17.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.4.2 Partner im <strong>Maritime</strong>n Sicherheitszentrum<br />

8.4.2.1 Der Koordinierungsverbund „Küstenwache“ des Bundes<br />

Zur Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit des Schiffsverkehrs, des polizeilichen<br />

Grenzschutzes, des Zolls, des maritimen Umweltschutzes sowie des Fischereischutzes in Nordund<br />

Ostsee haben sich alle auf See zuständigen Bundesministerien auf die Zusammenarbeit bei<br />

maritimen Aufgaben verständigt. So wurde am 01.07.1994 ein Koordinierungsverbund der<br />

Vollzugskräfte des Bundes als „Küstenwache“ ins Leben gerufen.<br />

Die „Küstenwache“ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine besondere Form der<br />

verabredeten Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien, zur wirkungsvollen Erledigung<br />

maritimer Aufgaben in den deutschen Küstengewässern. Die Kooperationspartner nehmen ihre<br />

originären gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich selbst wahr, kooperieren aber in bestimmten<br />

Situationen zur schnelleren Reaktion auf Gefahren und Störungen nach Seeaufgabengesetz vom<br />

26.07.2002 und Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung vom 23.06.1982.<br />

Die Zusammenarbeit der beteiligten Bundesbehörden wird durch den „Gemeinsamen<br />

Ausschuss Küstenwache“ koordiniert. Die Einsätze der Küstenwache werden seit 01.01.2007 auf<br />

der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> ein <strong>Maritime</strong>s Sicherheitszentrum (VwV-MSZ)<br />

zentral aus dem Gemeinsamen Lagezentrum See in Cuxhaven geleitet.<br />

Die Küstenwache wird auf See von der Bundespolizei, dem Zoll, der<br />

WSV und der BLE getragen. Die Einheiten führen als einheitliches<br />

Erkennungszeichen eine Schwarz-Rot-Gold Kennzeichnung, den Schriftzug<br />

„Küstenwache“ und an den Aufbauten das Logo der Küstenwache<br />

(hellblaues Wappenschild mit Anker und Bundesadler). Die Vollzugskräfte<br />

der jeweiligen Behörden tragen als gemeinsames Erkennungszeichen das<br />

Emblem der Küstenwache an ihrer Dienstkleidung.<br />

Die ständig präsenten Fahrzeuge der Küstenwache überwachen im Rahmen der allgemeinen<br />

Vorsorge<br />

die Seegebiete, insbesondere im Hinblick auf die Verschmutzung des Wassers mit<br />

Schadstoffen. Die Fahrzeuge der Küstenwache werden dabei von den<br />

Schadstoffüberwachungsflugzeugen der Deutschen Marine im Auftrag des BMVBS unterstützt,<br />

deren Einsatz mit dem GLZ- See (früher: Küstenwachzentrum) abgestimmt wird.<br />

Für den maritimen Umweltschutz hält die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

(WSV)<br />

vier hochseegängige Mehrzweckfahrzeuge mit u.a. besonderen Schadstoff- und<br />

Feuerbekämpfungseinrichtungen vor, die zudem durch ihren Gas- und Explosionsschutz<br />

besonders geeignet sind, bei Unfällen in explosiven und toxischen Atmosphären eingesetzt zu<br />

werden. Aufgabe der WSV als<br />

Verkehrsverwaltung des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ist es, <strong>für</strong><br />

sichere Schifffahrtswege und die Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen. Der<br />

Aufgabenbereich der <strong>für</strong> die deutsche Nord- und<br />

Ostseeküste zuständigen Wasser- und<br />

Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest mit<br />

den ihnen nachgeordneten Wasser- und<br />

Schifffahrtsämter erstrecken sich u.a. auf den<br />

© Foto: BAW Ausbau und die Unterhaltung der<br />

Bundeswasserstraßen, das Setzen und Betreiben<br />

von Seezeichen, die Beseitigung von Schifffahrtshindernissen,<br />

die Untersuchung von Seeunfällen,<br />

die Aufsicht über das Lotswesen, bis hin zu der mit modernster <strong>Technik</strong> durchgeführten<br />

Verkehrsüberwachung. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst neben den Bundeswasserstraßen auch<br />

die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Nordund<br />

Ostsee. Die Koordinierungsstelle der WSV im MSZ als ein Partner im GLZ–See fungiert als<br />

verlängerter Arm der Wasser- und Schifffahrtsämter und den ihnen nachgeordneten 24 h<br />

besetzten Verkehrszentralen.<br />

8 - 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!