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Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV

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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />

Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören z.B.:<br />

� Erkennen von Gefahren <strong>für</strong> den Schiffsverkehr und unaufschiebbare Maßnahmen zu<br />

ihrer Abwehr zu treffen.<br />

� Einhaltung der der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden<br />

Vorschriften, z.B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die<br />

Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und<br />

schwimmenden Anlagen.<br />

� Überprüfung der Schiffspapiere, Tagebücher und Befähigungsnachweise<br />

der<br />

Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den<br />

�<br />

Wasserfahrzeugen.<br />

Von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren, einschließlich solcher <strong>für</strong> das Wasser zu<br />

ermitteln.<br />

� Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter,<br />

� Kontrolle auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften,<br />

� Schiffsunfälle melden und Ermittlungen <strong>für</strong> ihre Untersuchung einleiten bzw.<br />

durchführen.<br />

Der Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer umfasst das deutsche<br />

Küstenmeer bis zur 12-Seemeilengrenze. Für die Koordinierung und Unterstützung bei größeren<br />

wasserschutzpolizeilichen Lagen im deutschen Küstenmeer wurde 2002 die WSP-Leitstelle<br />

Cuxhaven eingerichtet. Die WSP-Leitstelle ist eine Organisationseinheit zur Koordinierung und<br />

ggf. Führung von polizeilichen Einsatzlagen innerhalb der Regelorganisation. Mit der<br />

Übernahme der Lagen im zuständigen Küstenland durch die dort vorstrukturierten und<br />

bewährten<br />

Führungsorganisationen, übernimmt die WSP-Leitstelle die Aufgabe einer<br />

Führungshilfsstelle. Dabei werden gleichzeitig lagerelevante Entwicklungen an die Partner im<br />

MSZ geleitet. Die WSP-Leitstelle soll als eine der Vollzugssäulen im MSZ in rechtlicher und<br />

personeller Hinsicht in die Lage versetzt werden, länderübergreifend den zuverlässigen und<br />

einheitlichen Vollzug wichtiger Aufgaben der Küstenländer im maritimen Sektor zu<br />

gewährleisten.<br />

In der Fortschreibung des aus dem Jahre 2002 stammenden<br />

und am 12.04.2007 in<br />

Heiligendamm im Rahmen der Innenministerkonferenz-Nord gezeichneten<br />

WSP-Leitstellenabkommens,<br />

wurde ferner die Möglichkeit der Küstenländer, Einsatzaufgaben<br />

auf die WSP-Leitstelle<br />

im MSZ übertragen zu können, festgeschrieben. Dies gilt insbesondere in<br />

den Aufgabenfeldern aus dem Bereich der Terrorprävention<br />

sowie <strong>für</strong> den Fall einer maritimen<br />

Sonderlage. Zur Wahrnehmung dieser umfangreichen Aufgaben setzen die<br />

Wasserschut zpolizeien der einzelnen Küstenländer<br />

unter anderem folgende Boote ein:<br />

Bremen 16<br />

Hamburg 18<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern 18<br />

Land Anzahl<br />

Typ<br />

Niedersachsen 18<br />

Schleswig-Holstein 17<br />

1 Küstenboot<br />

2 Streckenboote<br />

2 Küstenstreifenboote<br />

2 Streckenboote<br />

6 Streifenboote<br />

1 Küstenstreifenboote Typ KB 24,5<br />

3 Küstenstreifenboote Typ KB 25,5<br />

11 Streifenboote Typ PB 125<br />

6 Küstenboote<br />

7 Streifenboote<br />

5 Küstenboote<br />

2 Streckenboote<br />

9 Streifenboote<br />

16<br />

gem. tel. Auskunft: WSPD Bremen/Bremerhaven, WSPD Hamburg, WSPD Mecklenburg - Vorpommern,<br />

WSPA Niedersachsen, 06. Mai <strong>2009</strong><br />

17<br />

gem. Landespolizeiamt Schleswig – Holstein, Abt. 4, Wasserschutzpolizei, April <strong>2009</strong><br />

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