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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

9.1.2.1 International Convention for the Control and Management of Ships' Ballast<br />

Water and Sediments (Ballastwasser-Management) (Februar 2004)<br />

Die Schifffahrt gilt als Hauptträger gebietsfremder Lebewesen, die vornehmlich im<br />

Ballastwasser transportiert und in andere Ökosysteme eingeschleppt werden. Diese exotischen<br />

Arten belasten das bereits durch andere Umweltfaktoren beeinträchtigte heimische Ökosystem<br />

und können es von seiner natürlichen Entwicklung abbringen und zu einer unerwünschten<br />

Homogenisierung der Lebensräume führen.<br />

Im Hafen wird vor dem Auslaufen die erforderliche Menge Meerwasser in die entsprechenden<br />

Ballasttanks gepumpt. Schätzungen zufolge werden jährlich bis zu 12 Mrd. t Ballastwasser<br />

transportiert, die in einem Hafen aufgenommen und im anderen abgepumpt werden. Mit<br />

diesem Wasser wurden und werden pflanzliche und tierische Organismen aller Art, von kleinen<br />

Fischen bis Sporen und Planktonalgen, weltweit ausgetauscht, die zu einer partiellen<br />

Verdrängung der ursprünglichen Wasserflora und –fauna führen. Die Auswirkungen und<br />

Folgekosten auf Natur, Fischerei und Häfen werden weltweit auf mehrere Mrd. EUR geschätzt.<br />

Durch die starke Zunahme der Seeschifffahrt in den letzten Jahrzehnten ist die Verbreitung<br />

von Organismen zu einem ernstzunehmenden Problem geworden. Wegen der hohen<br />

Gefährdung durch das unbeabsichtigte Einschleppen von Mikroorganismen im Ballastwasser hat<br />

die IMO darauf in 2004 mit einer Konvention über Leitlinien und Verfahrensregeln <strong>für</strong> das<br />

Ballastwasser-Management reagiert: „International Convention for the Control and<br />

Management of Ships' Ballast Water and Sediments“. Nach ihrem Inkrafttreten sind alle Schiffe<br />

verpflichtet, Ballastwasser-Management nach bestimmten Standards durchzuführen (Ballast<br />

Water and Sediments Management Plan) und zu dokumentieren (Ballast Water Record Book).<br />

Für neue Schiffe sind die Standards bis <strong>2009</strong> zu erfüllen, <strong>für</strong> vorhandene Schiffe bis 2016.<br />

Für das Ballastwassermanagement gibt es zwei verschieden Methoden: der Austausch von<br />

Ballastwasser auf See oder die Aufbereitung an Bord. Die Konvention regelt im „Ballast Water<br />

Exchange Standard“ (D-1) den Austausch von Ballastwasser mit der Verlagerung des<br />

Ballastwasseraustauschs vom stationären Prozess im Hafen hin zum kontinuierlichen Vorgang<br />

auf See. Das Gebiet muss mindestens 200 Seemeilen von der Küste entfernt liegen und das<br />

Wasser muss mindestens 200 Meter tief sein. Wo dies nicht möglich ist, sollen die Schiffe einen<br />

Küstenabstand von mindestens 50 Seemeilen einhalten. In Zusammenarbeit mit den<br />

Nachbarstaaten können spezielle Gebiete zum Ballastwasseraustausch ausgewiesen werden.<br />

Weil der Ballastwasseraustausch auf See nur eine begrenzte Effizienz aufweist und unter<br />

Umständen die Schiffssicherheit und den Schiffsbetrieb beeinträchtigt, gilt dieser Standard nur<br />

als Übergangslösung. In einem zweiten Schritt (ab <strong>2009</strong> bzw. 2012/2016) werden<br />

Aufbereitungsverfahren den Ballastwasseraustausch ergänzen bzw. ablösen, weil nur so die<br />

deutlich schärferen Grenzwerte <strong>für</strong> Wasserorganismen und Bakterien im Ballastwasser nach<br />

„Ballast Water Performance Standard (D-2)“ eingehalten werden können. Hierbei kommt zum<br />

Austausch des Ballastwassers auf See zusätzlich noch eine wirksame Behandlung des<br />

Ballastwassers (Treatment) durch Erhitzung, Filtration oder chemischer Verfahren hinzu.<br />

Mittlerweile werden bereits marktfähige Anlagen <strong>für</strong> die Aufbereitung des Ballastwassers an<br />

Bord angeboten. Nach ihrem Wirkprinzip werden die Verfahren zur Ballastwasseraufbereitung<br />

in mechanische, physikalische und chemische Verfahren unterteilt. Sie werden vielfach<br />

kombiniert eingesetzt, benötigen stets zusätzliche elektrische und/oder thermische Energie und<br />

den Zusatz von Chemikalien.<br />

9.1.2.2 International Convention on the Control of harmful Anti-Fouling Systems<br />

on Ships (TBT-Verbot)<br />

Seit 2001 verlangt die „International Convention on the Control of harmful Anti-<br />

Fouling Systems on Ships" ein weltweites Verbot von Tributylzinn-(TBT)-haltigen Antifouling-<br />

Farben <strong>für</strong> den Unterwasseranstrich von Schiffen. Die EU hat mit der EU-Verordnung (EG) Nr.<br />

782/2003 bereits darauf reagiert und festgelegt, dass EU-Werften ab 01.01.2003 keine TBT-<br />

Farben mehr verwenden dürfen. Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen waren allerdings bis 2008 von<br />

dieser EU-Regelung ausgenommen.<br />

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