Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
Eine leistungsfähige Bundeswehr ist <strong>für</strong> eine aktiv gestaltende deutsche Sicherheits- und<br />
Verteidigungspolitik unverzichtbar. Sie muss in der Lage sein, gemeinsam mit Streitkräften<br />
anderer Länder Aufgaben und Aufträge im erweiterten Aufgabenspektrum zu erfüllen.<br />
Deutschland stellt im Rahmen seiner sicherheitspolitischen Interessen in angemessenem Umfang<br />
Streitkräfte bereit, die schnell und wirksam zusammen mit Streitkräften anderer Nationen eingesetzt<br />
werden können. Dies schließt die Unterstützung von Verbündeten an den Bündnisgrenzen<br />
oder in einem geografisch noch weiteren Rahmen ein.<br />
Die Bundeswehr fördert durch ihre Beiträge zur multinationalen Sicherheitsvorsorge und zur<br />
Stärkung der internationalen Sicherheitsorganisationen die europäische und globale Stabilität.<br />
Sie ist unverzichtbares Instrument einer umfassend angelegten multilateralen Politik der<br />
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung.<br />
Die Verteidigung Deutschlands gegen äußere Bedrohung bleibt die politische und<br />
verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr. Angesichts der wachsenden Bedrohung des<br />
deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung<br />
und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei<br />
der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den <strong>für</strong> die innere<br />
Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder.<br />
Durch umfassende Zusammenarbeit mit Streitkräften in aller Welt leistet die Bundeswehr<br />
einen wichtigen Beitrag zum Ausbau partnerschaftlicher und vertrauensvoller Beziehungen.<br />
Gleichzeitig trägt die Bundeswehr durch die multinationale Zusammenarbeit im europäischen<br />
und NATO-Rahmen wesentlich zur Integration und Vertrauensbildung in Europa bei. Damit<br />
fördert sie auch das politische Ziel einer eigenständigen europäischen Handlungsfähigkeit.<br />
Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben<br />
aus dem Auftrag und den Zielen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab.<br />
Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den<br />
internationalen Terrorismus sind auf absehbare Zeit ihre wahrscheinlicheren Aufgaben. Sie sind<br />
strukturbestimmend und prägen maßgeblich Fähigkeiten, Führungssysteme, Verfügbarkeit und<br />
Ausrüstung der Bundeswehr. Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung<br />
unterscheiden sich hinsichtlich Intensität und Komplexität nicht von Einsätzen zur Verteidigung<br />
von Bündnispartnern. Bei Angriffen auf Bündnispartner gilt die Beistandsverpflichtung. Diese<br />
kann auch bei der Abwehr asymmetrischer und terroristischer Angriffe eintreten.<br />
Zum Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung leistet die Bundeswehr einen bedeutenden<br />
Beitrag. Die Landesverteidigung im Bündnisrahmen bleibt unverändert eine zentrale Aufgabe<br />
der Bundeswehr als Ausdruck staatlicher Souveränität und gemeinsamer Sicherheitsvorsorge<br />
gegen mögliche, auf absehbare Zeit aber unwahrscheinliche Bedrohungen. Effiziente<br />
Landesverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie Zivil-Militärische<br />
Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Das Konzept der zivilen Verteidigung<br />
wird vor diesem Hintergrund fortentwickelt und das Konzept der Zivil-Militärischen<br />
Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Dabei wird zwischen Zivil-Militärischer Zusammenarbeit im<br />
Inland (ZMZ-I) und der Zusammenarbeit mit zivilen Akteuren im Auslandseinsatz (ZMZ-A)<br />
unterschieden.<br />
Die Verflechtungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit nehmen immer mehr zu. Die<br />
Abwehr terroristischer und anderer asymmetrischer Bedrohungen innerhalb Deutschlands ist<br />
vorrangig eine Aufgabe der <strong>für</strong> die innere Sicherheit zuständigen Behörden von Bund und<br />
Ländern. Jedoch kann die Bundeswehr zu ihrer Unterstützung mit den von ihr bereitgehaltenen<br />
Kräften und Mitteln immer dann im Rahmen geltenden Rechts zum Einsatz kommen, wenn nur<br />
mit ihrer Hilfe eine derartige Lage bewältigt werden kann, insbesondere wenn nur sie über die<br />
erforderlichen Fähigkeiten verfügt oder wenn die zuständigen Behörden erst zusammen mit<br />
Kräften der Bundeswehr den Schutz der Bevölkerung und gefährdeter Infrastruktur sicherstellen<br />
können. Besondere Leistungen erbringt die Bundeswehr bei der Überwachung des deutschen<br />
Luft- und Seeraumes sowie zur Unterstützung anderer Ressorts bei deren Wahrnehmung luft-<br />
und seehoheitlicher Aufgaben. Rettung und Evakuierung von Staatsbürgerinnen und -bürgern<br />
liegt grundsätzlich in nationaler Verantwortung. Diese Aufgabe muss weltweit eigenständig,<br />
aber auch mit Beteiligung von Verbündeten und Partnern wahrgenommen werden können und<br />
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