Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
� Nautische Nachrichten und Warnungen<br />
Um die Schifffahrt schnell über aktuelle nautisch bedeutsame Veränderungen zu<br />
informieren, gibt das BSH die wöchentlichen Nachrichten <strong>für</strong> Seefahrer (NfS) heraus.<br />
Außerdem wurden über den Seewarndienst Emden 684 nautische Warnnachrichten über<br />
Funk bekannt gegeben. Ein neuer NAVTEX-Sender (Navigational Text Messages) ermöglicht<br />
seit August 2006, dass nautische und meteorologische Warnnachrichten <strong>für</strong> die<br />
Küstengewässer von Nord- und Ostsee nicht nur in englischer sondern auch in deutscher<br />
Sprache ausgestrahlt werden.<br />
Nutzung der Meere<br />
� Genehmigung von Offshore-Anlagen<br />
Der Offshore-Bereich spielt eine zentrale Rolle nicht nur <strong>für</strong> die traditionellen Nutzungen<br />
Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewinnung.<br />
Das BSH ist zuständig <strong>für</strong> die Genehmigung von Anlagen in der ausschließlichen<br />
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee und entscheidet z.B. über die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen. Auch die Festlegung von besonderen Eignungsgebieten <strong>für</strong><br />
�<br />
Windenergieanlagen gehört zu den Aufgaben des BSH. 21 Windparkprojekte mit insgesamt<br />
1497 Windrädern wurden bis 2008 genehmigt, davon 18 in der Nordsee und 3 in der Ostsee.<br />
Eine Windpark-Genehmigung wurde 2008 erteilt: das Projekt Borkum West 2 mit 80<br />
Windenergieanlagen in der Nordsee. 2 Anträge in der Ostsee wurden im Jahr 2008<br />
abgelehnt.<br />
Rohleitungen und Kabel<br />
Pipelines in Nord- und Ostsee sind das Herzstück der nordeuropäischen Infrastruktur <strong>für</strong> die<br />
Gas- und Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr als 86% seines Erdgases<br />
importieren, rund ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen Rohrleitungen als<br />
Lieferwege aus den verschiedenen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine wichtige<br />
Rolle <strong>für</strong> die Energieversorgung. Für die Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch <strong>für</strong><br />
Seekabel, die eine sehr große Bedeutung <strong>für</strong> die weltweite Telekommunikation haben, ist in<br />
der AWZ das BSH zuständig.<br />
Das BSH führt das Genehmigungsverfahren <strong>für</strong> die 1.200 km lange Nord Stream Gaspipeline<br />
von Russland durch die Ostsee nach Deutschland. Die in Deutschland notwendigen Verfahren<br />
<strong>für</strong> den Bereich der AWZ und den Bereich der Küstengewässer werden vom BSH und dem<br />
Bergamt Stralsund gemeinsam durchgeführt. Die Trasse der geplanten Gaspipeline führt vom<br />
russischen Vyborg aus durch finnische, schwedische und dänische Gewässer bzw. AWZ und hat<br />
dadurch grenzüberschreitend <strong>für</strong> den gesamten Ostseeraum große Bedeutung.<br />
Deshalb wird die Umweltverträglichkeit des Projekts parallel zu den einzelnen nationalen<br />
Genehmigungsverfahren auch nach den völkerrechtlichen Vorgaben des „UN/ECE-<br />
Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden<br />
Rahmen“ geprüft. Für diesen internationalen Prozess hat das BSH die Koordinierung<br />
übernommen. Entsprechend der internationalen Vereinbarungen notifizierte das BSH <strong>für</strong><br />
Deutschland allen Ostseeanrainerstaaten den Beginn des Genehmigungsverfahrens; zeitgleich<br />
erfolgten die Notifizierungen durch Dänemark, Schweden, Finnland und Russland, die<br />
ebenfalls nationale Genehmigungsverfahren durchzuführen haben.<br />
Bereits Anfang 2007 haben sämtliche Ostseeanrainerstaaten mit ersten Projektunterlagen eine<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen aus 9 Ländern<br />
wurden ins Englische übersetzt und den Genehmigungsbehörden, unter anderem auch dem<br />
BSH, zur Verfügung gestellt. In Deutschland hat das BSH gemeinsam mit dem Bergamt<br />
Stralsund einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt, d.h. unter Berücksichtigung der<br />
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Verbänden einen voraussichtlichen<br />
Untersuchungsrahmen <strong>für</strong> die zu erarbeitende Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt.<br />
Schwerpunkt der Erörterung in dieser ersten Beteiligungsrunde war die mangelnde<br />
Untersuchung von Alternativen durch die Nord Stream AG. In regelmäßigen Sitzungen haben<br />
Behördenvertreter aus allen Ostseeanrainerstaaten die Anforderungen an die Untersuchung<br />
von Trassenalternativen sowie an die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie <strong>für</strong> das<br />
Gesamtprojekt diskutiert. Als Ergebnis dieses Prozesses hat die Nord Stream AG im Herbst<br />
2007 sowie im Oktober 2008 einige Routenänderungen entlang der Trasse vorgenommen.<br />
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