28.02.2013 Aufrufe

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Comparative Study on Private Construction Law<br />

Dutch Report (Bruggeman/Chao-Duivis)<br />

Bauunternehmerinsolvenzen sind in dem Bereich, in dem der Modellvertrag und die<br />

GIW-Garantie Verwendung finden, aber ohnehin nicht sehr häufig an<strong>zu</strong>treffen, weil<br />

die Bauunternehmen auf ihre finanzielle Verfassung hin überprüft werden. Die<br />

meisten Bauunternehmen, die bei ihren Bauprojekten auf die GIW-Garantie<br />

<strong>zu</strong>rückgreifen (dies betrifft, wie erwähnt, 90% aller Errichtungen neuen Wohn­<br />

raums), sind finanziell gesund.<br />

(8) Wie ist das Verhältnis von Abschlagszahlungen und Schlussrechnung?<br />

Orientierungshilfe: Werden die Abschlagszahlungen als Anerkenntnis für das<br />

Bestehen der entsprechenden Teilforderung ausgelegt?<br />

Darf der Unternehmer für die entsprechenden Teilabschnitte Nachforderungen<br />

erheben?<br />

Vgl. die Antworten im bisherigen Abschnitt. Der Gesamtpreis und die Abschlagszahlungen<br />

werden bei Vertragsschluss vereinbart. Der einzige Anspruch auf<br />

Zusatzzahlung kann sich aus der Durchführung von angeordneten Zusatzarbeiten<br />

ergeben. Derartige Zusatzaufträge müssen schriftlich erfolgen und sind <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />

Der dafür geschuldete Preis muss im Voraus festgelegt werden. Zusatzaufträge<br />

unterliegen innerhalb <strong>des</strong> Abschlagszahlungssystems einer<br />

selbstständigen Regelung. Diese ist ebenfalls in dem Mustervertrag enthalten.<br />

(9) Falls Vorauszahlungen gesetzlich vorgesehen sind oder privatautonom<br />

vereinbart werden können: Wie wird verhindert, dass der Verbraucher die<br />

Vorauszahlung erbringt, ohne <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt die entsprech­<br />

ende Bauleistung <strong>zu</strong> erhalten?<br />

Orientierungshilfe: Ist die Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit durch den<br />

Unternehmer gesetzlich vorgesehen, oder ist deren Vereinbarung üblich?<br />

Gemäß Art. 7: 767 das der Bauunternehmer nicht mehr als 10% der gesamten<br />

Werklohnforderung im Voraus einfordern. Diese Regelung findet sich in identischer<br />

Form im Modellkauf-und Bauvertrag. Die entsprechenden 10% müssen bei einem<br />

Notar hinterlegt werden sind bei einem Notar <strong>zu</strong> hinterlegen.<br />

344

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!