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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

Angesichts der Havarie der „Prestige“ hat der EU-Verkehrsministerrat entschieden, das<br />

europäische Hafenstaatkontrollregime zu revidieren – hauptsächlich durch eine Konzentration<br />

der Inspektionen auf Hochrisikoschiffe. Der Hafenstaatkontrollausschuss (PSCC) hat daher auf<br />

seiner 37. Sitzung in Kopenhagen im Mai 2004 beschlossen, ein neues regionales Kontrollregime<br />

(NIR – New Inspection Regime) zu entwickeln. Kern dieses Konzeptes ist die Risikoorientierung.<br />

Basierend auf der IMO-Formel <strong>für</strong> Risiken (Häufigkeit x Schwere der Folgen), werden<br />

Risikoschiffe und Risikobereiche identifiziert, die eine besonders große Gefahr <strong>für</strong> Leben und<br />

Umwelt darstellen. EMSA überprüft, ob die nationalen Schifffahrtsverwaltungen der EU-27 ihren<br />

Pflichten aus der Hafenstaatkontrolle nachkommen und setzt da<strong>für</strong> einheitliche Maßstäbe.<br />

Zur Verbesserung der Schadensabwehr bei Schiffsunfällen in den EU-Gewässern hat die EMSA<br />

eine sog. „Ansprechstelle“ <strong>für</strong> Ölschadensfälle eingerichtet, die später nach dem Willen der EU-<br />

Kommission in ein „24-Std-Einsatzzentrum“ umgewandelt werden soll. Zur Unterstützung der<br />

nationalen Schadensabwehr hat die EMSA darüber hinaus 3 Einsatzfahrzeuge angemietet und<br />

unter Vertrag genommen: ein Bunkerboot in Malta, einen Kabelleger an der Atlantikküste und<br />

ein Fahrzeug in Kopenhagen. Alle Einheiten sind einsatzklar und klar zur Umrüstung als<br />

Ölbekämpfungsschiff <strong>für</strong> den Einsatzfall.<br />

Zu Fragen der Schiffssicherheit und des maritimen Sicherheitsmanagements im Seeverkehr<br />

bringt die EU-Kommission eigene Initiativen auf den Weg, um die IMO-Regeln EU-weit in Kraft<br />

zu setzen bzw. sogar in Einzelfällen zu verschärfen. So schlug die EU-Kommission nach der<br />

Havarie der „Erika“ eine Reihe von Richtlinien (RL) und Verordnungen (VO) zur Verbesserung<br />

der Schiffsicherheit vor:<br />

� „Erika I-Paket“<br />

o RL zur Verschärfung der Hafenstaatkontrollen, in Kraft seit 22.07.2003<br />

o RL zur Überwachung der Klassifikationsgesellschaften, in Kraft seit 22.07.2003<br />

o VO zum Ersatz von Einhüllentankern durch Doppelhüllentanker (bis spätestens<br />

2015), in Kraft seit 27.03.2002<br />

o verschärft durch ÄnderungsVO (21.10.2003): Restlaufzeiten der Einhüllentanker bis<br />

2005 <strong>für</strong> Baujahre vor 1982 bzw. bis 2010 <strong>für</strong> Baujahre 1982 – 1996<br />

o Verbot der Transporte von Schweröl in Einhüllentankern<br />

o Verstärkte Kontrolle aller Tanker älter als 15 Jahre<br />

� „Erika II-Paket“<br />

o RL zur Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs-, Kontroll- und<br />

Informationssystems <strong>für</strong> den Seeverkehr, ab 05. 02. 2004 in Kraft<br />

o RL über Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Ausbildung von Seeleuten, u. a. im Gebrauch<br />

der englischen Sprache<br />

o RL über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten <strong>für</strong><br />

Seeleute<br />

o RL zur Erhöhung der Gefahrenabwehr (vom 26.10.2005)<br />

Ausweitung der Sicherheitsmaßnahmen auf das gesamte Hafengebiet<br />

o VO zur Errichtung der Europäischen Agentur <strong>für</strong> die Sicherheit des Seeverkehrs<br />

(EMSA), in Kraft seit 24. 02. 2002<br />

Die Aufgaben der EMSA beziehen sich auf den Bereich „security“, auf die<br />

Zusammenarbeit im zivilen Katastrophenschutz, die Anerkennung der<br />

o<br />

Befähigungszeugnisse von Drittstaaten sowie auf die Aufstellung von Plänen zur<br />

Vorbereitung <strong>für</strong> (eigene) Bekämpfungsmaßnahmen (preparedness and response).<br />

Die EMSA soll mit geeigneten Mitteln <strong>für</strong> die Bekämpfung ausgestattet werden, um<br />

„Schiffe mit modernster <strong>Technik</strong> oder andere Hilfsmittel <strong>für</strong> die EU kaufen oder<br />

mieten zu können.“<br />

Sanktionsrichtlinie (2005) zu Strafvorschriften <strong>für</strong> Meeresverschmutzung durch<br />

Schiffe in EU-Staaten (Umsetzung durch nationale Gesetzgebung bis zum 01. April<br />

2007).<br />

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