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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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Comparative Study on Private Construction Law<br />

UK Report (Austen-Baker)<br />

allgemeinen Vertragsrechts. Da es hunderte derartiger abgeleiteter Sonderregelungen<br />

für spezifische Situationen gibt, die auf hunderte oder gar tausende<br />

veröffentlichter Entscheidungen <strong>zu</strong>rückgehen, ist es unmöglich, all diese Regelungen<br />

hier auf<strong>zu</strong>listen.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Musterverträgen in der Bau- und Technikbranche sowie<br />

eine umfassende Rechtsprechung <strong>zu</strong> fast jeder Klausel in jeder Variante dieser<br />

Musterverträge.<br />

2. Sind die genannten Regelungen dispositiver oder zwingender Natur?<br />

Entscheidungen von obersten Gerichtshöfen binden untere Gerichte und manchmal<br />

auch Gerichte der gleichen Instanz. Somit sind Entscheidungen <strong>des</strong> House of Lords<br />

bindend für alle anderen Gerichte, mit Ausnahme von <strong>zu</strong>künftigen Entscheidungen<br />

<strong>des</strong> „judicial committe“ <strong>des</strong> House of Lords. Entscheidungen <strong>des</strong> Court of Appeal<br />

(Berufungsgericht) binden sowohl alle unteren Gerichte als auch das Berufungsgericht<br />

selbst für <strong>zu</strong>künftige Entscheidungen. Alle unteren Gerichte sind Gerichte<br />

erster Instanz. Die Entscheidung eines unteren Gerichts ist lediglich für den<br />

entschiedenen Fall bindend. Dennoch wird sie als nützlich betrachtet oder ist sogar<br />

maßgebend, je nach Ansehen <strong>des</strong> vorsitzenden Richters.<br />

Die Frage der Anwendbarkeit und Auslegung bestimmter Regelungen ist die<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Gerichts in seinem Bestreben, das Recht richtig an<strong>zu</strong>wenden.<br />

Die Normen <strong>des</strong> Housing Grants etc. Acts 1969 sind zwingen<strong>des</strong> Recht für die<br />

Vertragsarten, die im Act abschließend bestimmt sind. Der Act ist nur auf schriftliche<br />

Verträge anwendbar: Section 107 Housing Grants etc. Act 1996.<br />

Es ist weder zwingend vorgeschrieben, Modellverträge <strong>zu</strong> benutzen, noch, Verträge<br />

mit ähnlichem Inhalt <strong>zu</strong> schließen. Dennoch ist der Gebrauch von Modellverträgen<br />

in der Bauwirtschaft weit verbreitet. Dies trifft allerdings nicht auf Verbraucherbauverträge<br />

<strong>zu</strong>, es sei denn, es handelt sich um ein besonders umfangreiches<br />

Projekt.<br />

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