverordnung über mehrere Jahre eine Fördermaßnahme zur Reduzierung der unvermeidbaren<br />

Beifänge an. Fischer konnten danach eine Entschädigung erhalten, wenn sie ihre<br />

Fangaktivitäten zu Zeiten besonders hohen Jungfischaufkommens verminderten. Inwieweit diese<br />

Regelung wieder aufgenommen werden kann, hängt von den EG-rechtlichen Rahmenvorschriften<br />

ab.<br />

Parallel zum Abbau der Überkapazitäten wurden in der EU-Fischereistrukturverordnung weitere<br />

Maßnahmen ausgebaut oder neu eingeführt, unter anderem in folgenden Bereichen:<br />

• Aquakultur,<br />

• Verbesserung der Qualität von Fischereierzeugnissen,<br />

• Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten,<br />

• Schutz der Meeresressourcen,<br />

• Ausrüstung von Fischereihäfen,<br />

• Verarbeitung und Vermarktung sowie<br />

• sozioökonomische Maßnahmen (zum Beispiel Vorruhestand).<br />

Stabilisierung der Märkte und Einkommen – Die Fischerei ist in hohem Maße von natürlichen<br />

Einflüssen abhängig. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Fischer während anhaltender<br />

Schlechtwetterperioden längere Zeit nicht auslaufen und daher auch keine Einkünfte<br />

erwirtschaften können. Bei günstigen Fangbedingungen entsteht demgegenüber manchmal ein<br />

Überangebot an Fisch, das sehr schnell einen Verfall der Erzeugerpreise nach sich ziehen kann.<br />

Um die negativen Auswirkungen derartiger unerwünschter Marktstörungen zu vermindern,<br />

wurden in einer gemeinsamen Marktorganisation <strong>für</strong> Fischereierzeugnisse Vorkehrungen<br />

getroffen, die die Märkte stabilisieren und es den Fischern ermöglichen sollen, ein angemessenes<br />

Einkommen zu erzielen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Unterstützung der mengenmäßigen<br />

und qualitativen Ausrichtung des Angebots an die Markterfordernisse. So sind die Erzeugerorganisationen,<br />

in denen sich die meisten Fischer zusammengeschlossen haben, verpflichtet,<br />

am Anfang eines jeden Jahres eine detaillierte Fang- und Vermarktungsplanung auszuarbeiten.<br />

In Phasen, in denen das Angebot die Nachfrage dennoch übersteigt − zum Beispiel aufgrund<br />

einer jahreszeitlich bedingten Häufung der Fänge − kommen preisstützende Mechanismen zur<br />

Anwendung. So können Zuschüsse <strong>für</strong> die Lagerung oder Weiterverarbeitung von Fischen gewährt<br />

werden. Darüber hinaus können auch Maßnahmen gefördert werden, mit denen die Qualität<br />

der Fischereierzeugnisse verbessert wird, um ihre Absatzchancen zu erhöhen und neue<br />

Märkte zu erschließen. Die Durchführung dieser Maßnahmen obliegt den Erzeugerorganisationen.<br />

In der gemeinsamen Marktorganisation sind zudem einheitliche Vermarktungsnormen festgelegt,<br />

nach denen Fischereierzeugnisse in vorgegebene Frische- und Größenklassen eingestuft<br />

werden. Dadurch soll der Handel im Binnenmarkt erleichtert werden. Schließlich enthält die Gemeinsame<br />

Marktorganisation Bestimmungen <strong>für</strong> den Handel mit Drittländern, die nicht der EU<br />

angehören.<br />

6 - 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!