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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Abschlussbericht<br />

nehmers für den Auftraggeber entstehenden Mehrkosten wirklich nur 5% der gesamten<br />

Werklohnforderung ausmachen.<br />

d. Kostenanschlag<br />

(1) DEUTSCHLAND<br />

Eine Regelung <strong>zu</strong>m Kostenanschlag findet sich in § 650 BGB. Demnach handelt es<br />

sich bei einem Kostenanschlag grundsätzlich um eine unverbindliche Berechnung<br />

der voraussichtlichen Kosten.<br />

Stellt sich allerdings während der Bauausführung heraus, dass der Kostenanschlag<br />

wesentlich überschritten werden wird, so kann der Auftraggeber den Bauvertrag<br />

kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer lediglich eine Teilvergütung für<br />

die bisher erbrachte Bauleistung <strong>zu</strong>.<br />

Wenn der Unternehmer bei der Berechnung der voraussichtlichen Kosten schuldhaft<br />

eine Pflichtverlet<strong>zu</strong>ng begangen hat, kann der Besteller außerdem Ersatz <strong>des</strong><br />

Schadens verlangen, der ihm aus der fehlerhaften Berechnung entstanden ist.<br />

(2) ENGLAND<br />

In aller Regel verweist der Bauvertrag auf den vorherigen Kostenanschlag und<br />

macht ihn dadurch für beide Vertragsparteien verbindlich.<br />

(3) FRANKREICH<br />

Bei einem Kostenanschlag handelt es sich um ein Angebot <strong>des</strong> Unternehmers, das<br />

dieser dem Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen unterbreitet. Nimmt der<br />

Auftraggeber dieses Angebot an, wird der Kostenanschlag Bestandteil <strong>des</strong> Bauvertrages<br />

und somit verbindlich. Arbeiten, die im Kostenanschlag nicht enthalten<br />

sind, können dem Auftraggeber nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dieser<br />

die Durchführung der Arbeiten verlangt oder <strong>zu</strong>min<strong>des</strong>t seine Zustimmung <strong>zu</strong> deren<br />

Realisierung erteilt hat. 178<br />

178 Cour de cassation 3e civ vom 8. Nov. 2000, Construction – Urbanisme 2001, n°28 mit Anmerkung<br />

Sizaire; Cour de cassation 3e civ. vom 19. Feb. 2002, Construction – Urbanisme 2002, n° 140.<br />

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