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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

11.5 Marineschifffahrtleitorganisation (MSLtOrg)<br />

11.5.1 Auftrag und Aufgaben<br />

Nationale und internationale Rahmenbedingungen<br />

Deutschland hat aufgrund seiner engen wirtschaftlichen und politischen Einbindung in die<br />

Weltwirtschaft ein ausgeprägtes nationales und sicherheitspolitisches Interesse am freien<br />

Seeverkehr und gesicherten Seeverbindungswegen. Die Aufrechterhaltung des freien<br />

Seeverkehrs, der Schutz der Transportwege und –mittel, d.h. der Schutz der eigenen<br />

Handelsschifffahrt, ist dabei eine der zentralen Aufgaben der Marine.<br />

Zur Abwehr asymmetrischer Bedrohungen und in Operationen zum Krisenmanagement und<br />

zur Konfliktverhütung müssen die deutschen Seestreitkräfte durchsetzungs- und<br />

überlebensfähig disloziert werden und in den Gewässern potentieller Krisengebiete – und dies<br />

weltweit – operieren können. Dabei wirkt sich jede Krisen- und Konfliktsituation in diesem Raum<br />

unmittelbar auch auf die Handelsschifffahrt aus, die Ziel eines gezielten Waffeneinsatzes werden<br />

kann. Handelsschiffe benötigen in solchen Situationen die Unterstützung und den wirksamen<br />

Schutz von Seestreitkräften.<br />

Im Rahmen der gemeinsamen überstaatlichen Risikovorsorge erfolgen Schutz und<br />

Zusammenarbeit mit der Handelschifffahrt stets gemeinsam mit den Partnern im Bündnis und im<br />

Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit. Die Marine leistet im Rahmen der<br />

Ressortzuständigkeit ihren nationalen Beitrag zum militärischen Schutz der Handelsschifffahrt.<br />

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Marineschifffahrtleitung (MSLtg) zu, die sich bei<br />

der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Wesentlichen auf die Fachexpertise von Reserveoffizieren<br />

aus der Handelsschifffahrt stützt. Die konzeptionellen Grundlagen <strong>für</strong> Marineschifffahrtleitung<br />

sind im „Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche MSLtOrg“ 7 festgelegt. Sie leiten sich<br />

aus dem „Shipping Concept“ der NATO in der MC 376/2 „NCAGS – Naval Cooperation and<br />

Guidance for Shipping“ vom September 2008 ab. Die Einsatzgrundsätze und -verfahren sind in<br />

der ATP 2 Vol I niedergelegt. Sie sind auch Grundlage <strong>für</strong> die Aufgabenwahrnehmung bei<br />

MSLtg/NCAGS außerhalb von NATO-Operationen.<br />

NCAGS ist eine Weiterentwicklung der früher von Naval Control of Shipping bestimmten<br />

Shipping Policy der NATO im Verteidigungs- und Bündnisfall hin zur Zusammenarbeit mit der<br />

Handelsschifffahrt im Frieden, in Krisen- und Konfliktsituationen und auch im Bündnisfall.<br />

NCAGS gewährleistet durch Kooperation und Koordination mit der Handelsschifffahrt eine<br />

möglichst störungsfreie militärische Operationsführung und unterstützt eine weithin<br />

ungehinderte Passage der Handelsschifffahrt durch Krisengebiete. Das Konzept setzt auf die<br />

freiwillige Teilnahme der Handelsschifffahrt an den Maßnahmen der militärischen<br />

Operationsführung und auf den gegenseitigen Austausch lagerelevanter Daten und<br />

Informationen. NCAGS bietet der Handelsschifffahrt Information und Unterstützung,<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> Routen und Schutz im Krisengebiet bei Operationen zur Krisenbewältigung<br />

und zur Terrorismusbekämpfung.<br />

Die Marineschifffahrtleitorganisation hat den Auftrag:<br />

� Sicherstellen des nationalen Beitrags MSLtg/NCAGS bei Operationen der NATO und<br />

anderer Systeme kollektiver Sicherheit<br />

� Bereithalten von Kräften und Mitteln als eigenständiger Bestandteil der operativen<br />

Führung in Einsätzen, die Schutz und Zusammenarbeit mit der Handelsschifffahrt als<br />

Auftrag enthalten;<br />

� Bereithalten von Personal mit Handelsschiffsexpertise zur Unterstützung der deutschen<br />

Seestreitkräfte in <strong>Maritime</strong> Interdiction Operations (MIO)<br />

� Sicherstellen der Fachexpertise Handelsschifffahrt und der Zusammenarbeit mit dem<br />

Seeverkehrsbereich.<br />

7 gem. InspM – Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die dt. MSLtOrg vom 26.04.2005<br />

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