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Rechtsvergleichende Untersuchung zu Kernfragen des ... - BMELV

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<strong>Rechtsvergleichende</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kernfragen</strong> <strong>des</strong> Privaten Bauvertragsrechts<br />

Länderbericht Frankreich (Rohlfing-Dijoux)<br />

Wenn der Auftraggeber das Angebot <strong>des</strong> Unternehmers <strong>zu</strong> dem in dem<br />

Kostenanschlag enthaltenen Preis annimmt, wird dieser Vertragsbestandteil.<br />

Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Kostenanschlag enthalten sind, können dem<br />

Auftraggeber nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dieser sie ausdrücklich<br />

verlangt oder ihnen <strong>zu</strong>gestimmt hat. 510<br />

2. Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Vertragsanpassung und -beendigung<br />

a. Bewältigung <strong>des</strong> Spannungsverhältnisses zwischen Planung und Realität<br />

(1) Wie ist die Rechtslage, wenn sich bei der Bauausführung herausstellt,<br />

¾ dass die vertraglich vereinbarte Menge der Baumaterialien nicht der tatsächlich<br />

benötigten Menge entspricht (Über- oder Unterschreitung)?<br />

Auch hier muss zwischen den verschiedenen Vertragsarten unterschieden werden.<br />

Bei Bauverträgen mit Vereinbarung eines Fest- oder Globalpreises 511 gelten strenge<br />

Regeln bezüglich anfallender Mehrkosten.<br />

Soweit bei einem solchen Bauvertrag <strong>zu</strong>sätzliche Baumaterialien erforderlich sind,<br />

kann der Bauunternehmer nach Art. 1793 C.civ. nicht eine <strong>zu</strong>sätzliche Bezahlung<br />

dieser Materialien verlangen.<br />

Beim Bauübernehmervertrag kann dagegen eine Klausel vereinbart werden, nach<br />

der unvorgesehene Ausgaben eine Anpassung <strong>des</strong> Vertrags nach Art. L.222-3, d)<br />

CCH rechtfertigen. In dem so genannten Rechnungsposten für unvorhergesehene<br />

Materialien und Arbeiten wird eine Summe genannt, die die Nachforderungen nicht<br />

überschreiten dürfen.<br />

¾ dass die vertraglich vereinbarte Bauleisung nicht der tatsächlich erforderlichen<br />

Bauleistung entspricht?<br />

Dasselbe gilt, wenn <strong>zu</strong>sätzliche Leistungen erforderlich sind.<br />

510<br />

Cass. 3e civ, 8 novembre 2000, n° 99-11.327, Construction -urbanisme, 2001, n°28, observations<br />

D. Sizaire; Cass. 3e civ., 19 février 2002, n° 00-22.557, Construction -urbanisme, 2002, n° 140.<br />

511<br />

„Marché à forfait“.<br />

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