Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
U34 legte 12.500 Seemeilen zurück, davon verbrachte das Boot rund 10.200 Seemeilen unter<br />
Wasser und meldete rund 1.800 Fahrzeuge an die NATO. Mit diesem Einsatz konnte die Marine<br />
wertvolle und überwiegend positive Erfahrungen mit dem Brennstoffzellenantrieb sammeln.<br />
Eine logistische Herausforderung stellte dabei die Versorgung des U-Bootes mit ihrem<br />
spezifischen Treibstoff – den Reaktanten – dar, die durch eine zentrale Abstützung auf wenige<br />
bewährte Häfen gelöst werden konnte.<br />
11.4.3 United Interim Force in Lebanon - UNIFIL<br />
Als eine bisher eher zurückhaltende Nation hat Deutschland durch die Teilhabe an diesen<br />
Operationen an internationalem Ansehen gewonnen – und gleichzeitig neue Verantwortungen<br />
übernehmen müssen: Einem Aufruf der Vereinten Nationen im Jahre 2006 folgend, wurde mit<br />
der Beteiligung an UNIFIL zum ersten Mal ein internationaler maritimer Einsatz in führender<br />
Position mit aufgebaut. Hier konnte Deutschland maßgeblich die Ausrichtung des maritimen<br />
Verbandes und der Konzeption des Einsatzes mitbestimmen.<br />
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in der am 11. August 2006 verabschiedeten<br />
Resolution 1701 und der vom 24. August 2007 verabschiedeten Resolution 1773 festgestellt, dass<br />
die Situation im Libanon eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit<br />
darstellt und die Konfliktparteien zur vollständigen Einstellung der Feindseligkeiten<br />
aufgefordert. Er hat zugleich den Beschluss der libanesischen Regierung begrüßt, parallel zu<br />
einem Rückzug der israelischen Armee hinter die so genannte Blaue Linie 15.000 libanesische<br />
Soldaten in den Süden des Landes zu entsenden. Diese sollen bei der UNIFIL nach Bedarf um<br />
Truppenbeistand ersuchen, um so zu einer ständigen Waffenruhe und einer langfristigen Lösung<br />
des Konflikts beizutragen.<br />
UNIFIL wird von den Vereinten Nationen geführt und hat eher die klassischen<br />
Sicherungsaufgaben zum Ziel: Friedensicherung und Stabilisierung der Region durch<br />
Seeraumüberwachung und Unterbindung eines möglichen Waffenschmuggels. In enger<br />
Abstimmung mit den libanesischen Streitkräften soll der Libanon stabilisiert und in die Lage<br />
versetzt werden, seine Integrität auch auf See durchzusetzen. Auch hier kann die Deutsche<br />
Marine nur deshalb zum Einsatz kommen, weil die Führung des Einsatzes durch die Vereinten<br />
Nationen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrates erfolgt. Der Bundestag hat mit einem<br />
entsprechenden Mandat am 20. September 2006 grünes Licht <strong>für</strong> den Marineeinsatz gegeben.<br />
Vom Umfang her leistet die Deutsche Marine damit den zahlenmäßig größten Beitrag innerhalb<br />
des UNIFIL-Einsatzverbandes und ist – aus der Sicht aller Beteiligten – zu einem stabilisierenden<br />
Faktor in der fragilen Region geworden.<br />
Der Sicherheitsrat hat mit der Resolution 1701 darüber hinaus die Erhöhung der<br />
UNIFIL-Truppenstärke auf bis zu 15.000 Soldaten genehmigt und das UNIFIL-Mandat am<br />
17. September 2008 um weitere 15 Monate verlängert. Zudem wurde der Auftrag der UNIFIL<br />
über das bisherige Mandat gemäß den Resolutionen 425 und 426 aus dem Jahr 1978 hinaus<br />
deutlich erweitert und ergänzt, so dass die UNIFIL die libanesische Regierung beim Ausüben ihrer<br />
Autorität auf deren gesamtem Hoheitsgebiet unterstützen kann.<br />
Die libanesische Regierung hat die UNIFIL um Unterstützung bei der Sicherung der seeseitigen<br />
libanesischen Grenzen und Einreisepunkte ersucht. Nach der Zustimmung durch den Bundestag<br />
hat sich Deutschland bereit erklärt, einen substanziellen Beitrag zu der Friedenstruppe UNIFIL zu<br />
leisten. Der Schwerpunkt des Beitrags ist seegestützt und umfasst militärische Fähigkeiten zur<br />
Überwachung des libanesischen Küstenbereiches. Dieser wird durch Transportkomponenten<br />
ergänzt.<br />
Die Resolution 1701 ermächtigt die UNIFIL, im Rahmen des Auftrags „alle erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen", um sicherzustellen, dass die Einsatzgebiete von UNIFIL nicht <strong>für</strong><br />
feindselige Aktivitäten genutzt werden, allen gewaltsamen Versuchen, die UNIFIL an der<br />
Ausübung ihrer vom Sicherheitsrat mandatierten Pflichten zu hindern, zu widerstehen. Personal,<br />
Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung der Vereinten Nationen zu schützen, Sicherheit und<br />
Bewegungsfreiheit des Personals der Vereinten Nationen und der humanitären Helfer zu<br />
gewährleisten und unbeschadet der Verantwortung der libanesischen Regierung Zivilpersonal,<br />
das unmittelbar von körperlicher Gewalt bedroht ist, zu schützen.<br />
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