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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.1 Internationale Bestimmungen zur Schiffssicherheit<br />

8.1.1 Ships Safety<br />

Der Seetransport ist der umweltfreundlichste, billigste und sicherste Verkehrsträger, jedoch<br />

auch nicht frei von Risken. Das <strong>Maritime</strong> Sicherheitsmanagement im Interesse der Vorbeugung<br />

und Bekämpfung von Schiffsunfällen und zum Schutz der Meeresumwelt erfolgt auf folgenden<br />

Ebenen:<br />

� in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die <strong>für</strong> weltweite Sicherheitsund<br />

Verhaltensstandards im internationalen Seeverkehr als internationale Organisation<br />

im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens zuständig ist,<br />

� in der Europäischen Union, die regional die <strong>für</strong> die Schiffe unter der Flagge eines<br />

Mitgliedstaates geltenden Standards der IMO sowie die Anlaufbedingungen <strong>für</strong> Schiffe<br />

aus Drittländern in Häfen der EU-Mitgliedstaaten einheitlich umsetzen kann und auch<br />

eigene Regelungen erlässt,<br />

� durch die Helsinki Kommission (HELCOM), die – allerdings nicht völkerrechtlich bindend –<br />

den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee durch die Zusammenarbeit der Regierungen<br />

Deutschlands, Dänemarks, der Baltischen Staaten, Finnlands, Polens, der Russischen<br />

Föderation, Schwedens und der Europäischen Gemeinschaft verfolgt<br />

� sowie auf nationaler Ebene. Gemäß Grundgesetz liegt die Zuständigkeit <strong>für</strong><br />

Schifffahrtsangelegenheiten beim Bund, <strong>für</strong> Hafenangelegenheiten bei den Ländern.<br />

Um die technische Sicherheit der Schiffe im internationalen Verkehr sicherzustellen, wurde<br />

der Weltschifffahrtsorganisation IMO1 mit derzeit 167 Mitgliedstaaten die Aufgabe übertragen,<br />

internationale Vereinbarungen zur Schiffssicherheit zu entwickeln. Dort werden, mit der<br />

Allgemeinverbindlichkeit <strong>für</strong> alle Schifffahrtsnationen, die internationalen Übereinkommen zur<br />

Schiffssicherheit erarbeitet. Die IMO ist damit verantwortlich <strong>für</strong> eine umweltgerechte und<br />

sichere Bewältigung des gesamten, ständig wachsenden Verkehrs auf See.<br />

Die wichtigsten IMO Konventionen werden laufend überarbeitet und ergänzt sowie neue<br />

Konventionen, die der aktuellen Entwicklung im Seeverkehr und in der internationalen<br />

Schiffssicherheit Rechung tragen, auf den Weg gebracht.<br />

8.1.1.1 IMO Konventionen<br />

MARPOL (Convention on Marine Pollution) (1973)<br />

Das MARPOL-Übereinkommen ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen<br />

zum Schutz der Meeresumwelt. Hauptanliegen ist die Verhütung der Meeresverschmutzung<br />

durch Schiffe. Im einem Teil werden allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen<br />

behandelt und in den sechs Anlagen die bestimmten Teilbereiche der Meeresverschmutzung<br />

durch Schiffe geregelt. Das Übereinkommen und die Anlage I sind am 02. Oktober 1983 in Kraft<br />

getreten. Die neueste, die Anlage VI ist seit 19.5.2005 in Kraft. Die einzelnen Anlagen regeln<br />

folgende Teilbereiche:<br />

� Anlage I Verhütung der Verschmutzung durch Öl (am 02.10.1983 in Kraft getreten)<br />

regelt neben baulichen Vorschriften, unter welchen engen Voraussetzungen Öl<br />

eingeleitet werden darf. Um die Beachtung der Einleitbestimmungen sicherzustellen,<br />

sind entsprechende technische Einrichtungen an Bord vorgeschrieben. Außerdem sind<br />

alle wichtigen Betriebsvorgänge an Bord, insbesondere über Behandlung und Verbleib<br />

von Separationsrückständen und ölhaltigem Bilgenwasser, in einem Öltagebuch<br />

aufzuzeichnen.<br />

Die IMO fordert die beschleunigte Stilllegung der Einhüllentanker bis 2010 mit kleineren<br />

Ausnahmen bis max. 2015 sowie das Verbot des Schweröltransports in Einhüllentankern<br />

über 5000 tdw. (05.04.2005)<br />

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein verschärftes Besichtigungs- und<br />

Zustandsüberwachungssystem <strong>für</strong> alle Tankschiffe. Die EU hatte im Mai 2003 <strong>für</strong> ihren<br />

1 IMO - International <strong>Maritime</strong> Organization, London<br />

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