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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

� Nautische Nachrichten und Warnungen<br />

Um die Schifffahrt schnell über aktuelle nautisch bedeutsame Veränderungen zu<br />

informieren, gibt das BSH die wöchentlichen Nachrichten <strong>für</strong> Seefahrer (NfS) heraus.<br />

Außerdem wurden über den Seewarndienst Emden 684 nautische Warnnachrichten über<br />

Funk bekannt gegeben. Ein neuer NAVTEX-Sender (Navigational Text Messages) ermöglicht<br />

seit August 2006, dass nautische und meteorologische Warnnachrichten <strong>für</strong> die<br />

Küstengewässer von Nord- und Ostsee nicht nur in englischer sondern auch in deutscher<br />

Sprache ausgestrahlt werden.<br />

Nutzung der Meere<br />

� Genehmigung von Offshore-Anlagen<br />

Der Offshore-Bereich spielt eine zentrale Rolle nicht nur <strong>für</strong> die traditionellen Nutzungen<br />

Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern auch bei der Rohstoff- und Energiegewinnung.<br />

Das BSH ist zuständig <strong>für</strong> die Genehmigung von Anlagen in der ausschließlichen<br />

Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee und entscheidet z.B. über die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen. Auch die Festlegung von besonderen Eignungsgebieten <strong>für</strong><br />

�<br />

Windenergieanlagen gehört zu den Aufgaben des BSH. 21 Windparkprojekte mit insgesamt<br />

1497 Windrädern wurden bis 2008 genehmigt, davon 18 in der Nordsee und 3 in der Ostsee.<br />

Eine Windpark-Genehmigung wurde 2008 erteilt: das Projekt Borkum West 2 mit 80<br />

Windenergieanlagen in der Nordsee. 2 Anträge in der Ostsee wurden im Jahr 2008<br />

abgelehnt.<br />

Rohleitungen und Kabel<br />

Pipelines in Nord- und Ostsee sind das Herzstück der nordeuropäischen Infrastruktur <strong>für</strong> die<br />

Gas- und Ölversorgung. Deutschland zum Beispiel muss mehr als 86% seines Erdgases<br />

importieren, rund ein Drittel davon aus Russland. Insofern spielen Rohrleitungen als<br />

Lieferwege aus den verschiedenen Erdgasförderregionen nach Deutschland eine wichtige<br />

Rolle <strong>für</strong> die Energieversorgung. Für die Genehmigungen solcher Rohrleitungen, aber auch <strong>für</strong><br />

Seekabel, die eine sehr große Bedeutung <strong>für</strong> die weltweite Telekommunikation haben, ist in<br />

der AWZ das BSH zuständig.<br />

Das BSH führt das Genehmigungsverfahren <strong>für</strong> die 1.200 km lange Nord Stream Gaspipeline<br />

von Russland durch die Ostsee nach Deutschland. Die in Deutschland notwendigen Verfahren<br />

<strong>für</strong> den Bereich der AWZ und den Bereich der Küstengewässer werden vom BSH und dem<br />

Bergamt Stralsund gemeinsam durchgeführt. Die Trasse der geplanten Gaspipeline führt vom<br />

russischen Vyborg aus durch finnische, schwedische und dänische Gewässer bzw. AWZ und hat<br />

dadurch grenzüberschreitend <strong>für</strong> den gesamten Ostseeraum große Bedeutung.<br />

Deshalb wird die Umweltverträglichkeit des Projekts parallel zu den einzelnen nationalen<br />

Genehmigungsverfahren auch nach den völkerrechtlichen Vorgaben des „UN/ECE-<br />

Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden<br />

Rahmen“ geprüft. Für diesen internationalen Prozess hat das BSH die Koordinierung<br />

übernommen. Entsprechend der internationalen Vereinbarungen notifizierte das BSH <strong>für</strong><br />

Deutschland allen Ostseeanrainerstaaten den Beginn des Genehmigungsverfahrens; zeitgleich<br />

erfolgten die Notifizierungen durch Dänemark, Schweden, Finnland und Russland, die<br />

ebenfalls nationale Genehmigungsverfahren durchzuführen haben.<br />

Bereits Anfang 2007 haben sämtliche Ostseeanrainerstaaten mit ersten Projektunterlagen eine<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen aus 9 Ländern<br />

wurden ins Englische übersetzt und den Genehmigungsbehörden, unter anderem auch dem<br />

BSH, zur Verfügung gestellt. In Deutschland hat das BSH gemeinsam mit dem Bergamt<br />

Stralsund einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt, d.h. unter Berücksichtigung der<br />

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Verbänden einen voraussichtlichen<br />

Untersuchungsrahmen <strong>für</strong> die zu erarbeitende Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt.<br />

Schwerpunkt der Erörterung in dieser ersten Beteiligungsrunde war die mangelnde<br />

Untersuchung von Alternativen durch die Nord Stream AG. In regelmäßigen Sitzungen haben<br />

Behördenvertreter aus allen Ostseeanrainerstaaten die Anforderungen an die Untersuchung<br />

von Trassenalternativen sowie an die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie <strong>für</strong> das<br />

Gesamtprojekt diskutiert. Als Ergebnis dieses Prozesses hat die Nord Stream AG im Herbst<br />

2007 sowie im Oktober 2008 einige Routenänderungen entlang der Trasse vorgenommen.<br />

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