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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

11.4 Deutsche Marine im Einsatz<br />

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994 mit dem sogenannten<br />

„Out-of-area-Urteil“ die verfassungsrechtlichen Weichen da<strong>für</strong> gestellt hat, genehmigte am<br />

22. Juli desselben Jahres der Deutsche Bundestag erstmals einen bewaffneten Einsatz der<br />

Bundeswehr im Ausland außerhalb des Bündnisgebietes vor dem Hintergrund der Aktivitäten in<br />

Bosnien-Herzegovina. Diese grundlegenden und Richtung weisenden Entscheidungen setzten<br />

einen Wandel in den Streitkräften in Gang. Auslandseinsätze sind in den vergangenen 15 Jahren<br />

zur Schwerpunktaufgabe der Bundeswehr geworden. Die Deutsche Marine trägt einen<br />

entscheidenden Teil dazu bei, dass die deutschen Streitkräfte <strong>für</strong> ihren Beitrag zu einer<br />

stabilisierten Welt und friedlichen Miteinander der Völker hoch angesehen sind.<br />

Auch wenn in den 1990er Jahren die Marine bereits immer wieder einen Beitrag zu<br />

internationalen Einsätzen, wie z.B. Operation Sharp Guard, geleistet hat, sind die<br />

Nachwirkungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 die Initialzündung <strong>für</strong> die<br />

heutigen Einsätze. Mit den beiden gegen den internationalen Terrorismus gerichteten<br />

Operationen ENDURING FREEDOM (OEF) und ACTIVE ENDEAVOUR (OAE), an denen die Deutsche<br />

Marine von Anfang an beteiligt ist, änderte sich auch das Haupteinsatzgebiet <strong>für</strong> die Einheiten<br />

der Deutschen Marine schlagartig.<br />

Die Beteilung der Marine an einem Einsatz bedingt ein politisches Mandat. Nur mit der<br />

Zustimmung des Bundestages kann die Marine als Teil einer Parlamentsarmee an einem<br />

internationalen Einsatz partizipieren. Dem Primat der Politik folgend erwachsen aus dem<br />

Mandat die Rahmenbedingungen, mit denen die Marine planen kann und muss. Allzu oft<br />

dynamisiert die Konkurrenz der unterschiedlichen internationalen Akteure wie UNO, NATO und<br />

EU die Situation zusätzlich.<br />

Derzeit sind weltweit über 8.000 Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Die Deutsche Marine<br />

beteiligt sich mit ca. 850 Frauen und Männern. Das Gros von ihnen ist auf den Einheiten der<br />

Flotte bei den Operationen ACTIVE ENDEAVOUR (OAE), ENDURING FREEDOM (OEF),<br />

EUROPEAN UNION NAVAL FORCE (EU NAVFOR) ATALANTA und der UNITED NATIONS<br />

INTERIM FORCE IN LEBANON (UNIFIL) eingesetzt. Darüber hinaus tragen – von der<br />

Öffentlichkeit nur selten wahrgenommen – auch in den landbasierten Einsätzen<br />

KOSOVO FORCE (KFOR) im Kosovo, EUROPEAN UNION FORCE (EUFOR) in Bosnien und<br />

Herzegowina, INTERNATIONAL SECURITY ASSISTANCE FORCE (ISAF) in Afghanistan und bei<br />

der UNITED NATIONS MISSION IN SUDAN (UNMIS) im Sudan Soldaten die Uniform der<br />

Marine. Der eindeutige Schwerpunkt des maritimen Engagements in den derzeit laufenden<br />

Einsätzen findet aber – wie es sich <strong>für</strong> eine Marine zwangsläufig ergibt – zur See statt.<br />

11.4.1 Operation Enduring Freedom - (OEF)<br />

Die Operation Enduring Freedom wurde als Reaktion auf die terroristischen Angriffe auf die<br />

USA im September 2001 geschaffen. Ihr Auftrag ist die Bekämpfung des Terrorismus. Die USA<br />

führen die Mission, an der etwa 20 Nationen beteiligt sind. Sie umfasst nicht nur Einsätze in<br />

Afghanistan, sondern auch die Sicherung von Seewegen, wie am Horn von Afrika. OEF beruht<br />

auf Artikel 51 der Charta der VN, der das Recht zur individuellen und kollektiven<br />

Selbstverteidigung garantiert. In seiner Resolution vom 12. September 2001 hat der<br />

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die terroristischen Angriffe mit einem Verweis auf das<br />

Selbstverteidigungsrecht verurteilt. Die NATO stellte daraufhin den Bündnisfall gemäß Artikel 5<br />

fest.<br />

Der Bundestag hat erstmals am 16. November 2001 eine Beteiligung der Bundeswehr<br />

beschlossen. Das Mandat sieht vor, dass sich die Marine in einem vorgegebenen Rahmen an der<br />

Bekämpfung des Terrorismus beteiligt. Das war neu in der Geschichte der Bundesrepublik und<br />

rief die Frage hervor, wie sich denn der Begriff des Terrorismus abgrenzen lässt, insbesondere<br />

vor dem Hintergrund, dass die meisten illegalen Aktivitäten am Horn von Afrika aus Drogen-<br />

und Waffenschmuggel sowie „Human Trafficking“ bestehen. Dieses Mandat bedarf jährlich<br />

einer Verlängerung.<br />

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