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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.3 Verkehrssicherungssystem Deutsche Küste<br />

8.3.1 Verkehrssicherung<br />

Das maritime Sicherheitsmanagement im Interesse der Vorbeugung und Bekämpfung von<br />

Schiffsunfällen und zum Schutz der Meeresumwelt liegt national gemäß Grundgesetz <strong>für</strong> Schifffahrtsangelegenheiten<br />

beim Bund und <strong>für</strong> Hafenangelegenheiten bei den Ländern.<br />

Im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes <strong>für</strong> die Angelegenheiten der Seeschifffahrt hat<br />

das Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammen mit der<br />

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes das so genannte Verkehrs- und Sicherheitskonzept<br />

Deutsche Küste erarbeitet. Es besteht aus einer Vielzahl von untereinander verzahnten<br />

Komponenten, die einen erheblichen Beitrag zur maritimen Verkehrssicherheit leisten.<br />

Das Sicherheitskonzept differenziert nach Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen. Die grundsätzliche<br />

Vermeidung von Schiffsunfällen sowie die Minimierung und Bekämpfung bereits eingetretener<br />

Schäden nach Schiffsunfällen bilden die tragenden Säulen des Vorsorgeprogramms.<br />

Die dem BMVBS nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig<br />

<strong>für</strong> die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und <strong>für</strong> die Überwachung und die Regelung<br />

des Schiffsverkehrs.<br />

Im Rahmen der maritimen Verkehrssicherung obliegen der WSV dabei Aufgaben zur Abwehr<br />

von Gefahren <strong>für</strong> die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, zur Verhütung der von der<br />

Schifffahrt ausgehenden Gefahren einschließlich der <strong>für</strong> die Meeresumwelt und zur Aufrechterhaltung<br />

der Wasserstraße in einem <strong>für</strong> die Schifffahrt erforderlichen Zustand.<br />

Das Verkehrssicherungssystem Deutschen Küste zur Sicherung des Schiffsverkehrs besteht aus<br />

Verkehrstrennungsgebieten, dem küstenfernen Tiefwasserweg <strong>für</strong> Öl-, Gas- und Chemikalientanker,<br />

der Lotsenberatung und der Radarüberwachung des Schiffsverkehrs durch die Revierzentralen.<br />

Schiffe mit großen Tiefgängen sind auf die vorgeschriebenen Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete<br />

angewiesen und verpflichtet, diese einzuhalten. Lotsen und die jeweiligen<br />

Revierberatungen gewährleisten das sichere Befahren der vorgeschriebenen Schifffahrtswege<br />

durch Beratung und Unterstützung.<br />

<strong>Maritime</strong> Verkehrsicherung<br />

Verkehrswegeführung<br />

Seelotsenwesen<br />

Schifffahrtspolizeilicher Vollzug<br />

Unfallmanagement und<br />

Schadstoffbekämpfung<br />

Verkehrskonzept<br />

Deutsche Küste<br />

8 - 20<br />

Verkehrvorschriften<br />

Meldepflicht der Schifffahrt<br />

Strom- und schifffahrtspolizeiliche<br />

Einzelmaßnahmen durch die WSÄ<br />

Schifffahrtszeichenwesen<br />

Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten

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