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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.1.2.1 International Ship and Port Facility Security – ISPS<br />

Die SOLAS-Konvention fordert zur Verbesserung der Sicherheit in der Seeschifffahrt<br />

� in Kapitel V die generelle Ausrüstung aller Seeschiffe über 300 BRZ mit AIS (seit<br />

01.07.2004) und die Einrichtung eines AIS-Gesamtsystems mit allen Landkomponenten (seit<br />

01.12.2004)<br />

� und führt in Kapitel XI den ISPS-Code ein, der u.a. eine äußerlich sichtbare Schiffs-ID<br />

Nummer <strong>für</strong> jedes Handelsschiff, das Führen eines kontinuierlichen Lebenslaufs eines<br />

Schiffes (Flagge, Eigner, Namen, Register, Heimathafen usw.) sowie regelmäßige<br />

Schiffskontrollen zur Erhöhung der maritimen Sicherheit und zur Anwendung des ISPS-<br />

Codes (Teil A und B) fordert.<br />

Der erste Teil des neuen Sicherheitskonzeptes <strong>für</strong> die Seeschifffahrt ist schiffs- und<br />

reedereibezogen: Gefährdungsanalyse und Erstellen eines von der Aufsichtsbehörde<br />

genehmigten Schiffs-Sicherheitsplans; Benennen von Sicherheitsoffizieren auf Schiffen und in<br />

Reedereien; Ausstellen des „International Ship Security Certificate“ durch zertifizierte<br />

Schiffsbesichtiger; Erneuerung nach 5 Jahren; monatliche Sicherheitsübungen an Bord.<br />

Der zweite Teil des Sicherheitskonzeptes gilt <strong>für</strong> die Häfen und Hafenbetreiber:<br />

hafenbezogene Gefährdungsanalyse und Erstellen eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten<br />

Hafen-Sicherheitsplans; Benennen eines Sicherheitsbeauftragten <strong>für</strong> den Hafen. Einrichten eines<br />

Hafensicherheitsausschusses zur Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen; jährliche<br />

Sicherheitsübungen im Hafen.<br />

Im Einzelnen sind die Bestimmungen des ISPS-Codes in der SOLAS-Konvention von Reedern<br />

und Häfen bzw. Hafenbetreiber umgesetzt worden:<br />

� Ladungsinformation (elektronisch) insbesondere im Containerverkehr mit USA<br />

� Einführung AIS-System seit 31.12.2004<br />

� Kennzeichnung aller Schiffe über 500 BRZ mit einer Identifikationsnummer und<br />

Ausrüstung mit „stillem Alarm“ seit 2006<br />

� Fälschungssichere Dokumentation der Eigentumsverhältnisse jedes Schiffes<br />

� Sicherheitsanalysen <strong>für</strong> alle Schiffe und Hafeneinrichtungen, Kategorisierung aller<br />

Risiken in drei Sicherheitsstufen; Sicherheitspläne und Zertifikate <strong>für</strong> Schiffe und<br />

Hafenanlagen<br />

� Einsatz von Schiffssicherheitsoffizieren und Sicherheitsbeauftragten <strong>für</strong> Schiffe und<br />

Hafeneinrichtungen<br />

In den Häfen wurden dazu materielle Sicherheitsmaßnahmen, wie Zugangs- und<br />

Personenkontrollen, besondere Sicherheitsbereiche, Sicherheitszäune und elektronische<br />

Ladungskontrollen eingerichtet.<br />

8.1.2.2 Maßnahmen der EU zur Umsetzung des ISPS-Codes<br />

Am 31. März 2004 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen<br />

Union die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in<br />

Hafenanlagen. Darin fordert die EU die Mitgliedsstaaten auf, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

im Seeverkehr nach einheitlichen Regeln zu beschließen. Der Anwendungsbereich dieser<br />

Verordnung beschränkt sich hierbei auf Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an Bord von<br />

Schiffen und im unmittelbaren Bereich des Zusammenwirkens von Schiff und Hafen.<br />

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