Jahresbericht 2009 - Gesellschaft für Maritime Technik eV
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Flottenkommando Fakten und Zahlen <strong>2009</strong><br />
Die Resolution schließt also die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der genannten<br />
Grenzen ein. Das neue UNIFIL-Mandat ist damit robust, aber nicht offensiv ausgestaltet. Im<br />
Rahmen der durch die Resolution 1701 des Sicherheitsrates autorisierten Befugnisse von UNIFIL<br />
sowie der durch die Vereinten Nationen festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des<br />
Völkerrechts ergeben sich insbesondere <strong>für</strong> die Bundeswehr verschiedenste Aufgaben. Dazu<br />
gehören die Fähigkeit zur Führung der maritimen Operation und Bereitstellen der zugehörigen<br />
Lead-Nation-Komponenten, Aufklärung und Überwachung des Seegebietes und Kontrolle des<br />
Seeverkehrs innerhalb des durch die Vereinten Nationen festgelegten maritimen Einsatzgebietes<br />
(Area of <strong>Maritime</strong> Operation-AMO) sowie die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und<br />
Küstengewässer. Kontrolle der Ladung und Personen an Bord von Schiffen, Umleitung von<br />
Schiffen im Verdachtsfall, maritime Abriegelungsoperationen innerhalb der AMO, Unterstützung<br />
der humanitären Hilfe, Lufttransport in die und innerhalb der Einsatzgebiete, Eigensicherung<br />
und Nothilfe, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung und Ausbildungshilfe <strong>für</strong> die<br />
libanesischen Streitkräfte.<br />
Mit Ihrer Strategie der gegenseitigen Einbindung in die Sicherheitsstrukturen der Region,<br />
verfolgt die Deutsche Marine mit dem UNIFIL - Einsatzes vor der Küste des Libanon das klare Ziel<br />
die Sicherung der seewärtigen Grenzen mittelfristig den eigenen Streitkräften zu übertragen.<br />
Deutschland ist seit Beginn des maritimen Anteils im Oktober 2006 durchgängig mit mindestens<br />
drei Einheiten an dem Einsatz beteiligt. Insbesondere eine kontinuierliche und intensive<br />
bilaterale Ausbildung der libanesischen Marine und technische Unterstützung leisten einen<br />
wesentlichen Beitrag <strong>für</strong> den Libanon und seine Marine auf dem Weg zur Eigenbefähigung.<br />
11.4.4 Operation Atalanta – EUROPEAN UNION NAVAL FORCE (EU NAVFOR)<br />
Eine weitere Ausweitung des Einsatzgebietes erfuhr die Marine Ende 2008 mit der<br />
Beteiligung an der EU Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Somalischen<br />
Küste. Auch hier ist Deutschland von Anfang an vertreten. Anders als bei OEF steht <strong>für</strong> die von<br />
der Europäischen Union (EU) geführte Operation ATALANTA der Schutz der Schiffe des WFP vor<br />
Piraten im Vordergrund. Mit der stark zunehmenden Zahl der Überfälle auf die<br />
Handelsschifffahrt vor der Küste Somalias im Jahre 2008 haben sowohl die Vereinten Nationen<br />
als auch die Europäische Union Handlungsbedarf gesehen. Mit entsprechenden Resolutionen<br />
(1814, 1816 sowie 1838 und 1846) hat der UN-Sicherheitsrat den Weg freigemacht, so dass ab<br />
Jahresende 2008 die europäischen Marinen ihre Einheiten <strong>für</strong> den ersten gemeinsamen<br />
europäischen Einsatz in der Geschichte Europas an das Horn von Afrika entsenden konnten.<br />
Erst mit der Beteiligung an der EU-Operation ATALANTA vor der Küste Somalias hat der<br />
Bundestag ein Mandat verabschiedet, wonach auch deutsche Schiffe an Aktionen gegen<br />
Piraterie teilnehmen dürfen, allerdings auch nur unter diesem Mandat. In der Praxis bedeutet<br />
das konkret, dass Einheiten kurzfristig auch aus ihren bisherigen Verpflichtungen (z.B. NATOgeführte<br />
Standing NATO <strong>Maritime</strong> Groups) herausgelöst und der mandatierten, EU geführten<br />
Operation ATALANTA unterstellt werden können.<br />
In der Langfristperspektive, die vonseiten der Hauptakteure verfolgt wird, sollen die<br />
jeweiligen Anrainer im Rahmen der so genannten THEATER SECURITY COOPERATION (TSC) in die<br />
Sicherheitsstrukturen der Region eingebunden werden. Alle Staaten der Region um das Horn<br />
von Afrika sind dazu eingeladen, mit ihren Einheiten daran teilzunehmen. Die Kooperation mit<br />
ihnen ist dabei als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht, die die Marinen der Anrainerstaaten langfristig<br />
dazu in die Lage versetzen soll, die Überwachungsaufgaben übernehmen und selbst <strong>für</strong><br />
Sicherheit in der Region sorgen zu können. Hier gibt es erste Ansätze: Beispielsweise hat<br />
Pakistan bereits zweimal die Führung über die Task Force 150 übernommen. Allerdings zeigt sich<br />
auch, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Marinen noch zu groß sind und die<br />
Koalitions-, NATO und/oder EU-Einheiten als unverzichtbarer Bestandteil auf absehbarer Zeit<br />
weiter in dem Seegebiet operieren müssen.<br />
Ursprünglich bestand der deutsche Beitrag zur EU NAVAL FORCE <strong>für</strong> ATALANTA aus einer<br />
Fregatte Klasse 122. Mit dem Angriff von Piraten auf den Betriebsstofftransporter SPESSART<br />
sowie der Entführung der deutschen Handelsschiffe M/V VICTORIA und M/V HANSA STAVANGER<br />
hat die Operation allerdings deutlich an Bedeutung gewonnen; nicht zuletzt auch, weil mit der<br />
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