17.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

6.1 Fischereipolitik 1<br />

Die deutsche Fischereipolitik ist vollständig in die EU-Fischereipolitik integriert. Ziel ist es, die<br />

Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen<br />

und sozialen Bedingungen zu sichern. Die deutsche Fischwirtschaft unterliegt daher von den<br />

Fangbestimmungen über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung gemeinsam festgelegten, <strong>für</strong><br />

alle Mitgliedstaaten verbindlichen Regelungen. Die im Rahmen der EU-Fischereipolitik (GFP) erlassenen<br />

Bestimmungen erstrecken sich vor allem auf folgende Bereiche und haben nachhaltige<br />

Auswirkungen <strong>für</strong> den deutschen Fischereisektor:<br />

• Die Erhaltung der Fischbestände<br />

• Die Förderung einer wettbewerbsfähigen Fischwirtschaft<br />

• Die Stabilisierung der Märkte <strong>für</strong> Fischereierzeugnisse<br />

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände – Weltweit befinden sich viele der<br />

wirtschaftlich genutzten Fischbestände in einem schlechten Zustand. Sie sind überfischt oder von<br />

Überfischung bedroht. Auch wichtige Bestände der EU wurden auf diese Weise dezimiert, insbesondere<br />

die Bestände des Kabeljaus in der Nordsee und des Dorsches in der östlichen Ostsee.<br />

Daher ist die Bestandserhaltung in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der<br />

Gemeinsamen Fischereipolitik gerückt. Denn die nachhaltige Bewirtschaftung der Meere ist nicht<br />

nur Voraussetzung <strong>für</strong> eine dauerhaft ökonomisch tragfähige Fischerei, sondern auch <strong>für</strong> den<br />

Erhalt einer der wichtigsten Lebensgrundlagen der Menschheit.<br />

Die zentrale fischereipolitische Maßnahme bei der Sicherung einer nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung<br />

ist die Festlegung von Höchstfangmengen <strong>für</strong> einzelne Fischbestände oder Bestandsgruppen.<br />

Dabei erfolgt eine Differenzierung nach genau abgegrenzten Meeresregionen,<br />

da die Verfassung der gleichen Fischart je nach Fanggebiet und der dort vorherrschenden Einflussfaktoren<br />

sehr unterschiedlich sein kann. Die Höchstfangmengen - auch als TAC (Total Allowable<br />

Catches) bezeichnet - werden jährlich von den Fischereiministerinnen und -ministern der EU-<br />

Mitgliedstaaten festgelegt. Grundlage hier<strong>für</strong> sind wissenschaftliche Empfehlungen auf der Basis<br />

fischereibiologischer Untersuchungen, wie sie zum Beispiel der Internationale Rat <strong>für</strong> Meeresforschung<br />

(ICES) sowie der wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Fischereiausschuss der EU<br />

(STECF) regelmäßig vorlegen.<br />

Die zulässigen Höchstfangmengen werden zunächst auf Gemeinschaftsebene vereinbart, wobei<br />

zuvor häufig Verhandlungen mit Drittländern (zum Beispiel mit Norwegen, Island und Grönland)<br />

geführt werden müssen, die Fanggebiete entweder mit der EU gemeinsam bewirtschaften<br />

oder mit denen die Einräumung von Fangrechten gegen finanzielle Kompensation vereinbart<br />

wird.<br />

Anschließend werden die Gemeinschaftsquoten nach einem festen Schlüssel auf die EU-<br />

Mitgliedstaaten aufgeteilt. Dieses Prinzip wird als relative Stabilität bezeichnet und stellt einen<br />

Eckpfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik dar. Es garantiert den Mitgliedstaaten prozentual<br />

gleich bleibende Anteile an den maximal zulässigen Fangmengen, unabhängig davon, in<br />

welcher absoluten Höhe diese in den einzelnen Jahren festgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten<br />

wiederum verteilen die ihnen zugewiesenen Quoten unter Einbeziehung der Erzeuger auf die<br />

Fischereifahrzeuge. Im Jahr 2005 standen der deutschen Fischerei nach diesem Verfahren Fangquoten<br />

von insgesamt rund 275.000 Tonnen zur Verfügung.<br />

1 vgl: EU – Kommission – Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, Brüssel, 22. April <strong>2009</strong>,<br />

www.bmelv.de – Grundlagen der Gemeinsamen Fischereipolitik vom 03.07.<strong>2009</strong><br />

6 - 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!