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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

6.5 Fischereischutz<br />

6.5.1 Allgemein<br />

Für den Fischereischutz in Deutschland sind innerhalb der Hoheitsgewässer und in den Häfen<br />

die Länder und außerhalb der Hoheitsgewässer, <strong>für</strong> den Bund, die Bundesanstalt <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Außerdem sind der Zoll und die Bundespolizei unter<br />

der Koordinierung der BLE an der Fischereiüberwachung auf See beteiligt. In Schleswig-Holstein<br />

wird die Fischereiüberwachung auf See von der Wasserschutzpolizei wahrgenommen.<br />

2008 führten die Fischereischutzboote „Meerkatze“, „Seefalke“ und „Seeadler“ Einsätze zur<br />

Fischereiaufsicht in den deutschen Territorialgewässern und der „Ausschließlichen<br />

Wirtschaftszone (AWZ)“ in Ost- und Nordsee durch. Die Schiffe liefen zu 24 Seereisen mit<br />

867 Reisetagen aus und legten im Berichtsjahr 52.247 Seemeilen zurück. Die Kontrollbeamten<br />

führten 523 Kontrollen auf Fischereifahrzeugen aus 18 verschiedenen Nationen in der deutschen<br />

Fischereizone durch. 13<br />

Wie in den Vorjahren wurden vor allem Logbücher und Meldevorschriften, die Einhaltung<br />

von technischen Maßnahmen zum Schutz der jungen Meerestiere, die Einhaltung der erlassenen<br />

Fangverbote und die geltenden Kontrollregelungen überprüft. Darüber hinaus wurde geprüft,<br />

ob die an Bord befindlichen Fische der Mindestanlandgröße entsprachen. Bei<br />

Drittlandsfahrzeugen wurde die Einhaltung der besonderen Meldeverpflichtungen überwacht.<br />

Im Rahmen der entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen wurde die Bundesanstalt <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch Zoll und Bundespolizei-See bei der Fischereiaufsicht<br />

unterstützt. Während der Zoll auch Kontrollen auf den Fischereifahrzeugen durchführt, hat die<br />

Bundespolizei die Aufgabe, die unzulässige Fischerei durch Fahrzeuge aus Drittländern zu<br />

unterbinden sowie die Beachtung von besonderen Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> bestimmte<br />

Fahrzeuggruppen in bestimmten Fanggebieten zu überwachen.<br />

13 gemäß Angaben Bundesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und Ernährung – Referat 523, 01. Juli <strong>2009</strong><br />

6 - 25<br />

© Foto: BLE<br />

© Foto: BLE

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