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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

3.1.6 Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) 7 (deutsches Zweitregister)<br />

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt und zur Erhaltung<br />

einer angemessenen Tonnage unter deutscher Flagge wurde nach Zustimmung des Bundestages<br />

und Bundesrates am 05.04.1989 ein internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) als Zusatzregister<br />

<strong>für</strong> Schiffe unter deutscher Flagge eingerichtet. Es wird geführt beim Bundesamt <strong>für</strong><br />

Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg. Dieses Register wird zusätzlich zu den<br />

amtlichen Schiffsregistern der Amtsgerichte geführt.<br />

Das ISR ist ein zusätzliches Register, in dem deutsche Seeschiffe eingetragen werden können,<br />

die die Bundesflagge führen und überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt sind. Für<br />

die Besatzungsmitglieder gilt prinzipiell das deutsche Sozialversicherungsrecht.<br />

Damit bietet das Internationale Seeschifffahrtsregister<br />

� eine bessere Sicherung der mit der deutschen Seeschifffahrt direkt und indirekt<br />

zusammenhängen Arbeitsplätze an Bord und an Land<br />

� sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Krisenfall.<br />

Die Eintragung schafft eine größere arbeitsrechtliche Flexibilität <strong>für</strong> die Reederei. Die<br />

Eintragung eröffnet gegenüber einer Ausflaggung die Möglichkeit,<br />

� <strong>für</strong> die Sicherung von Arbeitsverhältnissen von Besatzungsmitgliedern, die im Inland<br />

keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben<br />

� und die Vereinbarung des ausländischen Arbeits- und Tarifrechts.<br />

7 vgl.: BSH und Koch/Arning: Die Situation der deutschen Flagge, Januar 2005<br />

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