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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

Der Kaufvertrag über ein <strong>zu</strong> erstellen<strong>des</strong> Gebäude nach Art. 1601-1 ff. C.civ. muss<br />

durch notariellen Vertrag erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Form ist der Vertrag<br />

nach Art. L.261-11 Abs.1 CCH nichtig. Der Vorvertrag kann dagegen privatschriftlich<br />

erfolgen.<br />

Der Bauvertrag in Form <strong>des</strong> klassischen Werkvertrags, der nicht unter die<br />

Bedingungen <strong>des</strong> Bauvertrags von Ein- oder Zweifamilienhäusern fällt, unterliegt<br />

keiner weiteren besonderen Formvorschrift.<br />

2. Min<strong>des</strong>tinformationen<br />

a. Unterliegt der Unternehmer einer Pflicht oder Obliegenheit, den<br />

Verbraucher vor Vertragsabschluss über bestimmte Punkte <strong>zu</strong> infor­<br />

mieren?<br />

Bei dem Vertrag über den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern muss dem<br />

Vertrag nach Art. 231-9 CCH in der Anlage eine Informationsschrift beigefügt<br />

werden. Diese Vorschrift ist zwingend und ihre Nichtbeachtung führt <strong>zu</strong>r Nichtigkeit<br />

<strong>des</strong> Vertrags. Der Inhalt der Informationsschrift muss einem Modell entsprechen,<br />

das von dem Ministerium für Verbraucherschutz und vom Bauministerium<br />

genehmigt wird und daher einer Inhaltskontrolle unterliegt. 467<br />

b. Gibt es Min<strong>des</strong>terfordernisse für den Inhalt eines Verbraucherbauvertrags,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und Preistransparenz?<br />

Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn diese Min<strong>des</strong>terforder­<br />

nisse nicht eingehalten werden?<br />

Jeder Bauvertrag bezüglich eines Gebäu<strong>des</strong> mit hauptsächlicher oder teilweiser<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ng muss bestimmten inhaltlichen Min<strong>des</strong>tanforderungen genüge<br />

leisten. Diese sind in Art. L.222-3 CCH genannt. Außerdem muss der Vertrag<br />

bestimmte Anlagen enthalten, wie z.B. die Beschreibung der Arbeiten und einen<br />

Kostenvoranschlag. 468<br />

467 Eine aktuelle Modellinformationsschrift wurde durch das „arrêté“ vom 28.November 1991<br />

festgelegt, in Journal Officiel du 30.11.1991 (siehe Anlage II <strong>des</strong> vorliegenden Berichts über<br />

Frankreich).<br />

468 „dévis <strong>des</strong>criptifs“.<br />

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