Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
3.4 Zivilverteidigung im Seeverkehr<br />
3.4.1 Schifffahrtslenkung<br />
CDS - Civil Direction of Shipping<br />
Die zivile Verteidigung im Seeverkehr umfasst alle Maßnahmen der Nationen <strong>für</strong><br />
Schifffahrtslenkung (Direction of Shipping) im Frieden, im Krisen- und Spannungsfall sowie im<br />
Konflikt- und Bündnisfall, um die Versorgung mit lebens- und verteidigungswichtigen Gütern im<br />
erforderlichen Umfang sicherzustellen. In Deutschland ist da<strong>für</strong> das Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der Unterabteilung Schifffahrt verantwortlich.<br />
Im Konflikt- und Bündnisfall übernimmt diese als nationale Schifffahrtsbehörde die<br />
Lenkungsaufgaben <strong>für</strong> die nationale Handelsschifffahrt in enger Abstimmung mit der NATO<br />
und/oder den Partnern in der EU. In Teilen können diese Aufgaben auch bereits in einem<br />
Krisenfall angeordnet werden.<br />
PBOS - Planning Board for Ocean Shipping<br />
In der NATO nimmt diese Aufgabe der PBOS-Planungsausschuss wahr (PBOS – Planning<br />
Board for Ocean Shipping). PBOS ist zuständig <strong>für</strong> die Planung von Seetransportkapazitäten, die<br />
sich im Zusammenhang mit NATO-Einsätzen einerseits zur humanitären Hilfeleistung und<br />
andererseits zur Konfliktbewältigung bzw. im Verteidigungs- bzw. Bündnisfall ergeben. Dieses<br />
Gremium koordiniert alle Planungen der einzelnen Nationen im Rahmen der zivilen<br />
Schifffahrtslenkung der NATO und zur Sicherstellung des benötigten Schiffsraums <strong>für</strong> die<br />
Verstärkungskräfte. Er untersteht dem NATO Oberausschuss <strong>für</strong> zivile Verteidigungsplanung<br />
(Senior Civil Emergency Planning Committee/SCEPC) und setzt bedarfsabhängig Arbeitsgruppen<br />
ein. Zur Beratung über militärische Transportplanungen werden im Rahmen der zivilen<br />
Notstandsplanung im reduzierten Umfang noch zivile Schifffahrtsexperten bereitgehalten.<br />
DSA - Defence Shipping Agency<br />
Im Konflikt- bzw. Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages und auf gesonderten<br />
Beschluss des NATO-Rates übernimmt PBOS als „DSA - Defence Shipping Agency“ die<br />
Lenkungsaufgabe <strong>für</strong> den NATO-Handelsschiffspool. Die DSA, mit ihrem Sitz in Washington, soll<br />
diesen Pool so organisieren, dass der Einsatz der Handelsschiffe nicht mehr unter nationaler<br />
Kontrolle und Priorisierung, sondern abgestimmt auf den Bedarf der NATO allein <strong>für</strong> den zivilen<br />
und militärischen Nachschub der NATO-Staaten erfolgt. Die NATO-Staaten brachten dazu ihre<br />
Handelsschiffe ab 1.600 BRZ in diesen Pool ein, Handelsschiffe unter 1.600 BRZ (Coaster) blieben<br />
hierbei - mit Ausnahme der im Mittelmeer eingesetzten Schiffe – unberücksichtigt. Alle<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem NATO-Handelsschiffspool sind seit 2001 ausgesetzt.<br />
CSG - Civil Sealift Group<br />
Um auch schon in Krisenzeiten, d.h. vor Eintritt des Bündnisfalles handlungsfähig zu sein und<br />
Schiffsraum zur Verstärkung der NATO-Truppen bereitstellen zu können, sorgte bislang bis zur<br />
Aktivierung der DSA die mit der United States National Shipping Authority co-lozierte „Civil<br />
Sealift Group - CSG“ <strong>für</strong> die Sicherstellung des benötigten Transportraums. Die CSG mit Sitz in<br />
Washington ist <strong>für</strong> den Einsatz von rund 550 US Schiffen sowie von 800 bis 900 Schiffen der<br />
übrigen NATO-Staaten verantwortlich, darunter etwa 120 deutsche Handelsschiffe, wenn sie bei<br />
Bedarf in den gemeinsamen Schiffspool eingebracht werden. Die CSG trifft die erforderlichen<br />
Chartervereinbarungen, legt Vergütungsgrundsätze fest und stellt im Bedarfsfall auch<br />
Schiffsraum an das MSC (Military Sealift Command) ab. Die Aktivitäten der CSG enden, wenn in<br />
einer Krise die Verstärkungsoperationen im Wesentlichen abgeschlossen sind oder - nach<br />
entsprechender Entscheidung des Defence Shipping Council (DSC) - von der DSA weitergeführt<br />
werden. Auch diese Planungsmaßnahmen der NATO sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden.<br />
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