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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.1.2.4 AIS (Automatic Identification System) 5<br />

Für die Schifffahrt ergibt sich die Ausrüstungspflicht mit AIS aus der Neufassung der<br />

internationalen Konvention über die Sicherheit des Lebens auf See (Safety Of Life At Sea,<br />

„SOLAS“). Diese Neufassung wurde von der IMO beschlossen, in der alle wichtigen<br />

schifffahrtstreibenden Nationen zusammengeschlossen sind. Die Staaten setzen die<br />

gemeinsamen Beschlüsse in ihren nationalen Rechtsvorschriften um. Die Neufassung bezieht sich<br />

auf das Kapitel fünf von SOLAS, Sicherheit der Navigation (Chapter V, Safety Of Navigation).<br />

Dort ist die Ausrüstungspflicht <strong>für</strong> Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 300 BRZ auf<br />

internationaler Fahrt und von Frachtschiffen auf nationaler Fahrt mit einer Bruttoraumzahl ab<br />

500 BRZ und <strong>für</strong> alle Passagierschiffe festgelegt.<br />

„All ships of 300 gt and upwards engaged on international voyages and cargo ships<br />

of 500 gt and upwards not engaged in international voyages and passenger ships<br />

irrespective of size shall be fitted with AIS as follows...”.<br />

AIS (Automatic Identification System) ist ein automatisches, selbstorganisierendes, schiffs-,<br />

land- und luftgestütztes Kommunikations- und Informationssystem zum Austausch von<br />

nautischen Daten zum Zwecke der Kollisionsverhütung, Verkehrslenkung und<br />

Verkehrsüberwachung bzw. zur generellen Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit des<br />

Seeverkehrs. Mit AIS ist eine nahezu vollständige Erfassung des Verkehrsgeschehens auf See, auf<br />

Reeden und in Verkehrstrennungsgebieten möglich. Umfangreiche Detailinformationen über<br />

jedes einzelne Schiff werden verfügbar.<br />

Mit AIS identifizieren sich Schiffe und geben relevante statische, reisebezogene und<br />

dynamische Daten <strong>für</strong> andere eindeutig bekannt. Die statischen Daten geben Auskunft<br />

beispielsweise über den Schiffsnamen, das Internationale Funkrufzeichen, den Schiffstyp und die<br />

Abmessungen des Schiffes. Diese Daten sind charakteristisch <strong>für</strong> das betreffende Schiff und<br />

ermöglichen seine sichere Identifikation. Zu den reisebezogenen Daten gehören der aktuelle<br />

Tiefgang, der Bestimmungshafen, das ETA (geplante Ankunftszeit) sowie u.U. eine Angabe zur<br />

Ladungskategorie. Diese Daten sind zumindest <strong>für</strong> eine Reise feststehend.<br />

5 vgl.: BMVBS, BSH, WSD Nord, WSD Nordwest – Sicherheit auf Wasserstraßen – AIS, August 2005<br />

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