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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

3.4 Zivilverteidigung im Seeverkehr<br />

3.4.1 Schifffahrtslenkung<br />

CDS - Civil Direction of Shipping<br />

Die zivile Verteidigung im Seeverkehr umfasst alle Maßnahmen der Nationen <strong>für</strong><br />

Schifffahrtslenkung (Direction of Shipping) im Frieden, im Krisen- und Spannungsfall sowie im<br />

Konflikt- und Bündnisfall, um die Versorgung mit lebens- und verteidigungswichtigen Gütern im<br />

erforderlichen Umfang sicherzustellen. In Deutschland ist da<strong>für</strong> das Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der Unterabteilung Schifffahrt verantwortlich.<br />

Im Konflikt- und Bündnisfall übernimmt diese als nationale Schifffahrtsbehörde die<br />

Lenkungsaufgaben <strong>für</strong> die nationale Handelsschifffahrt in enger Abstimmung mit der NATO<br />

und/oder den Partnern in der EU. In Teilen können diese Aufgaben auch bereits in einem<br />

Krisenfall angeordnet werden.<br />

PBOS - Planning Board for Ocean Shipping<br />

In der NATO nimmt diese Aufgabe der PBOS-Planungsausschuss wahr (PBOS – Planning<br />

Board for Ocean Shipping). PBOS ist zuständig <strong>für</strong> die Planung von Seetransportkapazitäten, die<br />

sich im Zusammenhang mit NATO-Einsätzen einerseits zur humanitären Hilfeleistung und<br />

andererseits zur Konfliktbewältigung bzw. im Verteidigungs- bzw. Bündnisfall ergeben. Dieses<br />

Gremium koordiniert alle Planungen der einzelnen Nationen im Rahmen der zivilen<br />

Schifffahrtslenkung der NATO und zur Sicherstellung des benötigten Schiffsraums <strong>für</strong> die<br />

Verstärkungskräfte. Er untersteht dem NATO Oberausschuss <strong>für</strong> zivile Verteidigungsplanung<br />

(Senior Civil Emergency Planning Committee/SCEPC) und setzt bedarfsabhängig Arbeitsgruppen<br />

ein. Zur Beratung über militärische Transportplanungen werden im Rahmen der zivilen<br />

Notstandsplanung im reduzierten Umfang noch zivile Schifffahrtsexperten bereitgehalten.<br />

DSA - Defence Shipping Agency<br />

Im Konflikt- bzw. Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages und auf gesonderten<br />

Beschluss des NATO-Rates übernimmt PBOS als „DSA - Defence Shipping Agency“ die<br />

Lenkungsaufgabe <strong>für</strong> den NATO-Handelsschiffspool. Die DSA, mit ihrem Sitz in Washington, soll<br />

diesen Pool so organisieren, dass der Einsatz der Handelsschiffe nicht mehr unter nationaler<br />

Kontrolle und Priorisierung, sondern abgestimmt auf den Bedarf der NATO allein <strong>für</strong> den zivilen<br />

und militärischen Nachschub der NATO-Staaten erfolgt. Die NATO-Staaten brachten dazu ihre<br />

Handelsschiffe ab 1.600 BRZ in diesen Pool ein, Handelsschiffe unter 1.600 BRZ (Coaster) blieben<br />

hierbei - mit Ausnahme der im Mittelmeer eingesetzten Schiffe – unberücksichtigt. Alle<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem NATO-Handelsschiffspool sind seit 2001 ausgesetzt.<br />

CSG - Civil Sealift Group<br />

Um auch schon in Krisenzeiten, d.h. vor Eintritt des Bündnisfalles handlungsfähig zu sein und<br />

Schiffsraum zur Verstärkung der NATO-Truppen bereitstellen zu können, sorgte bislang bis zur<br />

Aktivierung der DSA die mit der United States National Shipping Authority co-lozierte „Civil<br />

Sealift Group - CSG“ <strong>für</strong> die Sicherstellung des benötigten Transportraums. Die CSG mit Sitz in<br />

Washington ist <strong>für</strong> den Einsatz von rund 550 US Schiffen sowie von 800 bis 900 Schiffen der<br />

übrigen NATO-Staaten verantwortlich, darunter etwa 120 deutsche Handelsschiffe, wenn sie bei<br />

Bedarf in den gemeinsamen Schiffspool eingebracht werden. Die CSG trifft die erforderlichen<br />

Chartervereinbarungen, legt Vergütungsgrundsätze fest und stellt im Bedarfsfall auch<br />

Schiffsraum an das MSC (Military Sealift Command) ab. Die Aktivitäten der CSG enden, wenn in<br />

einer Krise die Verstärkungsoperationen im Wesentlichen abgeschlossen sind oder - nach<br />

entsprechender Entscheidung des Defence Shipping Council (DSC) - von der DSA weitergeführt<br />

werden. Auch diese Planungsmaßnahmen der NATO sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden.<br />

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