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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

11.6 Auswahl, Einstellung und Ausbildung von Schiffsoffizieren der<br />

Handelsschifffahrt als Reserveoffiziere des Truppendienstes der<br />

Marine 12<br />

11.6.1 Allgemein<br />

Deutschland hat aufgrund seiner engen wirtschaftlichen und politischen Einbindung in die<br />

Weltwirtschaft ein ausgeprägtes nationales und sicherheitspolitisches Interesse am freien<br />

Seeverkehr und an gesicherten Seeverbindungswegen. Die Aufrechterhaltung des freien<br />

Seeverkehrs und der Schutz der Transportwege und -mittel ist dabei eine der zentralen<br />

Aufgaben der Deutschen Marine, die damit auch einen Beitrag zum Schutz der eigenen<br />

Handelsschifffahrt leistet. Auf der Hohen See und in Krisengebieten geht es künftig vor allem<br />

um den Transport und den Schutz von Personal und Material, welches <strong>für</strong> Krisenoperationen<br />

verlegt und positioniert werden muss, aber auch um den Schutz und die Kontrolle von<br />

Warenströmen und Gütern zur Sicherstellung einer funktionierenden und global organisierten<br />

heimischen Wirtschaft.<br />

Die deutschen Seestreitkräfte können zur Abwehr asymmetrischer Bedrohungen und in<br />

Operationen zum Krisenmanagement und zur Konfliktverhütung – einschließlich des Kampfes<br />

gegen den internationalen Terrorismus – eingesetzt werden. Da<strong>für</strong> müssen sie durchsetzungsund<br />

überlebensfähig disloziert werden und in den Gewässern potentieller Krisengebiete<br />

weltweit operieren können. Diese umfassen die offene See bis hin zur Küstenlinie, die<br />

kontrolliert werden muss, um Operationen wirkungsvoll durchführen zu können.<br />

Jede Krisen- und Konfliktsituation in diesem Raum wirkt sich auch unmittelbar auf die<br />

Handelsschifffahrt aus; sie kann jederzeit zum Ziel eines Waffeneinsatzes werden. Um sich<br />

dagegen behaupten zu können, benötigen Handelsschiffe die Unterstützung und den<br />

wirksamen Schutz von Seestreitkräften.<br />

Darüber hinaus nutzt der grenzüberschreitende internationale Terrorismus, der von Piraterie<br />

und organisierter Kriminalität häufig nicht zu trennen ist, ebenfalls den freien Seeverkehr zum<br />

(illegalen) Transport von Waffen und Personen. Damit kann er nicht nur örtlich begrenzte<br />

Bedrohungen hervorrufen, sondern zur Destabilisierung ganzer Regionen beitragen.<br />

Die Überwachung betroffener Seegebiete zur Aufdeckung von Strukturen und Logistik des<br />

Terrorismus als Voraussetzung zu deren Zerschlagung ist eine der zentralen Aufgaben von<br />

Seestreitkräften. Mit der Fähigkeit zum Schutz und zur Zusammenarbeit mit der<br />

Handelsschifffahrt leistet die Marine ihren Beitrag, um Krisen und Konflikte am Ort<br />

ihres Entstehens einzudämmen und zu bewältigen. Damit trägt sie zur Sicherheit der Schifffahrt<br />

insgesamt und zur Sicherung der maritimen wirtschaftlichen Interessen Deutschlands<br />

unmittelbar bei.<br />

11.6.2 Marineschifffahrtleitoffiziere<br />

Der Schutz der deutschen Schifffahrt ist eine nationale Aufgabe. Die Marine leistet<br />

im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit da<strong>für</strong> ihren nationalen Beitrag zum militärischen Schutz<br />

der Handelsschifffahrt. Im Rahmen der gemeinsamen überstaatlichen Risikovorsorge erfolgen<br />

Schutz und Zusammenarbeit mit der Handelsschifffahrt stets gemeinsam mit den Partnern im<br />

Bündnis und im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit. Eine besondere Bedeutung kommt<br />

dabei der Marineschifffahrtleitung (MSLtg) zu, die sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

auf die Fachexpertise von Reserveoffizieren aus der Handelsschifffahrt stützt 13 .<br />

12 Grundlagen:<br />

ZDv 20/3; ZDv 20/7; ZDv 14/5 Teil C - Soldatenlaufbahnverordnung (SLV);<br />

BMVg - InspM - FüM I 1 - Az 16-05-11/11 – Richtlinien <strong>für</strong> die Auswahl und Ausbildung von<br />

Schiffsoffizieren der Handelsschifffahrt als Offiziere der Reserve des Truppendienstes der Marine vom<br />

01.04.2006;<br />

13 BMVg - InspM - FüM III 3 - Az 57-71-01 – Einsatz- und Ausbildungskonzept <strong>für</strong> die deutsche<br />

Marineschifffahrtleitorganisation vom 26.04.2005<br />

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