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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

MARPOL-Anlage IV<br />

(Regulations for the Prevention of pollution by sewage from ships)<br />

(Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser)<br />

MARPOL-Anlage V<br />

(Regulations for the Prevention of pollution by garbage from ships)<br />

(Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll)<br />

MARPOL-Anlage VI<br />

(Regulation for the Prevention of Air Pollution from Ships)<br />

(Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Seeschiffe)<br />

Der neue Annex VI legt Grenzwerte <strong>für</strong> den Stickoxidausstoß von Motorenanlagen fest und<br />

reguliert die SOx-Emissionen durch schwefelarme Triebstoffe (max. 4,5%). Die Ostsee und auch<br />

die Nordsee gelten als besondere Schwefeloxid-Überwachungsgebiete, in denen der<br />

Schwefelgehalt der Treibstoffe 1,5% nicht übersteigen darf.<br />

9.1.3 Internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz 5<br />

Der Meeresumweltschutz bedarf der internationalen Zusammenarbeit der Anrainerstaaten<br />

der jeweiligen Meere und koordinierter Maßnahmen, um schädliche Einflüsse des Menschen auf<br />

die Meeresumwelt zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Diese Zusammenarbeit findet<br />

im Rahmen regional oder weltweit gültiger internationaler Übereinkommen statt, von denen<br />

hier nur die wichtigsten genannt werden.<br />

9.1.3.1 Übereinkommen zum Schutz der Nordsee<br />

� Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ("OSPAR-<br />

Übereinkommen", geschlossen zu Paris, 1992); Gesetz vom 23. August 1994 (BGBl II<br />

1355, 1360).<br />

Das Übereinkommen ist seit dem 25. März 1998 in Kraft. Im gleichen Jahr Erweiterung<br />

um eine Anlage V "Schutz und Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt<br />

des Meeresgebiets" sowie einen dazugehörigen Kriterienanhang (in Kraft seit 30.<br />

August 2000; vgl. Gesetz vom 18. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens zum<br />

Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, BGBl. 2001 II S. 646). Maßnahmen der<br />

OSPAR-Kommission bestehen in rechtlich verbindlichen Beschlüssen ("Decisions") sowie<br />

Empfehlungen ("Recommendations") und sonstigen Vereinbarungen ("Agreements").<br />

� Das Übereinkommen zur Zusammenarbeit der Nordseestaaten bei der<br />

Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe<br />

(vom 13.09.1983) "Bonn-Übereinkommen", BGBl. 1990 II S. 70, geändert mit Beschluss<br />

vom 22.09.1989, BGBl. 1995 II 179.<br />

9.1.3.2 Übereinkommen zum Schutz des Wattenmeeres<br />

� Trilaterale Kooperationserklärung zum Schutz des Wattenmeeres (1982)<br />

Die Wattenmeerländer Dänemark, Deutschland und die Niederlande arbeiteten seit<br />

1978 informell auf Regierungsebene zum Schutz des Wattenmeeres zusammen. Diese<br />

Zusammenarbeit wurde 1982 durch die Trilaterale Kooperationserklärung zum Schutz<br />

des Wattenmeeres auf eine formale Grundlage gestellt.<br />

5 Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Meeresumweltschutz April 2008<br />

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