Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
8.1 Internationale Bestimmungen zur Schiffssicherheit<br />
8.1.1 Ships Safety<br />
Der Seetransport ist der umweltfreundlichste, billigste und sicherste Verkehrsträger, jedoch<br />
auch nicht frei von Risken. Das <strong>Maritime</strong> Sicherheitsmanagement im Interesse der Vorbeugung<br />
und Bekämpfung von Schiffsunfällen und zum Schutz der Meeresumwelt erfolgt auf folgenden<br />
Ebenen:<br />
� in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die <strong>für</strong> weltweite Sicherheitsund<br />
Verhaltensstandards im internationalen Seeverkehr als internationale Organisation<br />
im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens zuständig ist,<br />
� in der Europäischen Union, die regional die <strong>für</strong> die Schiffe unter der Flagge eines<br />
Mitgliedstaates geltenden Standards der IMO sowie die Anlaufbedingungen <strong>für</strong> Schiffe<br />
aus Drittländern in Häfen der EU-Mitgliedstaaten einheitlich umsetzen kann und auch<br />
eigene Regelungen erlässt,<br />
� durch die Helsinki Kommission (HELCOM), die – allerdings nicht völkerrechtlich bindend –<br />
den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee durch die Zusammenarbeit der Regierungen<br />
Deutschlands, Dänemarks, der Baltischen Staaten, Finnlands, Polens, der Russischen<br />
Föderation, Schwedens und der Europäischen Gemeinschaft verfolgt<br />
� sowie auf nationaler Ebene. Gemäß Grundgesetz liegt die Zuständigkeit <strong>für</strong><br />
Schifffahrtsangelegenheiten beim Bund, <strong>für</strong> Hafenangelegenheiten bei den Ländern.<br />
Um die technische Sicherheit der Schiffe im internationalen Verkehr sicherzustellen, wurde<br />
der Weltschifffahrtsorganisation IMO1 mit derzeit 167 Mitgliedstaaten die Aufgabe übertragen,<br />
internationale Vereinbarungen zur Schiffssicherheit zu entwickeln. Dort werden, mit der<br />
Allgemeinverbindlichkeit <strong>für</strong> alle Schifffahrtsnationen, die internationalen Übereinkommen zur<br />
Schiffssicherheit erarbeitet. Die IMO ist damit verantwortlich <strong>für</strong> eine umweltgerechte und<br />
sichere Bewältigung des gesamten, ständig wachsenden Verkehrs auf See.<br />
Die wichtigsten IMO Konventionen werden laufend überarbeitet und ergänzt sowie neue<br />
Konventionen, die der aktuellen Entwicklung im Seeverkehr und in der internationalen<br />
Schiffssicherheit Rechung tragen, auf den Weg gebracht.<br />
8.1.1.1 IMO Konventionen<br />
MARPOL (Convention on Marine Pollution) (1973)<br />
Das MARPOL-Übereinkommen ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen<br />
zum Schutz der Meeresumwelt. Hauptanliegen ist die Verhütung der Meeresverschmutzung<br />
durch Schiffe. Im einem Teil werden allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen<br />
behandelt und in den sechs Anlagen die bestimmten Teilbereiche der Meeresverschmutzung<br />
durch Schiffe geregelt. Das Übereinkommen und die Anlage I sind am 02. Oktober 1983 in Kraft<br />
getreten. Die neueste, die Anlage VI ist seit 19.5.2005 in Kraft. Die einzelnen Anlagen regeln<br />
folgende Teilbereiche:<br />
� Anlage I Verhütung der Verschmutzung durch Öl (am 02.10.1983 in Kraft getreten)<br />
regelt neben baulichen Vorschriften, unter welchen engen Voraussetzungen Öl<br />
eingeleitet werden darf. Um die Beachtung der Einleitbestimmungen sicherzustellen,<br />
sind entsprechende technische Einrichtungen an Bord vorgeschrieben. Außerdem sind<br />
alle wichtigen Betriebsvorgänge an Bord, insbesondere über Behandlung und Verbleib<br />
von Separationsrückständen und ölhaltigem Bilgenwasser, in einem Öltagebuch<br />
aufzuzeichnen.<br />
Die IMO fordert die beschleunigte Stilllegung der Einhüllentanker bis 2010 mit kleineren<br />
Ausnahmen bis max. 2015 sowie das Verbot des Schweröltransports in Einhüllentankern<br />
über 5000 tdw. (05.04.2005)<br />
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein verschärftes Besichtigungs- und<br />
Zustandsüberwachungssystem <strong>für</strong> alle Tankschiffe. Die EU hatte im Mai 2003 <strong>für</strong> ihren<br />
1 IMO - International <strong>Maritime</strong> Organization, London<br />
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