Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
8.4.2 Partner im <strong>Maritime</strong>n Sicherheitszentrum<br />
8.4.2.1 Der Koordinierungsverbund „Küstenwache“ des Bundes<br />
Zur Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit des Schiffsverkehrs, des polizeilichen<br />
Grenzschutzes, des Zolls, des maritimen Umweltschutzes sowie des Fischereischutzes in Nordund<br />
Ostsee haben sich alle auf See zuständigen Bundesministerien auf die Zusammenarbeit bei<br />
maritimen Aufgaben verständigt. So wurde am 01.07.1994 ein Koordinierungsverbund der<br />
Vollzugskräfte des Bundes als „Küstenwache“ ins Leben gerufen.<br />
Die „Küstenwache“ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine besondere Form der<br />
verabredeten Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien, zur wirkungsvollen Erledigung<br />
maritimer Aufgaben in den deutschen Küstengewässern. Die Kooperationspartner nehmen ihre<br />
originären gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich selbst wahr, kooperieren aber in bestimmten<br />
Situationen zur schnelleren Reaktion auf Gefahren und Störungen nach Seeaufgabengesetz vom<br />
26.07.2002 und Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung vom 23.06.1982.<br />
Die Zusammenarbeit der beteiligten Bundesbehörden wird durch den „Gemeinsamen<br />
Ausschuss Küstenwache“ koordiniert. Die Einsätze der Küstenwache werden seit 01.01.2007 auf<br />
der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> ein <strong>Maritime</strong>s Sicherheitszentrum (VwV-MSZ)<br />
zentral aus dem Gemeinsamen Lagezentrum See in Cuxhaven geleitet.<br />
Die Küstenwache wird auf See von der Bundespolizei, dem Zoll, der<br />
WSV und der BLE getragen. Die Einheiten führen als einheitliches<br />
Erkennungszeichen eine Schwarz-Rot-Gold Kennzeichnung, den Schriftzug<br />
„Küstenwache“ und an den Aufbauten das Logo der Küstenwache<br />
(hellblaues Wappenschild mit Anker und Bundesadler). Die Vollzugskräfte<br />
der jeweiligen Behörden tragen als gemeinsames Erkennungszeichen das<br />
Emblem der Küstenwache an ihrer Dienstkleidung.<br />
Die ständig präsenten Fahrzeuge der Küstenwache überwachen im Rahmen der allgemeinen<br />
Vorsorge<br />
die Seegebiete, insbesondere im Hinblick auf die Verschmutzung des Wassers mit<br />
Schadstoffen. Die Fahrzeuge der Küstenwache werden dabei von den<br />
Schadstoffüberwachungsflugzeugen der Deutschen Marine im Auftrag des BMVBS unterstützt,<br />
deren Einsatz mit dem GLZ- See (früher: Küstenwachzentrum) abgestimmt wird.<br />
Für den maritimen Umweltschutz hält die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />
(WSV)<br />
vier hochseegängige Mehrzweckfahrzeuge mit u.a. besonderen Schadstoff- und<br />
Feuerbekämpfungseinrichtungen vor, die zudem durch ihren Gas- und Explosionsschutz<br />
besonders geeignet sind, bei Unfällen in explosiven und toxischen Atmosphären eingesetzt zu<br />
werden. Aufgabe der WSV als<br />
Verkehrsverwaltung des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ist es, <strong>für</strong><br />
sichere Schifffahrtswege und die Sicherheit und<br />
Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen. Der<br />
Aufgabenbereich der <strong>für</strong> die deutsche Nord- und<br />
Ostseeküste zuständigen Wasser- und<br />
Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest mit<br />
den ihnen nachgeordneten Wasser- und<br />
Schifffahrtsämter erstrecken sich u.a. auf den<br />
© Foto: BAW Ausbau und die Unterhaltung der<br />
Bundeswasserstraßen, das Setzen und Betreiben<br />
von Seezeichen, die Beseitigung von Schifffahrtshindernissen,<br />
die Untersuchung von Seeunfällen,<br />
die Aufsicht über das Lotswesen, bis hin zu der mit modernster <strong>Technik</strong> durchgeführten<br />
Verkehrsüberwachung. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst neben den Bundeswasserstraßen auch<br />
die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Nordund<br />
Ostsee. Die Koordinierungsstelle der WSV im MSZ als ein Partner im GLZ–See fungiert als<br />
verlängerter Arm der Wasser- und Schifffahrtsämter und den ihnen nachgeordneten 24 h<br />
besetzten Verkehrszentralen.<br />
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