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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

Am 26.10.2005 verabschiedeten der Rat der Europäischen Union und das Europäische<br />

Parlament die Richtlinie 2005/65/EG zur „Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen“, um einen<br />

möglichst umfassenden Schutz <strong>für</strong> das Seeverkehrsgewerbe und die Hafenwirtschaft<br />

anzuordnen. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten, ergänzend zur o.a. Verordnung (EG) Nr. 725/2004,<br />

weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Häfen einführen, um die Gefahrenabwehr in den<br />

Bereichen der Hafentätigkeit zu verbessern. Damit betrifft diese RL im Wesentlichen<br />

Sicherheitsmaßnahmen im übrigen Hafengebiet, im „Zusammenwirken von Schiff und Hafen“,<br />

wenn ein Schiff direkt und unmittelbar von Tätigkeiten betroffen ist, die im Zusammenhang mit<br />

der Beförderung von Personen oder Gütern oder mit der Erbringung von Hafendienstleistungen<br />

vom oder zum Schiff stehen. Davon betroffen sind alle Hafenbereiche wie Reeden, Warteplätze<br />

und seewärtige Hafenzufahrten.<br />

8.1.2.3 Nationale Maßnahmen zur Umsetzung des ISPS-Codes<br />

BMVBS hat zur Koordinierung der Maßnahmen zur „Abwehr äußerer Gefahren in der<br />

Schifffahrt“ eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet. Das BSH wurde als Aufsichtsbehörde <strong>für</strong><br />

die Überwachung der „Ship Security“ benannt (RSO) und ist verantwortlich <strong>für</strong> die Festlegung<br />

einheitlicher Standards bei Sicherheitsplänen und der Ausbildung der Sicherheitsoffiziere.<br />

Darüber hinaus wurden national die <strong>für</strong> die Sicherheit in der Seeschifffahrt verantwortlichen<br />

Stellen festgelegt und der nationale „Point of Contact“ in der Verkehrszentrale Wilhelmshaven<br />

eingerichtet als zentrale Ansprechstelle <strong>für</strong> Fragen der <strong>Maritime</strong> Security, bei dem zentral der<br />

sog. „stille Alarm“ <strong>für</strong> alle Schiffe unter deutscher Flagge eingeht.<br />

Die Verantwortung <strong>für</strong> die Sicherheit der See- und Binnenhäfen, ausgenommen die<br />

Werkshäfen, liegt national bei den Küstenländern, während der Bund die Interessen der<br />

deutschen Häfen in den internationalen Gremien vertritt. Die Koordinierung der nationalen<br />

Maßnahmen erfolgt durch den „Bund/Küstenländerarbeitskreis <strong>Maritime</strong> Security“<br />

(BLAMS). Hafensicherheitsausschüsse sollen dabei die Vorgaben <strong>für</strong> Risikoanalyse,<br />

Sicherheitspläne und einzelner Sicherheitsmaßnahmen festlegen und unterstützend mitwirken.<br />

Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> die Betreiber einzelner Hafeneinrichtungen ist das jeweils zuständige<br />

Hafenamt.<br />

Zur Umsetzung wurden folgende Gesetze erlassen:<br />

� Vertragsgesetz des Bundes vom 31.12.2003 zur Änderung des SOLAS Gesetzes zur<br />

Übernahme der internationalen Verpflichtungen iVm. Verordnungsermächtigung in §9<br />

Abs. 1 Nr. 7 SeeAufgG.<br />

� Ausführungsgesetz des Bundes vom 25.06.2004 zur Änderung des nationalen<br />

Schifffahrtsrechts gem. Art. 74 Nr. 21 GG, mit Beauftragung des BSH zur Genehmigung der<br />

Pläne und Ausstellung der Zertifikate <strong>für</strong> Seeschiffe unter deutscher Flagge.<br />

� Ausführungsgesetze der fünf Küstenländer und von NRW zur Sicherheit in rd. 40 Häfen<br />

mit insgesamt 364 Hafenanlagen (Terminals) in den deutschen Seehäfen.<br />

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