17.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

8.4 <strong>Maritime</strong> Sicherheit und Unfallmanagement Deutsche Küste<br />

8.4.1 Das <strong>Maritime</strong> Sicherheitszentrum (MSZ) Cuxhaven 8<br />

Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven<br />

Telefon : +49 (0) 4721 567-300<br />

Internet: www.msz-cuxhaven.de<br />

Email: BMeyer@msz-cuxhaven.de Presse: presse-msz@msz-cuxhaven.de<br />

Die Sicherung und der Schutz der Küstengewässer obliegt in Deutschland verschiedenen<br />

Behörden und Verwaltungen des Bundes und der Länder. Die veränderte Sicherheitslage nach<br />

dem 11. September 2001 führte jedoch dazu, die bestehenden Sicherheitsstrukturen zu<br />

überdenken und zu prüfen, inwieweit die bestehenden Strukturen optimiert werden müssten.<br />

Die verschiedenen, auf See zuständigen und verantwortlichen Behörden (BPol, WSP, Zoll, etc.),<br />

sollten bei Bedrohungslagen schneller, effektiver und kostengünstiger zusammenarbeiten. Unter<br />

Wahrung der bestehenden Zuständigkeiten und bewährten Strukturen des Alltagsbetriebes<br />

sollte ein rasch einsatzfähiges Lage- und Einsatzzentrum <strong>für</strong> Nord- und Ostsee unter einem<br />

gemeinsamen Dach geschaffen werden, um die maritime Notfallvorsorge und die Abwehr<br />

terroristischer Bedrohungen sicher zu stellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Errichtung<br />

des <strong>Maritime</strong>n Sicherheitszentrums (MSZ) entwickelte die konzeptionellen Grundlagen:<br />

� unveränderte Zuständigkeit und Fachverantwortung der einzelnen Behörden bei der<br />

Wahrnehmung ihrer originären und übertragenen Aufgaben,<br />

� Besetzung des MSZ rund um die Uhr mit fach- bzw. führungskompetentem Personal der<br />

dort vertretenen Vollzugsbehörden,<br />

� Optimierung bewährter Strukturen in der Alltagsorganisation zur Erzielung zusätzlicher<br />

Synergien,<br />

� mandatsweise Aufgabenwahrnehmung und -anerkennung im polizeilichen Vollzug,<br />

� Aufbau und Anwendung moderner Organisationsformen und Führungsprinzipien zur<br />

schnellen und kompetenten Bewältigung besonderer Gefährdungslagen,<br />

� Verbesserung der Kooperation mit den Küstenländern durch Einbeziehung der<br />

Wasserschutzpolizeien in das MSZ sowie gemeinsame Koordinierung der<br />

Einsatzfahrzeuge,<br />

� Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Havariekommando und der Marine.<br />

Am 06. September 2005 schlossen Bund und Küstenländer in Cuxhaven die<br />

Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> ein <strong>Maritime</strong>s Sicherheitszentrum. Dort sollen das<br />

Havariekommando, die Bundespolizei, die Fischereiaufsicht des Bundes, die Wasser- und<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Behörden der Zollverwaltung, der internationale<br />

Kontaktpunkt (PoC) und die Wasserschutzpolizei-Leitstelle der Küstenländer unter einem Dach<br />

zusammenarbeiten. Eine Mitwirkung der Deutschen Marine im Rahmen ihrer rechtlichen<br />

Möglichkeiten ist vorgesehen.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte die Wasser- und<br />

Schifffahrtsdirektion Nord, die Verwaltungsvereinbarung MSZ gemeinsam mit den Partnern des<br />

Bundes und der Küstenländer umzusetzen. Das MSZ ist die Organisation <strong>für</strong> die maritime<br />

Sicherheit an der deutschen Küste. Sie beruht auf zwei Säulen: dem Gemeinsamen Lagezentrum<br />

See (GLZ-See), geführt vom Koordinator GLZ-See, mit der Zuständigkeit <strong>für</strong> die maritime<br />

Sicherheit und dem Havariekommando mit seinem MLZ, geführt vom Leiter HK, und der<br />

Zuständigkeit <strong>für</strong> komplexe Schadenslagen.<br />

Ein Betriebskonzept schuf die Voraussetzung zur Aufnahme des Wirkbetriebs im GLZ-See am<br />

01. Januar 2007 auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung <strong>für</strong> ein <strong>Maritime</strong>s Sicherheitszentrum<br />

und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Behörden und<br />

Institutionen.<br />

8 Vgl.: BMVBS WS 22 in Schiff&Hafen Nr. 3 – März 2007<br />

8 - 24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!