Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
� Einführung des ISPS-Codes 3 zum 01.07.2004; Einführung von AIS (Automatisches<br />
Identifizierungssystem) und VDR (Voyage Data Recorder)<br />
SOLAS Kapitel V schreibt <strong>für</strong> alle Neubauten über 3.000 BRZ seit 01.07.2003 die<br />
Ausrüstung mit „Schiffsdatenschreibern“ verbindlich vor, bei Passagier- und Ro/Ro-<br />
Schiffen gilt dies bereits schon <strong>für</strong> in Fahrt befindliche Schiffe:<br />
� Frachtschiffe mit 20.000 BRZ und mehr, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind,<br />
bei der ersten Besichtigung nach dem 1. Juli 2006, jedoch spätestens bis zum 1. Juli<br />
<strong>2009</strong>;<br />
� Frachtschiffe mit 3.000 BRZ und mehr, aber kleiner als 20.000 BRZ, die vor dem 1. Juli<br />
2002 gebaut worden sind, bei der ersten Besichtigung nach dem 1. Juli 2007, jedoch<br />
spätestens bis zum 1. Juli 2010.<br />
Ein Schiffsdatenschreiber zeichnet alle <strong>für</strong> die Sicherheit des Schiffes und der<br />
Schiffsführung wichtigen Daten der letzten 24 Stunden kontinuierlich auf und<br />
ermöglicht eine evtl. später notwendig werdende gesicherte Ursachenermittlung nach<br />
Unfällen. Die Ausrüstung soll mit sog. Simplified Voyage Data Recorder (S-VDR) erfolgen,<br />
die schrittweise auf den Schiffen eingerüstet werden müssen:<br />
Das S-VDR-System, bestehend aus dem Crash Survival Module (CSM), der Data Acquisition<br />
Unit (DAU) und Schnittstellenelektronik, sammelt Daten von Sensoren an Bord von<br />
Schiffen. Der S-VDR digitalisiert, komprimiert und speichert diese Informationen in einem<br />
extern installierten CSM, das den extremen Bedingungen gegen Schock, Aufschlag, Druck<br />
und Hitze, die bei einem Schiffsunglück entstehen können, widersteht. Die Box ist<br />
auftreibend und kann nach einem Schiffsunglück geborgen und die gespeicherten Daten<br />
durch Behörden oder Reedereien zur Ursachenuntersuchung abgerufen werden.<br />
� ECDIS – Elektronische Seekarte<br />
Im Kapitel V des SOLAS-Abkommen ist einvernehmlich vereinbart worden, dass im<br />
internationalen Seeverkehr künftig die bisher vorgeschriebenen Seekarten durch<br />
Elektronische Seekarten (ENC) ersetzt werden können. In Deutschland ist das BSH da<strong>für</strong><br />
verantwortlich und hält die ENC ständig aktuell.<br />
Von AIS gelieferte Daten können u.a. auch auf der elektronischen Seekarte dargestellt<br />
werden. Die Integration der AIS-Daten in die elektronische Seekarte erfolgt mittels einer<br />
speziellen Symbolik, die auf einen Blick über die aktuelle Position und den<br />
gegenwärtigen Kurs der Schiffe informiert.<br />
Freibordübereinkommen (Load Lines Protokoll) (1988)<br />
� Bestimmungen zur Intaktstabilität und Bauvorschriften <strong>für</strong> Massengutschiffe (gilt <strong>für</strong><br />
Neubauten ab 01.01.2005).<br />
STCW Übereinkommen (International Convention on Standards of Training,<br />
Certification and Watchkeeping ) (1995)<br />
Richtlinie <strong>für</strong> Notliegeplätze (Dezember 2003)<br />
� Einrichtung von <strong>Maritime</strong> Assistance Services (MAS).<br />
� Einführung einer „safe area“ <strong>für</strong> Passagiere auf großen Passagierschiffen (Schaffung<br />
einer „Zitadelle“ bzw. Schutzräume <strong>für</strong> Passagiere an Bord <strong>für</strong> große Unfälle).<br />
Haftungsbeschränkungseinkommen (1976), geändert zum 13.05.2004;<br />
� Erhöhung der Haftungsgrenzen.<br />
Ölhaftungsübereinkommen (1992)<br />
� Erhöhung der Haftungsgrenzen auf max. 870 Mio. EUR (03.03.2005) bei Ölunfällen.<br />
Bunkerölhaftungsübereinkommen (2001)<br />
� Einführung der Haftung und Versicherungspflicht <strong>für</strong> Schiffe über 1.000 BRZ<br />
Athener Übereinkommen <strong>für</strong> Passagiere und Gepäck (PAL Protokoll von 2002)<br />
� Haftung und Versicherung <strong>für</strong> Passagiere und Gepäck (bisher noch nicht in Kraft)<br />
3 ISPS – International Ship and Port Facility Security<br />
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